2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Holzwerk 1
Stadt: Bremerhaven
Postleitzahl: 27572
Land, Gliederung (NUTS): Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Auslober kann den Bewerber vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. §123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auslober / Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. §124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs.1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auslober / Auftraggeber einen Bewerber in den Fällen des §19 Abs. 1 MiLoG, §21 Abs. 1 AentG, § 21 Abs. 1 SchwarArbG und §22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich ist nach Art. 5 k) VO (EU)Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833 /2014) die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Teilnahmeanträge von Bewerbern, die einen in Art. 5k) VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bewerber Erklärungen abzugeben. hierfür haben die Bewerber den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen, vom Dritten unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Der Auslober /Auftraggeber behält sich vor, Bewerber nach Maßgabe des §56 Abs.2 VgV dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.