Deutschland – Betonerzeugnisse – Lieferrahmenvertrag für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn und Kommunen

5292-2025 - Ergebnis
Deutschland – Betonerzeugnisse – Lieferrahmenvertrag für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn und Kommunen
OJ S 3/2025 06/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB InfraGO AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferrahmenvertrag für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn und Kommunen
BeschreibungRahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Mobility Hubs und deren Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG (Los 1-6) und Kommunen (Los 7-9). Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs und Bodenmarkierungen für die Deutsche Bahn AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Losen Anwendung. Es handelt sich um Aufstellelemente mit drei Regionallose Nord, Mitte und Süd sowie Bodenmarkierungen mit drei Regionallosen Nord, Mitte und Süd. Diese identische Losaufteilung finden Sie auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Los 1 Aufstellelemente DB Nord Los 2 Aufstellelemente DB Mitte Los 3 Aufstellelemente DB Süd Los 4 Bodenmarkierungen DB Nord Los 5 Bodenmarkierungen DB Mitte Los 6 Bodenmarkierungen DB Süd Los 7 Aufstellelemente Kommunen Nord Los 8 Aufstellelemente Kommunen Mitte Los 9 Aufstellelemente Kommunen Süd Los 10 Bodenmarkierungen Kommunen Nord Los 11 Bodenmarkierungen Kommunen Mitte Los 12 Bodenmarkierungen Kommunen Süd
Kennung des Verfahrensdea36dc9-1ec6-4ee2-9680-171538a59ff3
Vorherige Bekanntmachung: 445962-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung, 34922100 Straßenmarkierungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Aufstellelemente Region Nord DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 1-3 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Aufstellelemente Region Mitte DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 1-3 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Aufstellelemente Region Süd DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 1-3 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Bodenmarkierungen Region Nord DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 4-6 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Bodenmarkierungen Region Mitte DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 4-6 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Bodenmarkierungen Region Süd DB
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 4-6 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Aufstellelemente Region Nord Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 7-9 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Aufstellelemente Region Mitte Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 7-9 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Aufstellelemente Region Süd Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, EScooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 7-9 Mobility Hubs Aufstellelemente: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 5 Mobility Hubs; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 8 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Bodenmarkierungen Region Nord Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 10-12 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Bodenmarkierungen Region Mitte Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 10-12 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Bodenmarkierungen Region Süd Kommunen
Beschreibung: Bahnreisenden soll eine möglichst bequeme, nahtlose, bedarfsgerechte und nachhaltige Anschlussmobilität ermöglicht werden. Die DB InfraGO AG entwickelt für ihre Endkunden einen innovativen Mobility Hub, der als Schnittstelle zwischen Bahnhof und Sharing-Angeboten dient. Diesbezüglich werden deutschlandweit gebündelte Parkflächen für geteilte (E-)Fahrräder, E-Tretroller, E-Mopeds, (E-)Autos und weitere Mobilitätsangebote geschaffen. Der Mobility Hub setzt sich aus den Modulen Bodenmarkierung, E Scooter-Abstellelement, Schild und Stele zusammen. Aufgrund des gleichen Vergabegegenstandes werden die Rahmenvertragsvergaben für Mobility Hubs für die DB AG und für die Kommunen in einem Vergabeverfahren (24FEA75534) zusammengefasst. Die Vergabe ist in insgesamt 12 Losen aufgeteilt. Für die Lose 1 bis 6 tritt die Deutsche Bahn AG als Sektorenauftraggeber des Rahmenvertrages auf und ist bestellberechtigt. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Sektorenverordnung (SektVO) finden bei diesen sechs Lose Anwendung. Es handelt sich um drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für die Aufstellelemente und drei Regionallose Nord, Mitte und Süd für Bodenmarkierungen. Diese identische Losaufteilung findet man auch in den Lose 7 bis 12 auf. Für diese Lose tritt die DB InfraGO AG als Auftraggeber des Rahmenvertrages auf, ist aber selbst nicht bestellberechtigt. Bestellberechtigt sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) kommen für die Lose 7 bis 12 zur Anwendung. Die Bewertung der Lose 1 bis 6 haben keine Auswirkungen auf die Bewertung der Lose 7 bis 12 und vice versa.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 44114200 Betonerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928470 Beschilderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: An den Bahnhöfen der DB AG und deren Tochtergesellschaften; oder in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen, maximal in einem Radius von 3 km vom Bahnhof; Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 73041-2024
Zusätzliche Informationen: Los 10-12 Bodenmarkierungen: Schätzmengen pro Los für 4 Jahre: 44 Standorte für Bodenmarkierungen; Höchstmengen pro Los für 4 Jahre: 87 Mobility Hubs. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit zu kündigen. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Pro Los wird eine Rahmenvertragsvereinbarung geschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gewichtung (Punkte, genau): 600
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
TED eSenderDeutsche Bahn AG, Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren0,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsSignature Hiller GmbH Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRV Signature Hiller DB
Datum der Auswahl des Gewinners22/10/2024
Datum des Vertragsabschlusses06/11/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebenja
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSignature Hiller GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungSchilderwerk Beutha GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Registrierungsnummer: DE 811569869
Postanschrift: Potsdamer Platz 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Juliane Kent
Telefon: 00493029724571
Fax: +49 6926520154
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG
Registrierungsnummer: DE 199861757
Postanschrift: Europaplatz 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Juliane Kent
Telefon: 00493029724571
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: DE 165893430
Postanschrift: Villmomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Signature Hiller GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 257232451
Postanschrift: Achtstr. 67-69  
Stadt: Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land, Gliederung (NUTS): Birkenfeld (DEB15)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Schilderwerk Beutha GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 141295028
Postanschrift: Fabrikweg 1  
Stadt: Stollberg/ OT Beutha
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 89d4f0e8-7a16-4f49-ae25-37d8102626c1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/01/2025 11:12:25 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 5292-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 3/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/01/2025