Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung – Gartner Resarch Leistungen

795870-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung – Gartner Resarch Leistungen
OJ S 251/2024 27/12/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGartner Resarch Leistungen
BeschreibungDas ITDZ Berlin hat mit dem eGovernment Gesetzes (eGovG) vom 30.06.2016 von Berlin weitreichende Aufgaben im Kontext der Standardisierung und Konsolidierung der IKT des Landes Berlins und der IKT-Architektur übertragen bekommen. Auf den verschiedenen Ebenen des ITDZ-Berlin sind zur Umsetzung des eGovG kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist es erforderlich, dass verantwortliche Mitarbeitende und Führungskräfte des ITDZ Berlin dauerhaft einen direkten Zugriff auf IT-Expertenwissen und Analysedaten erhalten und diese bei Bedarf mit spezialisierten Fachexperten / Analysten diskutieren können. Die Anforderungen sind im Detail im Anforderungsdokument für den Zeitraum 2022-2026 beschrieben und lassen sich zusammenfassend in u.g. Maßnahmenfelder 4 einteilen. 1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften Zur Steuerung des ITDZ Berlin erwartet das Top-Management des ITDZ Berlin eine objektive Begleitung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches im Rahmen einer Vorstandsberatung die strategische Expertise im Kontext der öffentlichen Verwaltung, deren öffentliche IT-Dienstleister und der berlinspezifischen Stakeholder und Kontakte / Netzwerk verfügt, um die IT-Strategie für das ITDZ Berlin und die Planung für das Produktportfolio und der darauf aufbauenden Organisationsform (Strategie 2026) entwickeln zu können. Neben der zielgruppengerechten Begleitung (Vorstandsebene, CDO, Senatoren*innen) sind hierbei insbesondere die Berliner Spezifika zu berücksichtigen. 2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten Wesentliche Bedeutung bei der Neuausrichtung der ITK im Land Berlin kommt der Konsolidierung und Modernisierung der Rechenzentrumsdienstleistungen zu. Dabei ist wesentliches Ziel die Standardisierung und die Automatisierung von IT-Prozessen, um • Skalierungseffekte zu realisieren, Kosten zu reduzieren • schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können • die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen • die IT-Sicherheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zu verbessern Die Abteilungen Infrastruktur und Basisdienste und Kommunikationsdienste des ITDZ-Berlin sind resultierend aus den veränderten Rahmenbedingungen des eGovG damit beauftragt, eine tragfähige, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche DataCenter-Infrastruktur zu entwickeln und aufzubauen. 3. Benchmarks und Vergleiche Für das Benchmarking mit Mehrwerten für das ITDZ Berlin kommen lediglich Beratungsfirmen in Betracht, die Ihren Fokus in vergleichenden Studien der öffentlichen IT in Deutschland haben. 4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement Das Management der Innovations- und Technologiezyklen in der Informationstechnik ist für das ITDZ Berlin von besonderer Bedeutung. Es erfordert nicht nur ein besonderes Maß an die Qualität und Quantität von Beratungs-Dokumenten (z.B. Best-Practice oder White-Paper), sondern schließt auch den Zugang zu einem Community Netzwerk zwingen mit ein.
Kennung des Verfahrens6daf28c3-64b2-420a-a7f5-d5a933d6d3a8
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 132 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Unterstützung Benchmarking
Beschreibung: Gartner berät im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ bereits das ITDZ Berlin in den Punkten: 1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften 2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten 3. Benchmarks und Vergleiche. 4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement Im Rahmen der bereits stattfindenden Beratung, sollen einmalig die Leistungen von Gartner für den Zeitraum bis 30.09.2025 erweitert werden um die • Prüfung der bestehenden Kosten- und Leistungsrechnung im ITDZ Berlin sowie Analyse der Einteilung von Kostenbestandteilen im Hinblick auf marktübliche Kostenrechnung bei IT-Dienstleistern • Beratung zur Schaffung von Transparenz von marktüblichen Kostenflüssen bei IT-Dienstleistern im Hinblick auf organisatorische, systemische und kaufmännische Rahmenbedingungen • Coaching der Verantwortlichen des Benchmarking im ITDZ Berlin zu Benchmark-Prozessen und -Rahmenbedingungen sowie Ableiten von Maßnahmen und Stellhebeln. Damit sollen die bereits im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ erzielten Ergebnisse auch kaufmännisch bewertet und somit ein Gesamtpaket hinsichtlich Benchmark und Vergleich erzielt werden. Durch das damit parallel einhergehende Coaching findet zudem ein Wissenstransfer auf die Mitarbeitenden das Fachbereichs Unternehmenscontrolling statt. Gartner hat im Rahmen der oben genannten Tätigkeiten bereits tiefe Einblicke in innerbetrieblichen Vorgänge, Kalkulationen und Festlegungen erhalten. Mit dieser geringfügigen Vertragserweiterung soll vermieden werden, das Betriebsgeheimnisse gestreut werden. Die Vertragserweiterung hat einen Umfang von ca. 54.000 EUR. Das entspricht ca. 1,4% des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ und liegt unterhalb des Schwellenwertes von aktuell 221.000 EUR. Damit fällt die Vertragserweiterung eigentlich unter die de-minimis-Regelung des § 132 Abs. 3 GWB. Da aber bereits der Vertrag „Gartner Resarch Leistungen“ geändert wurde und der Gesamtwert aller Änderungen die Voraussetzungen für die de-minimis-Regelung überschreiten, ist die Änderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB EU-weit bekannt zu machen. Zudem halten wir die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gegeben. Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu einer Streuung von Betriebsgeheimnissen führen. Neue Auftragnehmende müssten sich mit den bereits erzielten Ergebnisse vertraut machen, Mitarbeitende des ITDZ müssten neue Auftragnehmende in die bestehenden Rahmenbedingungen des ITDZ einarbeiten, was zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeutet. Damit wäre eine Vergabe an andere Auftragnehmende unwirtschaftlich und würde erhebliche Zusatzkosten für das ITDZ verursachen.“
Interne Kennung: 50183/13a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Menge6 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn derAuftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge54 136,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGartner Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des Angebots660006131
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung54 136,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags50183/13a
TitelUnterstützung Benchmarking
Datum der Auswahl des Gewinners18/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses18/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetIT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung776711-2023
Identifikator des geänderten VertragsCON-0000
Grund für die ÄnderungÄnderungen unterhalb eines bestimmten Mindestwertes.
BeschreibungDie Vertragserweiterung hat einen Umfang von ca. 54.000 EUR. Das entspricht ca. 1,4% des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ und liegt unterhalb des Schwellenwertes von aktuell 221.000 EUR. Damit fällt die Vertragserweiterung eigentlich unter die de-minimis-Regelung des § 132 Abs. 3 GWB. Da aber bereits der Vertrag „Gartner Resarch Leistungen“ geändert wurde und der Gesamtwert aller Änderungen die Voraussetzungen für die de-minimis-Regelung überschreiten, ist die Änderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB EU-weit bekannt zu machen. Zudem halten wir die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gegeben. Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu einer Streuung von Betriebsgeheimnissen führen. Neue Auftragnehmende müssten sich mit den bereits erzielten Ergebnisse vertraut machen, Mitarbeitende des ITDZ müssten neue Auftragnehmende in die bestehenden Rahmenbedingungen des ITDZ einarbeiten, was zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeutet. Damit wäre eine Vergabe an andere Auftragnehmende unwirtschaftlich und würde erhebliche Zusatzkosten für das ITDZ verursachen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenGartner berät im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ bereits das ITDZ Berlin in den Punkten: 1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften 2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten 3. Benchmarks und Vergleiche. 4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement Im Rahmen der bereits stattfindenden Beratung, sollen einmalig die Leistungen von Gartner für den Zeitraum bis 30.09.2025 erweitert werden um die • Prüfung der bestehenden Kosten- und Leistungsrechnung im ITDZ Berlin sowie Analyse der Einteilung von Kostenbestandteilen im Hinblick auf marktübliche Kostenrechnung bei IT-Dienstleistern • Beratung zur Schaffung von Transparenz von marktüblichen Kostenflüssen bei IT-Dienstleistern im Hinblick auf organisatorische, systemische und kaufmännische Rahmenbedingungen • Coaching der Verantwortlichen des Benchmarking im ITDZ Berlin zu Benchmark-Prozessen und -Rahmenbedingungen sowie Ableiten von Maßnahmen und Stellhebeln. Damit sollen die bereits im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ erzielten Ergebnisse auch kaufmännisch bewertet und somit ein Gesamtpaket hinsichtlich Benchmark und Vergleich erzielt werden. Durch das damit parallel einhergehende Coaching findet zudem ein Wissenstransfer auf die Mitarbeitenden das Fachbereichs Unternehmenscontrolling statt. Gartner hat im Rahmen der oben genannten Tätigkeiten bereits tiefe Einblicke in innerbetrieblichen Vorgänge, Kalkulationen und Festlegungen erhalten. Mit dieser geringfügigen Vertragserweiterung soll vermieden werden, das Betriebsgeheimnisse gestreut werden
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Registrierungsnummer: 11-2000001000-30
Abteilung: Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Berliner Straße 112-115  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090222-0
Internetadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/ wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gartner Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE114154102 / HRB 121174
Postanschrift: Lehrer-Wirth-Straße 2  
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ecb6d6d7-f1ae-44f5-be85-b865c1a4a972 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 795870-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 251/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/12/2024