Deutschland – Beratung im Bereich Software-Integration – 2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform

791912-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Beratung im Bereich Software-Integration – 2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
OJ S 250/2024 24/12/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Digitales und Verkehr
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
BeschreibungDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden. Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
Kennung des Verfahrensc817d59b-c1de-49b2-bc32-ababa1d2cceb
Interne Kennung24110-2025/DP25
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72263000 Software-Implementierung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: 2025/DG26-Entwicklung, strategische Weiterentwicklung und Betrieb einer Mobilitätsdatenplattform
Beschreibung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Entwicklung einer neuen Mobilitätsdatenplattform und damit einen zentralen, einheitlichen und benutzerfreundlichen Zugang zu Mobilitätsdaten beauftragt. Mit der neuen Plattform sollen Daten und Dienste von vorhandenen Plattformen im Verantwortungsbereich des BMVI, wie Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) und mCLOUD zusammengeführt und die Möglichkeit geschaffen werden, auch Daten weiterer, z. B. regionaler oder verkehrsträgerbezogener Angebote an einer Stelle zu bündeln. Die Mobilitätsdatenplattform soll mit Inbetriebnahme dabei die Aufgabe des Nationalen Zugangspunktes (NAP) übernehmen, der im Rahmen der europäischen IVS-Richtlinie sowie deren delegierter Verordnungen 2017/1926, 2015/962, 886/2013 und 885/2013 gefordert ist. Bislang wird diese Aufgabe vom MDM erfüllt. Die Mobilitätsdatenplattform soll als zentrale Infrastruktur innerhalb eines umfassenden digitalen Mobilitätsdatenökosystems einen Mehrwert für Datenbereitsteller und Datenabnehmer schaffen. Ziel der Plattform soll es sein, alle beteiligten Akteure, die Mobilitätsdaten bereitstellen oder verarbeiten, bei der Innovation und bei der Umsetzung und dem Betrieb digitaler Mobilitätsdienste zu unterstützen. Die nach Abnahme und Inbetriebnahme des Systems vorgesehenen Leistungen zum Betrieb der Plattform sollen bis maximal zum 31.12.2027 erbracht werden. Die im Rahmen der Auftragsänderung zu erbringende Leistung umfasst die Weiterentwicklung der Schnittstelle zum Mobility Data Space (MDS). Damit auch „gebrokerte“ Daten aus der Mobilithek im MDS abgerufen werden können, sind hierfür umfangreiche Änderungen an der bestehenden Schnittstelle erforderlich.
Interne Kennung: 2025/DP25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungT-Systems International GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot von T-Systems International GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung15 395 124,20 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025/DP25
Datum des Vertragsabschlusses06/04/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung178793-2021
Identifikator des geänderten VertragsCON-0000
Grund für die ÄnderungÄnderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
BeschreibungDie Änderungen an der Schnittstelle zum MDS sind erforderlich geworden, weil sich die dem MDS zugrundeliegende IDS-Technologie anders entwickelt hat, als es bei Auftragserteilung des Hauptauftrags absehbar war.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenErhöhung der ursprünglichen Vergütungsobergrenze i.H.v. 15.395.124,20 Euro um 416.666,74 Euro auf 15.810.790,94 Euro.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstraße 44  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: H 14/Servicestelle Vergabe
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Internetadresse: http://bmdv.bund.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH
Registrierungsnummer: UStID. DE118645675
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d615a224-83da-4432-9f12-4ee2a07ef1b7 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 791912-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024