Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – iPads Pro 13 inkl. Zubehör und AirPods 2024-78

790869-2024 - Ergebnis
Deutschland – Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) – iPads Pro 13 inkl. Zubehör und AirPods 2024-78
OJ S 249/2024 23/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TiteliPads Pro 13 inkl. Zubehör und AirPods 2024-78
BeschreibungDie Auftragnehmerin / der Auftragnehmer bzw. die Herstellerfirma hat die nachfolgenden Rahmenbedingungen und Forderungen für die zu liefernden Geräte zu erfüllen. Im Überblick erbringt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer losabhängig folgende Leistungen: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante: - iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit - Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil) - Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro - Apple Pencil Pro - Blickschutzfolie • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 durch. • Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung. Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den nachfolgenden Ziffern 2.2.2 kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante: - AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Kennung des Verfahrensff2a281b-414d-4575-b232-2e365cabbe1c
Interne Kennung2024-78
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB ink. Zubehör
Beschreibung: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer schuldet in Los 1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll mit einer Kapazität (Speicherplatz) von 256 GB inklusive dem aktuellen Betriebssystem iOS, die in die bereits vorhandene IT-Infrastruktur integriert und eingebunden werden können. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß der nachfolgenden Ziffer 2.2.1 mobile Endgeräte des Typs iPad Pro 13 Zoll inklusive Betriebssystem nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Gerätevariante: - iPad Pro 13 Zoll Space Schwarz mit 256 GB mit - Zugehöriger Apple USB-C Power Adapter (Netzteil) - Magic Tastatur Schwarz für iPad Pro - Apple Pencil Pro - Blickschutzfolie • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer führt die Anmeldung am Programm zur Geräteregistrierung (DEP) gemäß Ziffer 2.2.3 der Leistungsbeschreibung durch. • Das Anbringen der Blickschutzfolie ist nicht Teil der von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
Interne Kennung: 2024-78
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Fester Wert (insgesamt)100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung
Beschreibung: Für Los 2 schuldet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer kabellose Bluetooth-Kopfhörer des Typs AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung. • Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer liefert gemäß den Ziffern 2.2.2 der Leistungsbeschreibung kabellose Bluetooth-Kopfhörer nach Vorgabe durch die Auftraggeberin in der Variante: - AirPods 4 mit aktiver Geräuschunterdrückung
Interne Kennung: AirPods (4. Generation) mit aktiver Geräuschunterdrückung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Fester Wert (insgesamt)100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungGesellschaft für digitale Bildung mbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots493 560,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots41 400,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots47 700,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040 202071537
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE228287227
Postanschrift: Friesenweg 5g  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040 7344861500
Internetadresse: https://gfdb.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungGesellschaft für digitale Bildung mbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftFriesenweg 5g
StadtHamburg
Postleitzahl22763
Land, Gliederung (NUTS)DE600
LandDeutschland
Telefon040202071535
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Lur SL GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE276539121
Postanschrift: Untere Bergstraße 9  
Stadt: Leuterod
Postleitzahl: 56244
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Telefon: 015140465217
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungLur SL GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftUntere Bergstraße 9
StadtLeonrod
Postleitzahl56244
Land, Gliederung (NUTS)DE600
LandDeutschland
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc1db050-a350-4133-9880-0f5143964a45 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 10:24:32 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 790869-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024