Deutschland – Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör – Lieferung von verschiedenen Schutzhandschuhen [79-2024]

783560-2024 - Ergebnis
Deutschland – Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör – Lieferung von verschiedenen Schutzhandschuhen [79-2024]
OJ S 248/2024 20/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung von verschiedenen Schutzhandschuhen [79-2024]
BeschreibungGegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung unterschiedlicher Schutzhandschuhe an eine Adresse innerhalb Deutschlands. Die Leistung ist in Lose aufgeteilt: Los 1 - Lieferung von Baumwollunterziehhandschuhen Los 2 - Lieferung von drei unterschiedlicher Typen nitrilbeschichteter Baumwollstrickhandschuhe Los 3 - Lieferung von nitrilbeschichteten Baumwollstrickhandschuhen mit langen Stulpen Los 4 - Lieferung von Schutzhandschuhen aus nitrilbeschichtetem Baumwollgewebe mit Segeltuchstulpe Los 5 - Lieferung von Polyvinylhandschuhen Los 6 - Lieferung von Naturlatexhandschuhen mit Textilgewebe innen
Kennung des Verfahrens4ca1decc-6905-4269-860f-b958dd41d05b
Interne Kennung79-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Region Nord Hildesheimer Straße 309
StadtHannover
Postleitzahl30519
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Baumwollunterziehhandschuhe
Beschreibung: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 6 bis 9. 100% Baumwolle (Ausnahme: Nähgarn darf aus Polyester sein), sterilisierbar. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 10.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 15.000 Darreichungseinheiten
Interne Kennung: 79-2024 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es sind Muster des angebotenen Schutzhandschuhs in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung der einzureichenden Muster. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr eingeschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Nitrilbeschichtete Baumwollstrickhandschuhe in drei unterschiedlichen Typen, die sich in der Beschichtungsdicke unterscheiden
Beschreibung: Es gibt keine Mindestvorgaben zur Beschichtungsdicke. Merkmale (nach EN 388:2016): Typ 1: Abriebfestigkeit = 2 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1 - Typ 2: Abriebfestigkeit = 2 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1 - Typ 3: Abriebfestigkeit = 0 / Schnittfestigkeit = 1 / Weiterreißfestigkeit = 2 / Durchstichfestigkeit = 1. Eigenschaften, die alle drei Typen aufweisen müssen: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 8 bis 10. Beschichtung nur im Bereich der Finger und Handinnenflächen mit Bundabschluss als Strickbund. Innenfutter aus Baumwollstrick. Ergonomische Passform mit gutem Tast- und Fingerspitzengefühl. Abnahmemenge pro Jahr: Typ 1 - mindestens 5.000 Paar / höchstens 8.000 Paar - Typ 2 - mindestens 2.500 Paar / höchstens 4.500 Paar - Typ 3 - mindestens 10.000 Paar / höchstens 15.000 Paar.
Interne Kennung: 79-2024 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preispostion 2 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preispostion 3 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 4 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung des Preises: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es sind Muster der drei angebotenen Schutzhandschuh-Typen in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Bei der Bewertung zu Los 2 wird aus den erreichten Punktwerte der Muster von Typ 1, 2 und 3 ein Gesamtwert gebildet, der das Verhältnis der Mindestabnahmemengen zueinander widerspiegelt: (Punktwert Typ 1 x 5/17,5) + (Punktwert Typ 2 x 2,5/17,5) + (Punktwert Typ 3 x 10/17,5 Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Nitrilbeschichtete Baumwollstrickhandschuhe mit langen Stulpen
Beschreibung: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 9 und 10. Länge ca. 40 cm. Komplett beschichtet mit langen Stulpen. Innenfutter aus Baumwollstrick. Abriebfestigkeit Stufe 3 entsprechend EN 388. Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 1 entsprechend EN 388. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 250 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 1.000 Darreichungseinheiten
Interne Kennung: 79-2024 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es sind Muster des angebotenen Schutzhandschuhs in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Schutzhandschuhe aus nitrilbeschichtetem Baumwollgewebe mit Segeltuchstulpe
Beschreibung: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 8 bis 10. Stärke ca. 1,2 mm. Länge ca. 28 cm. Unbeschichteter Handrücken. Mit Segeltuchstulpe. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 3 entsprechend EN 388. Weiterreißfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388 oder besser, Einstufung Kategorie 2 EN 388. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 1.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 3.500 Darreichungseinheiten
Interne Kennung: 79-2024 Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es sind Muster des angebotenen Schutzhandschuhs in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Polyvinylhandschuhe
Beschreibung: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 7 bis 9. Stärke 0,5 mm. Länge ca. 30-35 cm. Innenseitig beflockte Handinnenflächen rau. Wasserfest. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388. Mindestens geringer Schutz gegen chemische Gefahren entsprechend EN 374-1:2016 (Schutzstufe C) oder besser. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 4.000 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 7.000 Darreichungseinheiten
Interne Kennung: 79-2024 Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es sind Muster des angebotenen Schutzhandschuhs in jeder Größe auf postalischem Weg bei der Vergabestelle einzureichen. Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Naturlatexhandschuhe mit Textilgewebe innen
Beschreibung: Der Handschuh muss zur Benutzung in der EU zugelassen sein. Er muss folgende Normen erfüllen: Verordnung (EU) 2016/425 vom 09.03.2016 über persönliche Schutzausrüstungen; EN 388:2016+A1:2018; EN 420:2003+A1:2009. Er muss eine CE-Kennzeichnung haben. Größe 6-9. Stärke 0,75 mm. Länge 30-35 cm. Textilgewebe innen. Anatomische Passform. Sehr gutes Tastempfinden und gute Griffsicherheit. Mit Stulpe. Abriebfestigkeit mindestens Stufe 2 entsprechend EN 388 oder besser. Mindestabnahmemenge pro Jahr: 3.500 Darreichungseinheiten / Maximalabnahmemenge pro Jahr: 5.000 Darreichungseinheiten
Interne Kennung: 79-2024 Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die jeweilige Rahmenvereinbarung um weitere 24 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis wird für wie folgt ermittelt: Preispostion 1 x Mindestabnahmemenge/Jahr zzgl. Preisposition 2 x 12 Der Bieter mit dem niedrigsten Summenwert des Wertungspreises erhält den Höchstwert von 10 Punkten. Höhere Wertungspreise erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte. Gewichtung: 30%

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Qualitätsfeststellung erfolgt durch eine optische, olfaktorische und haptische Prüfung der einzureichenden Muster. Hierbei wird in Augenschein genommen, ob eine vollständige und gleichmäßige Beschichtung vorliegt, der Geruch neutral oder zumindest nicht störend ist und Feingefühl und Beweglichkeit nicht mehr ein-geschränkt sind, als durch die Beschichtungsdicke zu erwarten ist. Aufgrund des Gesamteindrucks können für jedes angebotene Produkt folgende Punktwerte erreicht werden: 10,0 Punkte = Qualität ohne Einschränkung erfüllt / 7,5 Punkte = Qualität nicht voll, jedoch im Wesentlichen erfüllt / 5,0 Punkte = Qualität mit noch akzeptabler Einschränkung erfüllt / 0 Punkte = Qualität nicht akzeptabel Gewichtung: 70%
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: .
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge520 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des Bietersalbw Handels GmbH
Offizielle Bezeichnungalbw Handels GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1
Datum der Auswahl des Gewinners29/11/2024
Datum des Vertragsabschlusses13/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebenja
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungLyreco Deutschland GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter des Bieters: Jesse GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter des Bieters: Jesse GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter des Bieters: albw Handels GmbH
Offizielle Bezeichnung
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Leiter des Bieters: Jesse GmbH & Co. KG
Offizielle Bezeichnung
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8001610400-54
Postanschrift: Hildegardstr. 29/30  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10715
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3085781548
Internetadresse: https://www.bgbau.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: albw Handels GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813846857
Stadt: Waghäusel
Postleitzahl: 68753
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
E-Mail: info@albw.de
Telefon: +49 725493000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnungalbw Handels GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE123
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Lyreco Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE223073938
Stadt: Barsinghausen
Postleitzahl: 30890
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: info@lyreco.de
Telefon: +49 51055835502
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungLyreco Deutschland GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE929
LandDeutschland
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Jesse GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE114767660
Stadt: Seesen
Postleitzahl: 38723
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5381942510
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungJesse GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE916
LandDeutschland
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Jesse GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE114767660
Stadt: Seesen
Postleitzahl: 38723
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5381942510
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungJesse GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE916
LandDeutschland
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: albw Handels GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813846857
Stadt: Waghäusel
Postleitzahl: 68753
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
E-Mail: info@albw.de
Telefon: +49 725493000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnungalbw Handels GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE123
LandDeutschland
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Jesse GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE114767660
Stadt: Seesen
Postleitzahl: 68753
Land, Gliederung (NUTS): Goslar (DE916)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5381942510
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungJesse GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Land, Gliederung (NUTS)DE916
LandDeutschland
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a14d6113-e0d8-4c9a-839f-82c58e04f29c - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 10:22:29 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 783560-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024