Deutschland – Beratung im Bereich Infrastrukturen – 24109 /DK10 Los 1 Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität

781381-2024 - Ergebnis
Deutschland – Beratung im Bereich Infrastrukturen – 24109 /DK10 Los 1 Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität
OJ S 247/2024 19/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel24109 /DK10 Los 1 Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität
BeschreibungRechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen Infrastruktur
Kennung des Verfahrens8944884d-1c3d-4c0c-8589-ff802a7dd45c
Interne Kennung24109/DK10 Los 1
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des VerfahrensIm Rahmen der Ausschreibung Z30/SEV/288.3/2272/DK11, BKM: 2022/S 235-677346 wurde in derAuftragsbekanntmachung auf Folgendes hingewiesen: „Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat."
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSoweit eine Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber per Telefon, E-Mail, Videokonferenz oder dergleichen nicht ausreichend sein sollte, kann die persönliche Anwesenheit des Aufragnehmers an einem der Dienstorte des BMDV (Berlin und Bonn) erforderlich sein.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarungen für die Beratung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu Themen der Abteilung Digitale Konnektivität - Los 1: Rechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen InfrastrukturRechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen Infrastruktur
Beschreibung: Rechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen InfrastrukturRechtliche, ökonomische und technische Beratung im Bereich der digitalen Infrastruktur: Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und technischen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen und europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation / Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich der Breitbandförderung haben, mit dem Ziel, die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen zu begleiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Durchführung der Gigabit-Strategie der Bundesregierung. Insbesondere folgende Themenschwerpunkte sollen abgedeckt werden: - Rechtliche, ökonomische und technische Fragestellungen zu Auf- und Ausbau sowie Nutzung und Nachfrage digitaler Infrastrukturen (Festnetz, Mobilfunk und sonstige in-novative Netztechnologien), u.a. in folgenden Bereichen (nicht abschließend): • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau digitaler Infrastruktu-ren, • Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsrechte, digitaler Netzausbau in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger, • Frequenzregulierung, • Kooperationsmodelle für den Netzausbau und –betrieb, Synergien mit nicht-öffentlichen Mobilfunknetzen, • Nutzung unterschiedlicher Anschlusstechnologien, • Einsatzszenarien für bundeseigene Gesellschaften im Bereich Infrastrukturausbau, • Ökonomisch-technische Marktentwicklungsuntersuchungen und Nutzungsanaly-sen - Technologische Grundlagen, Analysen und Trends im Hinblick auf innovative Netz-technologien, Kosten-/Nutzenbetrachtungen, Nachhaltigkeitsaspekte und Energieeffi-zienzanalysen, - Wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten, insbesondere des 5G-Innovationswettbewerbs im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere Re-gionen und von best-practice Projekten der Gigabit-Strategie, - Rechtliche, ökonomische und technische Fragestellungen zu einer effizienten Nutzung von Daten über die digitale Infrastruktur und deren Betreiber und Nutzer, einschließlich Fragen zu Errichtung und Betrieb eines Gigabitgrundbuches. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24109/DK10 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 des Vertrags ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, kann der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im Angebotsschreiben angebotenen Stundenverrechnungssätzen. Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Soweit eine Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber per Telefon, E-Mail, Videokonferenz oder dergleichen nicht ausreichend sein sollte, kann die persönliche Anwesenheit des Aufragnehmers an einem der Dienstorte des BMDV (Berlin und Bonn) erforderlich sein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf des AG im Leistungszeitraum. Das maximale Abrufvolumen entspricht der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) der Rahmenvereinbarung, die sich aus den Mengenansätzen gem. Angebotsschreiben zzgl. Reise-und Sachkostenpauschale ergibt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gewertet wird der Angebotspreis inkl. USt
Beschreibung: Angebotspreis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren256 326,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung256 326,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungaconium GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAconium GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsAconium GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstraße 44  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: aconium GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: De 259091767
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 22183-0
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 88157df3-f7a4-4ae2-872f-b020f96bb657 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 781381-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2024