1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dezentrale Text-to-Speech Module (SDK)
Beschreibung: Sachverhalt und Notwendigkeit der zusätzlichen Beschaffung Im Rahmen unseres Projekts zur Ausstattung der Fahrzeuge mit dezentralen TTS-Modulen (Text-to-Speech) ist es erforderlich, zusätzliche Leistungen zu beauftragen, um die automatische Generierung von Ansagen in unserer Unternehmensstimme sicherzustellen. Im Projektverlauf sind Leistungen notwendig geworden, die im ursprünglichen Vertragsvolumen nicht vorgesehen waren. Hierzu zählen: Synthetisierung der Unternehmensstimme in englischer Sprache zur Erweiterung der Sprachfunktionen, Einsatz einer neuen Synthetisierungstechnologie (Deep Neural Network - DNN) zur deutlichen Verbesserung der Ansagequalität, Einsprechen neuer Stationsnamen, um die Genauigkeit und Verständlichkeit der Ansagen weiter zu optimieren. Darüber hinaus führt die Nutzung der DNN-Technologie zu erhöhten Beschaffungs- und Wartungskosten für die dezentralen TTS-Module, die im ursprünglichen Budget nicht eingeplant waren.
Kennung des Verfahrens: 28659cd7-077f-4656-b67a-f0f46bd97258
Interne Kennung: BEK-2024-0037
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212512 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Dezentrale Text-to-Speech Module (SDK)
Beschreibung: Sachverhalt und Notwendigkeit der zusätzlichen Beschaffung Im Rahmen unseres Projekts zur Ausstattung der Fahrzeuge mit dezentralen TTS-Modulen (Text-to-Speech) ist es erforderlich, zusätzliche Leistungen zu beauftragen, um die automatische Generierung von Ansagen in unserer Unternehmensstimme sicherzustellen. Im Projektverlauf sind Leistungen notwendig geworden, die im ursprünglichen Vertragsvolumen nicht vorgesehen waren. Hierzu zählen: Synthetisierung der Unternehmensstimme in englischer Sprache zur Erweiterung der Sprachfunktionen, Einsatz einer neuen Synthetisierungstechnologie (Deep Neural Network - DNN) zur deutlichen Verbesserung der Ansagequalität, Einsprechen neuer Stationsnamen, um die Genauigkeit und Verständlichkeit der Ansagen weiter zu optimieren. Darüber hinaus führt die Nutzung der DNN-Technologie zu erhöhten Beschaffungs- und Wartungskosten für die dezentralen TTS-Module, die im ursprünglichen Budget nicht eingeplant waren.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212512 Entwicklung von Software für die interaktive Sprachausgabe
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/12/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 433 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die Auftragserweiterung ist gemäß § 13 Abs. 5 SektVO notwendig und zulässig, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich wurden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist und zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Die Erweiterung des Vertragsvolumens über den Schwellenwert hinaus erforderlich ist, um die Projektziele fristgerecht und wirtschaftlich zu erreichen. Technische und wirtschaftliche Gründe für den Verbleib beim bisherigen Auftragnehmer Die TTS-Module und die damit verbundene Technologie basieren auf einer proprietären Technologie des derzeitigen Auftragnehmers. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde erhebliche technische und wirtschaftliche Probleme verursachen: Technisch: Die bestehende Lösung basiert auf proprietärer Technologie, die nur vom aktuellen Anbieter geliefert und weiterentwickelt werden kann. Ein Wechsel würde die Kompatibilität der Systeme gefährden und die Notwendigkeit einer vollständigen Neuentwicklung zur Folge haben. Wirtschaftlich: Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu hohen Zusatzkosten führen, da die bisherigen Investitionen in die bestehende Technologie nicht weiterverwendet werden könnten. Zudem würde eine Neuentwicklung oder Integration durch einen anderen Anbieter zu Verzögerungen und erhöhten Aufwänden führen, die die Einhaltung des Projektplans gefährden würden. Rechtliche Grundlage gemäß § 13 Abs. 5 SektVO Die Auftragserweiterung ist gemäß § 13 Abs. 5 SektVO notwendig und zulässig, da: Zusätzliche Leistungen erforderlich wurden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist und zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde. Die Erweiterung des Vertragsvolumens über den Schwellenwert hinaus erforderlich ist, um die Projektziele fristgerecht und wirtschaftlich zu erreichen. Fazit Die Erweiterung des bestehenden Rahmenvertrags ist zwingend erforderlich, um: Die Beschaffung der 2.000 dezentralen TTS-Module zu den günstigeren Bedingungen sicherzustellen. Erhebliche Mehrkosten und Projektverzögerungen durch die Preissteigerung ab 2025 zu vermeiden. Die technische Kompatibilität und die Qualität der Ansagen im Projekt zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung des bestehenden Auftrags mit dem bisherigen Anbieter stellt daher die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Lösung dar.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TD Acapela Group Germany
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DEM1201.HRB122247
Postanschrift: Grempstraße 27
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60487
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 81 96 - 381 988 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Schweden
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 185d8555-6d59-482e-9062-58817afc140a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/12/2024 14:15:08 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 773462-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024