1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)
Beschreibung: Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kennung des Verfahrens: 481ba691-bfc6-400d-a3f4-c4b3aa6b3156
Interne Kennung: 24127/G25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www. evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576. ***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: 24127/G25 Projektträgerschaft für Förderprogramme des Bundesministe-riums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr ein-schl. des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP)
Beschreibung: Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms NIP sowie der weiteren Fördermaßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich sucht das BMDV (Auftraggeber – AG) einen Auftragnehmer (sog. Projektträger, PT) zur fachlichen und administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher sowie zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal. **** Der PT unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. **** Die Koordination der Fördermaßnahmen und die fachlich-inhaltliche Begleitung der Aktivitäten des BMDV im Bereich der brennstoffzellenbasierten Elektromobilität hat der AG derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen. Der PT arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMDV in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen. Grundlage der Zusammenarbeit bilden abgestimmte Inhalte und Schnittstellen, welche zwischen den Partnern nach Beauftragung spezifisch abgestimmt werden. **** Zum Leistungsumfang gehört u.a.: - Ein regelmäßiger Austausch mit dem AG über förderpolitische Aspekte der Programme und Maßnahmen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit der EU-KOM über die beihilferechtliche Zulässigkeit von Programmen und Maßnahmen - ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW GmbH sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen, - das Durchführen von Vergabeverfahren z.B. für programmbegleitende Studien und Analysen, - Ein begleitendes Monitoring mit Erfolgs- und Wirkungskontrolle auf Förderprogrammebene im Sinne eines kontinuierlichen Monitorings der Zielerreichung, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit durch den PT soll frühzeitig Aufschluss geben, inwieweit die definierten Ziele der Förderprogramme und -maßnahmen eingehalten werden. Darunter zählt unter anderem der Beitrag zum Markthochlauf der Wasserstoffmobilität über die Anzahl der geförderten Fahrzeuge sowie Beiträge zu den Klimazielen des Verkehrs. Die spezifischen Ziele und Art der Datenübermittlung sind in Zusammenarbeit mit der NOW GmbH und in Abstimmung mit dem AG zu Beginn der Beauftragung zu definieren. Der PT hat hierfür kontinuierlich alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen, Fakten und Ergebnissen hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung, im Sinne eines kontinuierlichen, datenbasierten Monitorings umzusetzen, - Betreuung und Umsetzung der Projekte aus dem IPCEI-H2 und Unterstützung bei der Koordinierung der „Mobilitäts-“ und „Technology-Wellen“ (Hy2Move, Hy2Tech) - Umsetzung der Förderung des ITZ entsprechend den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und den erfolgten beihilferechtlichen Abstimmungen mit der EU Kommission, - fachliche und administrative Begleitung der Projekte zum Aufbau des ITZ-H2.*** Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BHO durch den AG beabsichtigt (siehe hierzu Nr. 6.3.1 der Leistungsbeschreibung und §§ 9 und 10 des Vertrages). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung: 24127/G25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.05.2025 und endet nach 36 Monaten am 31.12.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern. **** Auftragsänderung: (1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer kon-kretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. (2) Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Nationalen Was-serstoffstrategie gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Abs. 4 festzusetzen. (3) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der För-derprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. (4) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11 des Vertrages) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungserfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen: - Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021 - Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung, - grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest), - Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebot. **************** Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. **** Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt F1) und Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft/ Förderprogramme Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt: - die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilferecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die Verwertung, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten, - die technische Weiterentwicklung der Programme, - die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens drei Jahren erbracht worden sein, - die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 100 Zuwendungsempfängern umfasst haben, - die Leistungen müssen Projektförderung im Kontext Forschung und Entwicklung sowie Projektförderung im Bereich von Investitionen zum Gegenstand gehabt haben, - die Förderungen müssen auf Ausgabenbasis und auf Kostenbasis erfolgt sein, - es wurden auch Zuweisungen an Behörden und Zuwendungen im Ausland gewährt. ***** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen) - Anzahl der Zuwendungsempfänger - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: Schwerpunkt / Teilbereich 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ****** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Bereich/ Themenschwerpunkt: Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie *** Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***
Beschreibung: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.*** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: **** - Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr belegt. .*** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F-EK-3.3): dass gemäß Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage 1b der LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen. d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze und der bereits zur Verfügung stehenden PROFI-Arbeitsplätze e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 3.5 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Beschreibung: s. Formblatt F-EK3.5/BSB 3 Der Bieter und Unterauftragnehmer haben jeweils eine Eigenerklärung abzugeben, a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit / möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligt haben/ beteiligen werden. Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen: - Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021, - Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung - grenzüberschreitende Projekte mit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest), - Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2). b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in - der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des NIP Phase II in der jeweils geltenden Fassung, - der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021, - der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr in der jeweils geltenden Fassung, - grenzüberschreitende Projektenmit Mobilitätsschwerpunkt im Rahmen des Wasserstoff-IPCEI (International Project of Common European Interest), - dem Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ-H2) zu sein. Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird. **** Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 3.4 Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen
Beschreibung: s. Formblatt F-EK3.4/ BSB 2: Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2.2 i.V.m. Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. ***** Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess der Einzelprojektbearbeitung (Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3)
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise hinsichtlich Berichten, Informationsaustausch und Monitoring (Leistungsbeschreibung insb. Nr. 2.1 und 4)
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.1 Projektmanagement
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/02/2025
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/02/2025 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dfb98bc8-08d3-4d4e-bbab-7de354e2747e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 767094-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024