Deutschland – Operationstechnik – Chirurgisches Robotersystem für Knie-Operationen

764287-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Operationstechnik – Chirurgisches Robotersystem für Knie-Operationen
OJ S 243/2024 13/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungCaritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelChirurgisches Robotersystem für Knie-Operationen
BeschreibungDie Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf („nachfolgend: Auftraggeberin“) verfolgt bei der Patientenbehandlung das Ziel, die Qualität und Präzision von medizinischen Eingriffen stets unter Einbeziehung des neuesten Standes der Medizintechnik zu erhöhen. Daher benötigt die Auftraggeberin für die Durchführung von Operationen an Knien ein chirurgisches Robotersystem, welches die Operateure bei der Platzierung von Implantaten unterstützt und einerseits die Festigkeit der Verankerung der Implantate verbessert sowie das Komplikationsrisiko der Patienten reduziert.
Kennung des Verfahrens580a0d41-bef7-4aaf-8940-d726ef66fa82
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33162100 OP-Ausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Chirurgisches Robotersystem für Knie-Operationen
Beschreibung: Die Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf („nachfolgend: Auftraggeberin“) verfolgt bei der Patientenbehandlung das Ziel, die Qualität und Präzision von medizinischen Eingriffen stets unter Einbeziehung des neuesten Standes der Medizintechnik zu erhöhen. Daher benötigt die Auftraggeberin für die Durchführung von Operationen an Knien ein chirurgisches Robotersystem, welches die Operateure bei der Platzierung von Implantaten unterstützt und einerseits die Festigkeit der Verankerung der Implantate verbessert sowie das Komplikationsrisiko der Patienten reduziert.
Interne Kennung: 2024_107375002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33162100 OP-Ausrüstung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: -
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetCaritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf gGmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Eine Direktvergabe der Beschaffung an den vorgesehenen Auftragnehmer ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV gerechtfertigt, da aus technischen Gründen nur dieses Unternehmen die Leistung erbringen kann. Die Auftraggeberin übt ihr Leistungsbestimmungsrecht dahingehend aus, dass ausschließlich die durch den Auftragnehmer zu erbringende Ausstattung den konkreten Beschaffungsbedarf realisieren kann. Im Wesentlichen haben folgende Aspekte die Entscheidung zugunsten des vorgesehenen Auftragnehmers geprägt: Im Rahmen eines medizinischen Auswahlprozesses entschied sich die Auftraggeberin für die in ihren beiden Kliniken durchzuführenden Knie-Operationen für Implantate, die von dem vorgesehenen Auftragnehmer hergestellt werden. Die Implantate unterliegen insbesondere nicht der Ausschreibungspflicht, denn die Beschaffung dieser stellen keine durch jährliche pauschale Fördermittel finanzierten Investitionskosten i.S.d. § 10 Abs. 1 LKG Berlin i.V.m. § 2 Nr. 2 a) KHG dar. Dies folgt daraus, dass zum Verbrauch bestimmte Güter (Verbrauchsgüter) von den zu fördernden Investitionskosten ausgenommen sind. Bei Implantaten handelt es sich um Gegenstände, die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung aufgezerrt oder unverwendbar werden oder die ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und üblicherweise bei ihm verbleiben. Da die verwendeten Implantate nach einer Operation am Patienten verbleiben, handelt es sich um Verbrauchsgüter, sodass diese der Ausschreibungspflicht nicht unterfallen. Vielmehr war die Auftraggeberin frei in ihrer Entscheidung im medizinischen Bereich, welches der auf dem Markt angebotenen Implantate eingesetzt werden soll, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Um die Qualität der operativen Eingriffe zu verbessern, will die Auftraggeberin im Rahmen einer Investitionsmaßnahme ein chirurgisches Robotersystem beschaffen, mit dem die Operateure die Implantate des vorgesehenen Auftragnehmers am Patienten präziser platzieren und verankern können. Da die Patientensicherheit einen hohen Stellenwert für die Auftraggeberin einnimmt, ist sie bestrebt, die Eingriffe mittels Einsatzes der Implantate in Verbindung mit dem Robotersystem als Unterstützungsleistung möglichst komplikationsrisikoarm zu gestalten und die medizinische Infrastruktur in der Klinik zu sichern. Da die bereits verwendeten Implantate ausschließlich mit dem Robotersystem desselben Herstellers kompatibel sind, hat die Beschaffungsentscheidung zwingend zugunsten des vorgesehenen Auftragnehmers zu erfolgen. Operationen mit den bereits in den Kliniken verwendeten Implantaten in Verbindung mit Robotersystemen eines anderen Herstellers sind demnach unmöglich. In Ansehung dieser technischen Gründe stehen der Auftraggeberin somit keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen zur Verfügung, um den Beschaffungsbedarf zu realisieren.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSmith & Nephew GmbH
Angebot
Kennung des Angebots-
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetCaritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf gGmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Caritas-Klinik Dominikus Berlin-Reinickendorf gGmbH
Registrierungsnummer: DE282539067
Postanschrift: Kurhausstr. 30  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 030 40920
Internetadresse: www.caritas-gesundheit.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE124983628
Postanschrift: Friesenweg 30  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 87 97 440
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03090138316
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 40b41d79-63f4-4400-8f49-a91dd442c096  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 764287-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/12/2024