Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - hier Los 17, 18 und Los 20 bis 33

764923-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels – Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - hier Los 17, 18 und Los 20 bis 33
OJ S 243/2024 13/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHerstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - hier Los 17, 18 und Los 20 bis 33
Beschreibunger Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird.
Kennung des Verfahrens3ee9a63a-24fb-4a92-a748-0c9fba3a4c21
Interne Kennung24-D1-01b-Schulessen
VerfahrensartOffenes Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensFolgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten: - Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes - Erläuterung zum Wertungsprozedere - V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren - Erklärung Bewertender § 6 VgV Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil: - Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen - Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen - Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen - Leistungsbeschreibung - Datenschutzerklärung/-hinweise - Vertragsbestimmungen - Saisonkalender des Bundeszentrums für Ernährung - Mittagessenvereinbarung & Meldebogen zur Bereitstellung einer Sonderkostform - Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen - Abrechng BuT-Mittagessen & Merkblatt zur Umsetzung BuT-Mittagsverpflegung Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen: - Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) - Unteraufträge, Eignungsleihe - Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft - losbezogene Unterlage inkl. Preisblatt, inkl. Allgemeine Angaben des Bieters, inkl. Speisekarte mit vegetarischen Gerichten (Nummer 1 - 20) - Eigenerklärung zur Eignung inkl. geeigneter Referenzen die beispielhaft mit der vorliegenden Leistung hinsichtlich der Komplexität vergleichbar sind inkl. Angaben PQ / ULV, Handelsregister u. a., Angaben zu Umsätzen 2021-2023, Mitarbeiterzahl im Unternehmen 2021-2023 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer - Angaben zum Abruf des Auszuges aus dem Wettbewerbsregister und aus der Finanzsanktionsliste - alle geforderten Unterlagen / Nachweise, die unter Punkt 2 der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1) aufgeführt sind, wenn das Angebot bzw. das bietende Unternehmen in die engere Wahl kommt.
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10315
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie zu beliefernden Adressen befinden sich innerhalb der geografischen Grenzen des Berliner Stadbezirks Lichtenberg.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Download - §41 VgV- unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/177329 Die Einreichung von Angeboten ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit den in der Anlage 2 - Losbeschreibung benannten Ansprechpartnern möglich. Während der Ortsbesichtigung ist das schulische Personal nicht befugt, weitere Auskunft zu geben. Es handelt sich um eine reine Begehung der Räumlichkeiten. Fragen kann der Bieter nur über die Vergabeplattform stellen. Die zur Verfügung stehende Ausstattung je Los ist der Inventarliste aus Anlage 2 - Losbeschreibung zu entnehmen. Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 17 -11G19
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 381 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Roedernstraße 69-72  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP6 * 10 = WP 85 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP19 * 10 = WP 415 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 18 -11G21
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 408 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Degnerstraße 71-77  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13055
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP27,5 * 10 = WP 375 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP27,5 * 10 = WP 325 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Los 20 - 11G23
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 417 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:20 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lincolnstr. 67  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP22,5 * 10 = WP 325 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP18 * 10 = WP 230 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP10,5 * 10 = WP 155 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP8 * 10 = WP 105 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP8,5 * 10 = WP 210 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Los 21 - 11G25
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 483 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:15 Uhr - 14:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wustrower Straße 28  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP17,5 * 10 = WP 225 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP17,5 * 10 = WP 400 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Los 22 - 11G26
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 372 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Randowstraße 45  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13057
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP22 * 10 = WP 245 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP18 * 10 = WP 405 - Wunschessen: GP12,5 + SP5 * 10 = WP 175 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
Titel: Los 23 - 11G28
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 525 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 10:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wartiner Straße 23  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13057
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP19,5 * 10 = WP 295 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2,5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP20 * 10 = WP 275 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP4 * 10 = WP 265 - Wunschessen: GP12,5 + SP4 * 10 = WP 165 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
Titel: Los 24 - 11G29
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 764 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:15 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Prendener Straße 15  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13059
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP25 * 10 = WP 250 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2.5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP2.5 * 10 = WP 75 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2.5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP30 * 10 = WP 525 - Wunschessen: GP12,5 + SP30 * 10 = WP 425 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
Titel: Los 25 - 11G31
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 380 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:45 Uhr - 14:05 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dolgenseestraße 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10319
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP22,5 * 10 = WP 450 - Wunschessen: GP12,5 + SP12,5 * 10 = WP 250 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
Titel: Los 26 - 11G32
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 422 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:10 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: ja
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bernhard-Bästlein-Straße 56  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP7,5 * 10 = WP 175 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP7,5 * 10 = WP 125 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Probierportionen: GP7,5 + SP2,5 * 10 = WP 100 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP12,5 * 10 = WP 150 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP5 * 10 = WP 275 - Wunschessen: GP12,5 + SP25 * 10 = WP 375 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
Titel: Los 27 - 11S06 11G33
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 370 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rüdigerstraße 76  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP11 * 10 = WP 210 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP11 * 10 = WP 160 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP13 * 10 = WP 180 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP1,5 * 10 = WP 90 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP9,5 * 10 = WP 120 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP28,5 * 10 = WP 510 - Wunschessen: GP12,5 + SP3 * 10 = WP 155 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
Titel: Los 28 - 11G34
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 480 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:10 Uhr - 14:10 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Wolf-Straße 11  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP30 * 10 = WP 350 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 100 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP10 * 10 = WP 325 - Wunschessen: GP12,5 + SP15 * 10 = WP 275 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
Titel: Los 29 - 11G35
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 485 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Sewanstraße 41  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10319
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP30 * 10 = WP 400 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP15 * 10 = WP 200 - Probierportionen: GP7,5 + SP5 * 10 = WP 125 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP7,5 * 10 = WP 300 - Wunschessen: GP12,5 + SP7,5 * 10 = WP 200 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
Titel: Los 30 - 11G36
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 300 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) und Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet sowie Tischgemeinschaften Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wartinerstr. 6  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13057
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP2,5 * 10 = WP 50 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP20 * 10 = WP 250 - Probierportionen: GP7,5 + SP7,5 * 10 = WP 150 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP2,5 * 10 = WP 250 - Wunschessen: GP12,5 + SP2,5 * 10 = WP 150 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
Titel: Los 31 - 11G37
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 231 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 13:30 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Salzmannstraße 34  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10319
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: DDie Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP10 * 10 = WP 200 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP10 * 10 = WP 150 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP10 * 10 = WP 125 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP5 * 10 = WP 50 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP25 * 10 = WP 300 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP15 * 10 = WP 375 - Wunschessen: GP12,5 + SP10 * 10 = WP 225 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
Titel: Los 32 - 11G38
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 172 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Tischgemeinschaften, Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:30 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten, 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Paul-Junius-Straße 69  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10369
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP19 * 10 = WP 290 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP17 * 10 = WP 220 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP7,5 * 10 = WP 100 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP8 * 10 = WP 130 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP13,5 * 10 = WP 185 - Probierportionen: GP7,5 + SP10 * 10 = WP 175 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP5 * 10 = WP 75 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP9,5 * 10 = WP 320 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
Titel: Los 33 - 11G39
Beschreibung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen gemäß den Vergabeunterlagen an der in der losbezogenen Unterlage ausgewiesenen Berliner Schule, nachfolgend „Schule“ oder auch „Einrichtung“ genannt, für die er den Auftrag erhalten hat. Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung des Mittagessens entsprechend der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsanforderungen mit dem in seinem Angebot genannten Verpflegungssystem und abhängig von seinen Angaben im Angebot in eigenen, externen Küchen. Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Mittagessens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffende Schule und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die tägliche Versorgung der Schule im vertraglich vereinbarten Umfang sicher zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Sonn- und Feiertage sowie grundsätzlich Samstage. Die Essensausgabezeiten für die jeweilige Schule ergeben sich aus der losbezogenen Unterlage. Die in der losbezogenen Unterlage angegebene Anzahl der voraussichtlich zu liefernden Essensportionen pro Monat ist ein auf Erfahrungen und Prognosen beruhender, geschätzter Richtwert. Die Angaben über den voraussichtlichen Lieferumfang begründen daher keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung in dieser Höhe und begrenzen auf der anderen Seite nicht den Umfang der Lieferung. Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer - in Abhängigkeit des bei Vertragsabschluss bestehenden, gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatzes – pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto-Festpreises inklusive Umsatzsteuer von - 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. - 5,16 € (inkl. 19% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10 (Anlage 4 Vertragsbestimmungen). Der Auftragnehmer muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn ein geeignetes digitales Bestell- und Abrechnungssystem anwenden. Nach Auftragserteilung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mit, welches Bestell- und Abrechnungssystem er nutzen wird. Basis der Ermittlung der voraussichtlich zu liefernden Essenportionen ergibt sich aus folgenden Parametern: - Anzahl der Schultage im Vertragszeitraum: 743 - Anzahl der Ferientage mit Betreuungsangebot: 269 - Anzahl der voraussichtlich am Mittagessenangebot teilnehmenden Schüler*innen: 89 Ausschließlich zugelassene(s) Verpflegungssystem(e): Warmverpflegung (Cook & Hold) sowie Kühlkostsystem (Cook & Chill), Tiefkühlkost (Cook & Freeze) Ausschließlich zugelassene(s) Ausgabesystem(e): Tischgemeinschaften, Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) und Rohkost- bzw. Frischebuffet Anfangs- und Endzeiten der Essenausgabe: 11:00 Uhr - 14:00 Uhr Verwendung von Schweinefleisch: nein
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schleizer Straße 67  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13055
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/07/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der vorstehenden Kriterien und der schulspezifisch festgelegten Bepunktung in der losbezogenen Unterlage (Excel-Datei – Register „Zuschlagskriterien“). Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte (nachfolgend auch „Punkte“) erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste - siehe Anlage 5.
Beschreibung: Die Qualität ist vorliegend das einzige Zuschlagskriterium. Folgende Unterkategorien werden bewertet. Die Ermittlung der Wertungspunktzahl (WP) je Unterkriterium ergibt sich gemäß folgender Formel: (Losübergreifende Grundpunkte Schulamt (GP) + individuelle Punkte der Schule (SP)) x Skalierung (10). Die Gewichtung stellt sich wie folgt dar: - Gemüse in Bio-Qualität: GP10 + SP20 * 10 = WP 300 - Fleisch in Bio-Qualität: GP5 + SP18,5 * 10 = WP 235 - Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“: GP2,5 + SP4,5 * 10 = WP 70 - Zusatzangebot für die Sonderkost: GP5 + SP7 * 10 = WP 120 - Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings: GP5 + SP14 * 10 = WP 190 - Probierportionen: GP7,5 + SP5,5 * 10 = WP 130 - Zufriedenheitsabfrage: GP2,5 + SP15 * 10 = WP 175 - Mitbestimmung Speisenplan : GP22,5 + SP5 * 10 = WP 275 - Wunschessen: GP12,5 + SP10,5 * 10 = WP 230 -Speisekarte mit vegetarischen Gerichten: max. 127,5 x 10 = 1275 Die spezifische Gewichtung der Unterkategorien des vorliegenden Loses ist auch der Anlage 2 - Registerkarte Zuschlagskriterien zu entnehmen. Maximal können 3000 Wertungspunkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge9
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLuna Restaurant GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags3
TitelLos 20 - 11G23
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer2
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer2
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnung40seconds Service GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsZ-Catering Mitte GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags7
TitelLos 24 - 11G29
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses22/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge8
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags8
TitelLos 25 - 11G31
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDrei Köche GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDrei Köche GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags9
TitelLos 26 - 11G32
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnung40seconds Service GmbH
Angebot
Kennung des Angebots40seconds Service GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags10
TitelLos 27 - 11S06 11G33
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge15
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer2
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer2
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge13
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnung40seconds Service GmbH
Angebot
Kennung des Angebots40seconds Service GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0014
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags14
TitelLos 31 - 11G37
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0015
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDrei Köche GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDrei Köche GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0015
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags15
TitelLos 32 - 11G38
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0016
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLuna Restaurant GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0016
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rang in der Liste der Gewinner1
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags16
TitelLos 33 - 11G39
Datum der Auswahl des Gewinners31/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses19/06/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30 90296-7923
Fax: +49 30 90296-7919
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Luna Restaurant GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE165533748
Postanschrift: Freiheit 10  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungLuna Restaurant GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftFreiheit 10
StadtBerlin
Postleitzahl13597
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
E-Mailvertrieb@luna.de
Telefon+49303675950
Fax+493036759521
Gewinner dieser LoseLOT-0003, LOT-0016
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: DLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE338205994
Postanschrift: Meeraner Straße 21  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDLS Dienstleistungs- und Service Nord GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftMeeraner Straße 21
StadtBerlin
Postleitzahl12681
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0008
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Drei Köche GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE235141476
Postanschrift: Bennostraße 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungDrei Köche GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftBennostraße 2
StadtBerlin
Postleitzahl13053
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
Telefon0160 748 64 49
Fax030 992733220
Gewinner dieser LoseLOT-0009, LOT-0015
8.1.
ORG-9004
Offizielle Bezeichnung: 40seconds Service GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE222632527
Postanschrift: Knesebeckstraße 59-61  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung40seconds Service GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftKnesebeckstraße 59-61
StadtBerlin
Postleitzahl10719
Land, Gliederung (NUTS)DE300
LandDeutschland
Telefon+49 30 89 06 42 10
Fax+49 30 89 06 42 11
Gewinner dieser LoseLOT-0007, LOT-0010, LOT-0014
8.1.
ORG-9005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung10d2e128-3a7a-4b3f-9144-6fb0318dcba9-01
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 15aac158-3934-4e0a-9550-b5e3ec220086 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung33
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/12/2024 09:16:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 764923-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/12/2024