2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5DHG (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Korruption: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.