Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungskooperation zum Projekt NoWeL4 ("NordWestraum Level 4")

750533-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungskooperation zum Projekt NoWeL4 ("NordWestraum Level 4")
OJ S 239/2024 09/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelForschungs- und Entwicklungskooperation zum Projekt NoWeL4 ("NordWestraum Level 4")
BeschreibungDas Projekt NoWeL4 ("NordWestraum Level 4") hat das Ziel, eine Flotte automatisierter Fahrzeuge im Berliner Nordwesten im Rahmen eines Testbetriebs einzusetzen. Der Schwerpunkt der Vergabe liegt auf Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung. Dies umfasst die praktische Erprobung und Optimierung der Systeme, die für den autonomen On-Demand-Betrieb im definierten Betriebsgebiet von Berlin erforderlich sind.
Kennung des Verfahrensb85ea1df-ca9a-4794-ac1c-a96dbb83349c
Interne KennungBEK-2024-0033
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Forschungs- und Entwicklungskooperation zum Projekt NoWeL4 ("NordWestraum Level 4")
Beschreibung: In den bisher abgeschlossenen Projekten auf den Charité-Geländen (Projekt STIMULATE) sowie in Alt-Tegel (Projekte See-Meile und Shuttles&Co) wurden erste wertvolle Erfahrungen mit dem Einsatz hochautomatisierter Level-3-Fahrzeuge gesammelt. Dabei konnten sowohl Potenziale als auch zahlreiche Herausforderungen identifiziert werden. Aufgrund der Neuartigkeit der eingesetzten Fahrzeuge und des experimentellen Projektcharakters war die Einbindung weiterer Bereiche der BVG in diesen Projekten jedoch noch begrenzt. Das Ziel des Projekts NoWeL4 (Nordwestraum Level 4) besteht darin, den Betrieb von Level-4-fähigen Fahrzeugen ohne Begleitperson an Bord zu ermöglichen. Der Einsatz solcher automatisierter Shuttles stellt eine neue Herausforderung für Verkehrsunternehmen dar, bietet jedoch großes Potenzial, den urbanen Nahverkehr nachhaltig zu verbessern sowie betriebliche Prozesse zu überdenken und anzupassen. Das übergeordnete Ziel des Projekts ist es, ein fundiertes Verständnis für die Möglichkeiten und Chancen eines fahrerlosen Level-4-Betriebs zu entwickeln. Dabei soll insbesondere untersucht werden, wie dieser zur Verkehrswende, auch in den Randbezirken Berlins, beitragen kann. Geplant ist der Einsatz einer Flotte von etwa 13 Fahrzeugen im Berliner Nordwestraum. Angesichts der Komplexität und Relevanz des Vorhabens werden alle Bereiche der BVG, die für einen zukünftigen Regelbetrieb fahrerloser Fahrzeuge relevant sind, aktiv in das Projekt eingebunden.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/01/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeInnovative Beschaffung
BeschreibungDie Vergabe umfasst insbesondere Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung. Sie beinhaltet die praktische Erprobung und Anpassung der für einen autonomen On-Demand-Betrieb benötigten Systeme in dem Betriebsgebiet von Berlin. Die definierte Aufgabe besteht darin, die Umsetzbarkeit autonomer Fahrdienste als Teil des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin zu erproben. Dies umfasst die Entwicklung eines skalierbaren, in den öffentlichen Nahverkehr integrierten autonomen und App-basierten On-Demand Ridepooling-Dienstes. Die klar festgelegten Ziele beinhalten die Identifikation und Testung der für den fahrerlosen Betrieb benötigten Rollen, die Integration des Dienstes in die BVG-App und die Schaffung der notwendigen Genehmigungsschritte für einen zukünftigen fahrerlosen Regelbetrieb. Diese Kooperation ist ökonomisch, wissenschaftlich und technisch einmalig, da sie die Expertise und Ressourcen von BVG, MOIA und Volkswagen ADMT bündelt. MOIA bringt umfangreiche Erfahrungen im Bereich Ridepooling und digitale Lösungen ein, während Volkswagen ADMT als Kompetenzzentrum für autonomes Fahren die notwendigen Technologien und Dienstleistungen bereitstellt. Die Zusammenarbeit ermöglicht es, innovative Mobilitätslösungen zu entwickeln und zu erproben, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch technologisch fortschrittlich sind. Gleichzeitig bieten die Kooperation eine wissenschaftliche Anschlussfähigkeit unter anderem aufgrund neuer gesellschaftlicher Fragestellungen beim Einsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV. MOIA und Volkswagen ADMT sind aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung und technischen Expertise im Bereich autonomes Fahren und Ridepooling die idealen Partner für dieses Projekt. Ihre bisherigen Erfolge und die vorhandene Infrastruktur machen sie zu den einzigen geeigneten Bietern, die in der Lage sind, die anspruchsvollen Ziele dieses Forschungs- und Entwicklungsprojekts zu erreichen
Innovatives ZielDie erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge10 400 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag dient rein den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder Entwicklung unter den in der Richtlinie genannten Bedingungen
Sonstige Begründung: Die geplante Vergabe des Auftrags erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Diese Entscheidung basiert auf den folgenden Erwägungen: Der Auftrag dient ausschließlich den Zwecken von Forschung, Experimenten, Studien oder der Entwicklung. Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, und der Auftrag zielt nicht darauf ab, Forschungs- und Entwicklungskosten zu decken. Der Zuschlag beeinträchtigt nicht die Vergabe von Folgeaufträgen, die ebenfalls den oben genannten Zwecken dienen. Der Auftrag umfasst Dienstleistungen, die der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen und als "experimentelle Entwicklung" klassifiziert werden. Die Tätigkeiten sind zudem neuartig und schöpferisch und es besteht eine Ungewissheit in Bezug auf das Endergebnis der Forschung und Entwicklung. Die Dienstleistungen fallen unter eine der in § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten CPV-Nummern, insbesondere 73000000-2. Die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung werden nicht ausschließlich Eigentum der BVG für deren eigenen Gebrauch. Es handelt sich zudem um eine Kofinanzierung, bei der keine vollständige Vergütung durch die BVG erfolgt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Volkswagen ADMT Hannover GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE31125341
Postanschrift: Mecklenheidestraße 74  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49-511-798-0
Fax: +49-511-798-30 01
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1dd5e02d-e4df-4501-b595-a679bcf566dd - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/12/2024 08:26:09 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 750533-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/12/2024