1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: C38-A5/A66/A648 Westkreuz bis Nordwestkreuz Frankfurt ,C383 Nordwestkreuz Frankfurt u. C382(tlw.) A5 Nordwestkreuz bis Westkreuz Frankfurt-Planungsbegleitende Vermessung (i.W. PlVerm) für LPh 2 u. LP3
Beschreibung: C38 - A5/A66/A648 Westkreuz Frankfurt bis Nordwestkreuz Frankfurt C383 Nordwestkreuz Frankfurt und C382 (teilweise) A 5 Nordwestkreuz Frankfurt bis Westkreuz Frankfurt Planungsbegleitende Vermessung (i.W. PlVerm) für LPh 2 und LPh 3 Vertragsnummer: AC38340300
Kennung des Verfahrens: 22c533ae-8bd9-4fa2-a117-420fcf1c4629
Interne Kennung: AC38340300
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: C38-A5/A66/A648 Westkreuz bis Nordwestkreuz Frankfurt ,C383 Nordwestkreuz Frankfurt u. C382(tlw.) A5 Nordwestkreuz bis Westkreuz Frankfurt-Planungsbegleitende Vermessung (i.W. PlVerm) für LPh 2 u. LP3
Beschreibung: Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Neben ihrer kontinentalen Verbindungsfunktion ist die A 5 Teil des Autobahnringes um das Oberzentrum Frankfurt am Main. Die Autobahnkreuze sind verkehrlich maßgeblich für die Gesamtabwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die erforderliche Fahrstreifenanzahl für die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen wurden im Rahmen einer verkehrstechnischen Analyse (Geistefeldt & Brandenburg 2019) ermittelt. Die Untersuchung berücksichtigte ebenso die die angrenzenden Autobahnabschnitte der A 66 und A 648. Im Anschluss wurden im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsstudie (Kocks 2021) planerische und technisch umsetzbare Lösungen, unter Berücksichtigung einer optimierten Trassierung und unter Beachtung der räumlichen Restriktionen sowie der baulichen Abhängigkeiten erarbeitet. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz, die mit der Einführung der RLS 19 verbunden sind, wurden im Rahmen einer lärmtechnischen Untersuchung (CS-Plan 2021) verschiedene Lärmschutzmaßnahmen für den gesamten Untersuchungsraum vom Westkreuz bis zum Nordwestkreuz untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wurden im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsuntersuchung (Schüssler-Plan 2022) die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, hier insbesondere im Bereich südlich des Westkreuzes, überprüft. Der Bereich um das Nordwestkreuz ist aus lärmtechnischer Sicht weniger kritisch einzuschätzen und kann mit konventionellen Lärmschutzmaßnahmen geplant werden. Im Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie wurde für das Nordwestkreuz die Variante 3 (Bypass) als Vorzugslösung gewählt (siehe Anlage 2), da in dieser alle geforderten Verkehrsbeziehungen hergestellt sowie alle heutigen Verkehrsbeziehungen im Bauzustand ohne großräumige Umleitungen aufrechterhalten werden können. Vorbereitungen für die Vergabe von artenschutzfachlichen Untersuchungen laufen. Im Zuge der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung sowie der Planung zum Ersatzneubau des Hauptkreuzungsbauwerks wurden bereits in Teilbereichen der A 5 durch Hessen Mobil planungsbegleitende Vermessungen durchgeführt. Durch die DEGES wurde 2019 eine PlVerm für den Gesamtabschnitt Westkreuz bis Nordwestkreuz beauftragt (VIC). Gegenstand waren dabei vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planungsgrundlage für die Machbarkeitsstudie zur vorliegenden Baumaßnahme, auf der Grundlage von: • Basisdaten der Geodateninfrastruktur (GDI) des Landes Hessen, • vorliegender Bestandsunterlagen von Hessen Mobil, • Feldvergleich mit terrestrischer Ergänzungsvermessung sowie • weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten. Folgende Leistungen wurden im Rahmen der PlVerm 2019 erbracht: • Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen • Prüfung und Aufbereitung vorliegender Vermessungs- und Bestandsdaten • Prüfung und Aufbereitung von Geodaten der GDI Hessen • Ergänzende Datenerfassung durch Feldvergleich und terrestrische Ergänzungsmessungen • Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne • Erstellung digitaler Geländemodelle Derzeit werden die Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 2 bis 4) sowie Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1 bis 2) beauftragt. Im Zuge der gesamten Projektbearbeitung ist die Methodik "Building Information Modeling (BIM)" anzuwenden. Die Modellgrenzen des Kernbereiches des BIM-Modells sind in Anlage 3 dargestellt und betragen mind. 150 m beidseitig des Fahrbahnrandes im Bestand. Einzelfristen für Abschluss Lph. 2 (Vorplanung) spätestens bis 2. Quartal 2025, Abschluss Lph. 3 (Vorlage RE-Entwurf) spätestens 1. Quartal 2027. Leistungsinhalt Für die weiterführenden Planungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Bereich der Baumaßnahme sind Leistungen der Planungsbegleitenden Vermessung zu erbringen. Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planungsgrundlage für die vorliegende Baumaßnahme, auf der Grundlage von terrestrischer Vermessung sowie weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten. Folgende Leistungen sind zu erbringen: •Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen, •Mitwirkung bei der ortsüblichen Bekanntmachung der Vermessungsarbeiten, •Herstellung eines projektbezogenen Grundlagennetzes, •Örtliche Basisdatenerfassung, •Bearbeitung eines digitalen Lagemodells, •Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne •Erstellung digitaler Geländemodelle In Kapitel B dieser Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen detailliert beschrieben.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71353000 Oberirdische Vermessung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: DEGES - Abt. R5
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-20243-0
Fax: +49 30-20243-791
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: ---
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: DEGES - Abt. R5
Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03020243222
Fax: +49 03020243791
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a305b4f9-a972-4c64-a3f2-9ac657481727 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2024 15:08:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 743347-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/12/2024