Deutschland – Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS) – Dienstleistungskonzession Brandmeldeanlagen

736317-2024 - Ergebnis
Deutschland – Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS) – Dienstleistungskonzession Brandmeldeanlagen
OJ S 235/2024 03/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFreie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDienstleistungskonzession Brandmeldeanlagen
BeschreibungAbschluss eines Konzessionsvertrages zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle
Kennung des Verfahrensc4c832c9-e00c-4b9b-8265-46ea069f3c7b
Interne KennungDienstleistungskonzession Brandmeldeanlagen
Zentrale Elemente des VerfahrensBegründung für die Auftragserweiterung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Konzessionszeitraum für den Betrieb der Brandmeldeanlage (BMA) endet Ende 2024 - und wird nun erst Ende Juni 2027 enden. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des damaligen Vertragsschlusses vor zehn Jahren die nachfolgend beschriebenen Umstände noch gar nicht absehbar waren (sonst wäre bereits damals eine entsprechend längere Vertragslaufzeit angestrebt worden). In Folge sind mittlerweile zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Auftragnehmerwechsel kann sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht erfolgen. Und selbst, wenn diese Gründe nicht vorliegen würden, wäre ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem wird der Preis für den um die zusätzlichen Leistungen erweiterten Gesamtauftrag um weniger als 50% des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Aufgrund der Tatsache, dass die bisher im Einsatz befindliche Software für die Rettungsleitstelle (RLST) – hier konkret die Einsatzleittechnik 2 (ELT 2) – voraussichtlich ab Anfang 2026 durch eine neue Einsatzleittechnik 3 (ELT 3) abgelöst werden wird, müssen im Altverfahren (ELT 2) noch diverse Änderungen durchgeführt werden. Diese sind im Rahmen des auslaufenden Vertrages mit dem Hersteller der Software nicht abgedeckt, da dieser Supportvertrag für den Zeitraum ab 2025 nur noch den Betrieb bis zum Wechsel auf ELS 3 (neuer Hersteller) sicherstellt. Ferner wird voraussichtlich Anfang 2026 die RLST in die neue Belegenheit an der Eiffestraße verlegt. Dort werden zunächst ELT 2 und ELT 3 parallel laufen müssen, da sich ELT 3 noch in der Erprobungsphase befindet. Bei der ELT handelt es sich um die gesamte Kommunikationstechnik der Rettungsleitstelle mit drei Kernelementen: das Geoinformationssystem, das Einsatzkommunikationssystem sowie das Einsatzleitsystem. Bei dem Einsatzleitsystem wird es mit der neuen ELT 3 zu einem Wechsel der Software kommen. Die neue ELT 3 befindet sich bereits in der Entwicklung, die dann in der neuen Rettungsleitstelle in der Eiffestraße zum Einsatz in der Erprobungsphase kommen soll. Daher werden beide Systeme in einer Übergangsphase in der alten sowie in der neuen Rettungsleitstelle zum Einsatz kommen. Um einen Alarm von dem Melder einer Brandmeldeanlage in das Einsatzleitsystem zu „überführen“, wird eine vom Konzessionär bereitzustellende Schnittstelle von dem Server der Alarmübertragungsanlage zum Einsatzleitsystem benötigt. Bei einem Wechsel des Konzessionärs müssten die 2.200 Teilnehmenden umgeschaltet werden. Dies könnte nur sukzessiv geschehen, da der neue Konzessionär bei den Teilnehmenden zunächst die Meldeanlagen austauschen würde und dann entsprechend die Anlagen über einen Server an das neue Einsatzleitsystem anschließen müsste. Es besteht eine tatsächliche Unmöglichkeit, den Konzessionsvertrag für die Brandmeldeanlagen im Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2027 an einen anderen Konzessionär zu vergeben, da der Betreiber des ELT 2 keine weitergehenden Änderungen an der bestehenden Software vornehmen wird. Es wird nur noch der laufende Betrieb sichergestellt. Verantwortlich für die Programmierung einer Schnittstelle für das ELS 3 wird der neue Betreiber des ELT 3 sein. Diese kann erst programmiert und zur Verfügung gestellt werden, wenn das ELT 3 produktiv geht. Darüber hinaus wäre ein Konzessionärswechsel vor Mitte 2027 mit Sicherheit unwirtschaftlich, da für einen kurzen Zeitraum sehr hohe Investitionen getätigt werden müssten – sowohl seitens des Auftraggebers (zusätzliche Schnittstelle) als auch seitens des neuen Konzessionärs (Einrichtungskosten). Diesen finanziellen Vorteil des derzeitigen Konzessionärs wird kein Konkurrent ausgleichen können. Hierfür ist der Zeitraum viel zu kurz. Die Kombination aus Umzug und ELT-/ELS-Wechsel ist für sich genommen schon sehr herausfordernd. Ein zusätzlicher Konzessionärswechsel würde dazu führen, dass die Umstellungen noch komplexer – und deutlich schwerer handhabbar – wären. Es wäre dann auch zu befürchten, dass – im Falle eines technischen Problems – der tatsächliche Grund noch schwerer zu ermitteln wäre. Um einen fairen und transparenten Wettbewerb bieten zu können ist es daher sinnvoll und erforderlich, den bestehenden Konzessionsvertrag über § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB um einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren zu verlängern. Währenddessen ist dann eine Neuausschreibung des Konzessionsvertrages für den Vertragszeitraum nach dem Wechsel von ELT 2 zu ELT 3 vorgesehen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64212500 Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWendenstraße 251  
StadtHamburg
Postleitzahl20357
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
§132 Abs. 2 S.1 Nr. 2GWB -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Dienstleistungskonzession Brandmeldeanlage
Beschreibung: Abschluss eines Konzessionsvertrages zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen und für die Errichtung und den Betrieb einer leistungsfähigen Alarmempfangsstelle
Interne Kennung: Dienstleistungskonzession Brandmeldeanlage
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64212500 Allgemeine paketorientierte Funkdienste (GPRS)
Menge2 200 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nachprüfungsanträge sind - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleFreie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde Hamburg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFreie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBosch Sicherheitssysteme GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsDLK160150/14
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung1,00 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat1,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsAuftrag aus vorheriger Beauftragung
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsDienstleistungskonzessionsvertrag Brandmeldeanlage
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg
Registrierungsnummer: 4711
Abteilung: Beschaffungs- und Vergabecenter (BVC)
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 49 40 4286 66266
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): www.polizei.hamburg.de
Profil des Erwerbers: www.bieterportal.hamburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde Hamburg
Registrierungsnummer: 0815
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Postfach 301741  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): www.finanzbehoerde.hamburg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Registrierungsnummer: HRB23118
Postanschrift: Sachsenkamp 1-3  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Internetadresse: www.bosch.de
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL): www.bosch.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b37aa2d-072b-420d-8c60-3805fded3f03 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/12/2024 12:35:41 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 736317-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024