Deutschland – Finanzen und Liquiditätssteuerung – Lizenzierung von Equity-Indizes

733600-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Finanzen und Liquiditätssteuerung – Lizenzierung von Equity-Indizes
OJ S 234/2024 02/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
E-Mailvergabe@kenfo.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLizenzierung von Equity-Indizes
BeschreibungDer KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen.
Kennung des Verfahrens54fcdadc-cf5d-4054-b08b-9805f57f512a
Interne Kennung03-9-1-228
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKurfürstenstraße 87  
StadtBerlin
Postleitzahl10787
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YX45R3V Das in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Datum für den Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt aufgrund der Pflichtangabe im Formular; es ist keine verbindliche Zusage des Versanddatums.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Lizenzierung von Equity-Indizes
Beschreibung: Aufgrund des zum 14. Juli 2025 auslaufenden Vertrages zu den Equity Indizes erfolgt eine Neuausschreibung der Leistungen. Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt die nachstehend aufgeführten Equity Indizes bzw. Indexfamilien. Die Indizes werden als interne Benchmark (z.T. in Form von Composite-Indizes) für die Portfolio-/Risikoanalyse verwendet, auch auf historischer und Zeitreihenbasis. Der Lizenzumfang bezieht sich sowohl auf die Indexlevel inkl. aggregierter Kennzahlen als auch die Indexkonstituenten. Die ausschließlich interne Verwendung umfasst Berichte an das Kuratorium, den Anlagebeirat sowie die Rechtsaufsicht des KENFO. Darüber hinaus werden sie als Benchmark für an Asset Manager ausgelagerte Mandate im Equity Bereich verwendet, ggfs. mit einer zusätzlichen Lizenzierung beim jeweils zuständigen Manager sowie ggfs. bei weiteren involvierten Parteien (bspw. KVG). Ergänzend hierzu ist in unregelmäßigen Zeitabständen die Veröffentlichung von Fachbeiträgen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder auf KENFO-Kanälen geplant, um diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Hierbei sind keine Gewinnerzielungsabsichten, Vertriebszwecke oder dergleichen verbunden, da der KENFO als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes allein seinem gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweck verpflichtet ist und keine Kundenbeziehungen führt, Leistungen gegenüber Privaten erbringt oder anderweitig unternehmerisch tätig ist. Ein Zugriff auf die Daten über sFTP bzw. REST API ist obligatorisch zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem (aktuell Aladdin RISK) sowie ebenfalls in den genutzten Bloomberg-Marktdatenterminals vorzusehen. Im Portfolio- und Risikomanagementsystem werden auch Composite Indizes genutzt. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ebenfalls ausgewählte Daten und Kennzahlen vorgehalten werden sollen. Neben den Zeitreihen Total Return und Net Return sollten die Konstituenten mit Indexgewicht, Dividendenrendite, KGV, Shiller-KGV, Umsatz- und Gewinnzahlen sowie Umsatz- und Gewinnwachstum über 5 Jahre abrufbar sein.
Interne Kennung: 03-9-1-228
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungsbeschreibung sieht Optionale Indexpakete vor (Mindestanforderung, zu einem späteren Zeitpunkt aktivierbare Optionen): Die Indexdaten (Indexlevel, Konstituenten und Kennzahlen) werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt benötigt. Daher sind in der Leistungsbeschreibung als optionale Leistungsbestandteile gekennzeichnete Indizes/Indexfamilien als separate, zu einem späteren Zeitpunkt zu ziehende vertragliche Option, mit anzubieten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurfürstenstraße 87  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Die Festlegung der genauen Vertragslaufzeit bzw. von Verlängerungsoptionen erfolgt im Laufe des Verfahrens.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungNichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe
BeschreibungEinreichen der ausgefüllten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der gesetzlichen Ausschlussgründe (Vordruck A05 Formblatt 4)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuszug aus dem Beruf- oder Handelsregister
BeschreibungEinreichen des Auszugs aus einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungNachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Mindesteignung - Eignungsbogen
BeschreibungEinreichung des Eignungsbogen (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Hierbei sind die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Eignung von den Bewerbern zu erfüllen: 3.1.1.1. Volle Abdeckung folgender Indexfamilien / Indexausprägungen - All-Country World-Index - Developed Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Emerging Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Developed Markets Small Cap Indizes (Core) - Emerging Markets Small Cap Indizes (Core) - Faktor/Style Indizes 3.1.1.2. Lizenzierung an mindestens 10 Asset Owner, welche jeweils Assets von mind. 1 Mrd. EUR verwalten für folgende Indexfamilien / Indexausprägungen - Global Developed Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Global Emerging Markets Lage & Mid Cap Indizes (Core) - Global Developed Markets Small Cap Indizes (Core 3.1.1.3. Bei Bedarf: Ableitung einzelner Custom-Indizes aus den oben aufgeführten Indexfamilien - Aus den unter 3.1.1.1 genannten Indexfamilien müssen bei Bedarf einzelne Custom-Indizes abgeleitet werden können 3.1.1.4. Bereitstellung von Kennzahlen/Informationen für die angebotenen Indizes - Es müssen Kennzahlen/Informationen wie zum Beispiel die Dividendenrendite/KGV für die angebotenen Indizes bereitgestellt werden können 3.1.1.5. Bezug der Indexdaten bei Bedarf via API / sFTP - Bei Bedarf müssen Indexdaten via API / sFTP bezogen werden können. 3.1.1.6. Bereitstellung der Indexdaten via Bloomberg-Terminal (Indexlevel) und in Aladdin Risk (Indexlevel, Konstituenten) - Die Indexdaten müssen via Bloomberg-Terminal (Indexlevel) und in Aladdin Risk (Indexlevel, Konstituenten) bereitgestellt werden können
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gewichtung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Gewichtung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen21/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX45R3V/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX45R3V
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 025 Jahre
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsKeine Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen iSv § 129 VgV.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer: 993-80186-98
Postanschrift: Kurfürstenstraße 87  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Patrick Horil
Telefon: +49 3040818858-41
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: abccfd4b-681c-4ea5-a19b-30f35791b11b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/11/2024 11:12:56 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 733600-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 234/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/12/2024