5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66161000 Treuhandverwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von drei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein Jahr, jeweils zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Von dieser Verlängerungsoption kann der AG insgesamt bis zu dreimal Gebrauch machen. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch neue Regelungen im Rahmen der Breitbandförderung, neue Sonderprogramme oder neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der Breitbandförderung erforderlich werden. Außerdem kann die Anzahl der Projekte maßgeblich, insbesondere in Abhängigkeit der durchschnittlichen Projektgrößen/-volumina und der bereitgestellten und gebundenen Mittel, variieren. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neue Vorgaben durch den Bund kann sich die Anzahl der Projekte oder auch der Aufwand verändern. Umfangreiche Sonderprogramme, die neue Bereiche für die Breitbandförderung erfassen, wie beispielsweise ein Lückenschlussprogramm, können, abhängig von ihrer Größe, den Aufwand gleichfalls verändern. Dies gilt ebenso für im Fall neuer Fördervorhaben bzw. Förderverfahren im Bereich der Breitbandförderung, wie beispielsweise die Etablierung eines Voucher-Programms. Die entstehenden unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der zu administrierenden Projektanzahl wurden exemplarisch im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hergeleitet (vgl. Ziff. 2.2 der Leistungsbeschreibung). 2. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Nr. 1 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen. Dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten, Pauschalen) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 290 724 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen. ***** WEITERE INFORMATIONEN ZUM VERFAHREN: Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Das Los 1 (im Folgenden Los A genannt) umfasst das Leistungsgebiet A mit den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Los 2 (im Folgenden Los B genannt) umfasst das Leistungsgebiet B mit den Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Teilnahmeanträge sind möglich sowohl für ein Los als auch beide Lose. Für die später einzureichenden Angebote gilt: Angebote können für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, welches nach Maßgabe der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist (§ 127 Abs. 1 S. 1 GWB). Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches in Anwendung der Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung die höchste Punktzahlt erhält. Die Bieter können Angebote auf eines der Lose oder auf beide Lose (Hauptangebote) abgeben. Ungeachtet dessen können auch Angebote auf eine Kombination von Losen, d.h. beider Regionallose A und B, abgegeben werden (zweites Hauptangebot je Los). Auf diese Loskombination kann nur gemeinsam der Zuschlag erteilt werden. Die Wertung erfolgt folgendermaßen: Die Angebote auf eine solche Loskombination werden genau wie alle anderen Angebote zunächst losweise nach Maßgabe der Zuschlagskriterien, einschließlich ihrer Gewichtung und der dargestellten Wertungsmethode gewertet. Liegt mindestens ein Angebot auf die Loskombination vor, erfolgt die Prüfung, ob der Zuschlag auf eine Loskombination zu erfolgen hat. Ein Angebot auf eine solche Loskombination erhält dann den Zuschlag, wenn die Summe der Punktzahlen in beiden Losen in dem Loskombinationsangebot höher ist als die Summe der Punktzahlen bei einer Vergabe der Einzellose ohne Berücksichtigung der Loskombination. Liegen mehrere Angebote auf eine Loskombination vorn, so erhält das Angebot auf eine Loskombination mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag. Mit dieser Vorgehensweise macht der Auftraggeber von der in § 30 Abs. 3 VgV unter Berücksichtigung des Erwägungsgrundes 79 zur Richtlinie 2014/24/EU Gebrauch, wonach im Fall einer solchen Loskombination die Gesamtwirtschaftlichkeit des Angebotes maßgeblich ist. ***** Ergänzende Information zu den Zuschlagskriterien - Bewertungsmaßstab: Für die vergleichende Wertung der Bieterkonzepte im Kriterium „1. Leistungskonzept“ und den drei zur Anwendung gelangenden Unterkriterien 1.1. Aufnahme der Förderprojekte, 1.2 Effiziente Projektadministration sowie 1.3. Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) wird eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten festgelegt. Das bei dem Unterkriterium beste Angebot (Konzept) erhält die höchste Punktzahl (4 Punkte). Das beste Angebot ist dasjenige, welches, gemessen an den anderen Angeboten, das Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten einen gemessen am Erfüllungsgrad des Unterkriteriums im Vergleich zum jeweils besten Angebot entsprechend niedrigeren Punktwert. Es ist denkbar, dass auch mehrere Angebote die volle Punktzahl erhalten können. Im Einzelnen gilt: – Gemessen an den anderen Angeboten erfüllt das Angebot das Unterkriterium am besten und lässt hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine sehr gute Qualität/ein sehr hohes Niveau der Auftragsausführung schließen = 4 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ zwar ab, aber noch nicht in erheblichem Maße, so dass es im Ergebnis noch überdurchschnittlich ist und daher vollumfänglich den Anforderungen entspricht und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine gute Qualität/ein hohes Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 3 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in erheblichem Maße ab und ist deshalb lediglich durchschnittlich zu bewerten, so dass es hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine befriedigende Qualität/ein mittleres Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 2 Bewertungspunkte – Gemessen am besten Angebot weicht das Angebot bezogen auf das Kriterium qualitativ in so erheblichem Maße ab, dass es deutlich unterdurchschnittlich ist und hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine ausreichende Qualität/ein niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen lässt = 1 Bewertungspunkt – Gemessen am besten Angebot enthält das Angebot keine oder keine verwertbaren Aussagen und lässt folglich hinsichtlich der für das jeweilige Kriterium aufgeführten Bewertungsaspekte auf eine mangelhafte Qualität/ein sehr niedriges Niveau der Auftragsausführung schließen = 0 Bewertungspunkte Bewertungsmethode: Das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Bewertungspunkten (s. Bewertungsmaßstab) ergibt die Leistungspunkte pro Kriterium. Die in den einzelnen Kriterien errechneten Leistungspunkte werden summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Leistungspunkte erreicht werden. Weitere Hinweise s. Bewerbungsbedingungen. ***** Die administrative Durchführung der Breitbandförderprogramme des Bundes erfolgt bei Vertragsbeginn noch durch zwei beliehene Projektträger, von denen die Projekte zu übernehmen sind. Diese Übernahme muss möglichst frühzeitig durch den AN sichergestellt werden. Im Rahmen der Qualitätskriterien haben die Bieter unter anderem ein Konzept zur Übernahme der Förderprojekte einzureichen, wobei die Angabe des Übernahmezeitraumes erforderlich ist. Diese Angabe wird aufgrund ihrer Bedeutung gem. § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 des Vertragsentwurfs unter Vertragsstrafe gestellt. ***** Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel sind im Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2025 veranschlagt . Allerdings ist das Haushaltsgesetz 2025 zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens noch nicht in Kraft getreten. Ein Zuwarten ist aus Termingründen ausnahmsweise nicht möglich. Die Zuschlagserteilung steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 2.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall Sofern der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird bzw. Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt (Formblatt F2.1). ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr.2.2: Bankauskunft
Beschreibung: Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihenden Unterauftragnehmer ist ein – maximal drei Monate altes, rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist – Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank* vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten abgibt. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. * Es muss sich hierbei um eine Auskunft des Kreditinstituts handeln, über das der Großteil des Transaktionsvolumens (Zahlungsvolumen) abgewickelt wird. Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, dass die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Nachweise über die erbrachten Leistungen, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung geben (Referenzen). Bereich: Zuwendungsverfahren/Förderprogramme
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Es gelten folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen. 1.) Jede einzelne Referenz muss kumulativ a) Tätigkeiten für Förderprogramme, b) Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht, c) einen ununterbrochenen abgeschlossenen Leistungszeitraum von mindestens zwei Jahren nachweisen und d) dürfen maximal drei Jahre zurückliegen (ab Abschluss der Referenz; Vertragsende). 2.) Die vorgenannten Referenzen müssen darüber hinaus insgesamt (in Summe) a) ein Fördervolumen von mindestens 1 Milliarde Euro und die b) Bearbeitung von mindestens 100 verschiedenen Förderprojekten nachweisen. Die ergänzenden Anforderungen der Nr. 2) können durch die Vorlage einer oder mehrerer Referenzen nachgewiesen werden, sofern jede Referenz ihrerseits auch die Anforderung der Nr. 1) erfüllt. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.1 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 3.2: Geeignete Nachweise über die erbrachten Leistungen, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf die ausgeschriebe Leistung geben (Referenzen). Bereich: Telekommunikationsinfrastruktur
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mindestens zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen: Jede einzelne Referenz muss kumulativ a) Erfahrungen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur, b) Kenntnisse in der Netzplanung von Breitband-/Gigabitnetzen und c) georeferenzierte Darstellung (GIS) von Breitband-/Gigabitnetzen nachweisen. Der Abschluss der Referenz (Vertragsende) darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die jeweilige Referenz muss mindestens einen Leistungszeitraum von einem Jahr haben. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.2 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 3.3: Geeignete Nachweise über die erbrachten Leistungen, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung geben (Referenzen). Bereich: Telekommunikationsmarkt - Kenntnisse in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft
Beschreibung: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen: Es sind insgesamt mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen. Mit jeder einzelnen Referenz müssen Erfahrungen im Telekommunikationsmarkt mit Blick auf Kenntnisse a) im Recht und/oder b) in der Betriebswirtschaftslehre und/oder c) in der Volkswirtschaftslehre nachgewiesen werden. Die Bereiche müssen nicht kumulativ in einer Referenz belegt werden; Einzelreferenzen sind zulässig. Insgesamt zwei der drei Teilbereiche müssen jedoch nachgewiesen werden. Der Abschluss der Referenz (Vertragsende) darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die jeweilige Referenz muss mindestens einen Leistungszeitraum von sechs Monaten, mit mindestens 100 Personentagen Aufwand haben. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind die erforderlichen Angaben gemäß Formblatt F3.3 zu machen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 3.4: Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Beschreibung: Vorlage eines Nachweises, in der das Unternehmen, die von ihm etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung darstellt. Der Nachweis kann durch Vorlage durch das Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar erfolgen. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein. Bei Angabe eines vergleichbaren Zertifikats oder Eigenerklärung hat der Bewerber über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium Nr. 3.5: Technische Ausrüstung
Beschreibung: Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt 3.5), dass gem. Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind, b) die für den profi-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden, c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "profi" (Anlage zur Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen. ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium/Besondere Bedingung Nr. 4.1: Interessenkonflikte und Neutralität
Beschreibung: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den Breitbandförderprogrammen des Bundes in Zusammenhang stehen („potentielle Interessenkollision“). Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn a) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war/en, ist/sind oder sein wird/werden, b) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder c) der AN oder ein anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV oder ein mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Rechtssubjekt oder sein/dessen eingesetzter Unterauftragnehmer Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bewerbers und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bewerber von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) mit dem Angebot vom Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich ergibt - dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder - dass eine potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte und - ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der potentiellen Interessenkollision ergriffen wurden/werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium/Besondere Bedingung Nr. 4.2: Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen
Beschreibung: Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. (Formblatt 4.2) Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium/Besondere Bedingung Nr. 4.3: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers
Beschreibung: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. Der Bewerber/Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss/müssen zusichern, dass er/sie entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitz/besitzen oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird/werden. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden. Weiterhin muss der Bewerber zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden. (Formblatt 4.3) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignung-Auschlusskriterium/Besondere Bedingung Nr. 4.4: Scientology-Schutzklausel
Beschreibung: Der Bewerber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die “Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. (Formblatt F4.4 Scientology) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Nr. 1.1: Aufnahme der Förderprojekte
Beschreibung: Stellen Sie Ihre Vorgehensweise dar, mit der Sie gewährleisten, dass zum Übernahmezeitpunkt sämtliche Förderprojekte unter Ihrer Projektträgerschaft stehen und bearbeitet werden können. Geben Sie dabei an, wieviele Monate ab Vertragsschluss Sie hierfür benötigen (s. § 3 Abs. 3 Satz 3 des Vertragsentwurfs). Beschreiben Sie dabei den Aufbau personeller, räumlicher, sachlicher, organisatorischer und informationstechnischer Strukturen. Machen Sie in Bezug auf personelle Strukturen Angaben zur Auswahl des Personals und zum Aufbau sowie zur Steuerung der Personalressourcen. Gehen Sie darauf ein, wie schnell Personalkapazitäten (Angabe in Vollzeitäquivalenten) mit einschlägigen Qualifikationen aufgebaut werden können, um die Förderprojekte zu übernehmen. Sofern personelle, räumliche, sachliche, organisatorische und informationstechnische Strukturen bereits bestehen und nicht erst aufgebaut werden müssen, kann auch dies Teil des Konzepts sein.Stellen Sie dabei auch dar, wie Sie mit hohen Lastspitzen und Zeiten mit geringen Aufwänden umgehen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die vollständige Übernahme der Förderprojekte, wobei verschiedene Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere: - Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger Projektübernahme - die Sicherstellung der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung auch bei Bedarfsspitzen, insbes. durch Flexibilität bei der Personalbereitstellung - die Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit - die effiziente Organisation - ein zügiger Personalaufbau, auch zu einer ggf. früheren Projektübernahme - die Gewinnung und Vorhaltung qualifizierten Personals für die interdisziplinären Anforderungen - die Bereitstellung räumlicher, sachlicher und informationstechnischer Strukturen ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Effiziente Projektadministration
Beschreibung: Beschreiben Sie, wie Sie ein effizientes Projektmanagement in Bezug auf die Administration der Förderprojekte sicherstellen. Gehen Sie dabei auch auf Ihre Freigabeprozesse und Teamstrukturen sowie die Implementierung von Innovationen (z. B. automatisierte Software-Anwendungen, KI) ein. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick verschiedene, insgesamt zu einem effizienten Verwaltungshandeln und einer effizienten Projektorganisation führende Aspekte, insbesondere: - die Beschleunigung der Verwaltungspraxis - die Verringerung der Aufwände je Projekt - Zweckmäßigkeit Gegenstand der Bewertung ist dabei jeweils auch die nach den Ausführungen des Bieters zu erwartende Umsetzbarkeit des Konzepts. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Vorgehensweise zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP)
Beschreibung: Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise, wenn Sie im Zuge der Förderverfahren VNP nach Projektrealisierung durchführen. Gehen Sie auf die vertiefte VNP ein. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die ZWE bezüglich der einzureichenden Unterlagen beraten. Stellen Sie auch dar, wie Sie die Qualität mit der Quantität in Einklang bringen. Begründen Sie Ihre Angaben. Stellen Sie Ihre Vorgehensweise auf max. 5 DIN-A4-Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5, 2 cm Rand links und rechts, oben und unten) dar. Bei Überschreiten der Seitenbegrenzung bleiben die Seiten, die die Maximalzahl überschreiten (beginnend ab Seite 1 eines Konzepts) bei der Wertung unberücksichtigt. Gegenstand der Wertung anhand dieses Unterkriteriums ist das Konzept des Bieters im Hinblick auf die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen (VNP) insbesondere unter den Aspekten - eines effizienten Verwaltungshandeln bei der VNP einerseits - und der Berücksichtigung der Zuwendungsempfängerbedürfnisse andererseits. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Nr. 2: Angebotspreis (inkl. USt.)
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/12/2024 13:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/01/2025 13:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)