Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Betreiben eines Befragungsinstruments "BKK Echo" zur Befragung von Krankenversicherten

699369-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken – Betreiben eines Befragungsinstruments "BKK Echo" zur Befragung von Krankenversicherten
OJ S 224/2024 18/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBKK Dachverband e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetreiben eines Befragungsinstruments "BKK Echo" zur Befragung von Krankenversicherten
BeschreibungAuftragsgegenständlich ist eine Rahmenvereinbarung für die Planung einschließlich Beratung zu Methodik und Inhalten, Durchführung und Auswertung von Versichertenbefragungen für eine Dauer von vier Jahren. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Leistung und den Mengenangaben enthält die 3_Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrensc825908f-e403-407a-a7ad-6035e85be96e
Interne KennungBKK DV Echo
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDie wichtigsten Merkmale ergeben sich aus den 2_Bewerbungsbedingungen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenEinzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung4 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5DHG (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
KorruptionEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
BetrugsbekämpfungEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Es wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Entrichtung von SteuernEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs wird auf die geltenden gesetzlichen Regelungen in §§ 123 f. GWB verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Betreiben eines Befragungsinstruments "BKK Echo" zur Befragung von Krankenversicherten
Beschreibung: Die Betriebskrankenkassen und der BKK Dachverband wollen im BKK-System ein Befragungsinstrument aufbauen und etablieren, mit dem regelmäßig echte Kundenerfahrungen erhoben und analysiert werden können. Dieses Instrument soll den Namen BKK Echo tragen. Als Basisprodukt soll eine gemeinsame Kundenzufriedenheitsbefragung umgesetzt werden (Use Case 1). Die Kundenzufriedenheitsbefragung soll in 2 halbjährlichen Wellen befragt werden, um den Aufwand der Datenlieferung für jede Kasse händelbar zu halten. Die beiden Befragungswellen sind für alle teilnehmenden Kassen verbindlich, da unterschiedliche Befragungszeiträume zwischen einzelnen Kassen das Befragungsergebnis beeinträchtigen könnten. Grundsätzlich soll für die Kundenzufriedenheitsbefragung nur ein Jahresergebnis veröffentlicht werden. Sollte eine Kasse nach der ersten Welle eine Zwischenauswertung wünschen, kann dies individuell beauftragt werden. Dieses Befragungsinstrument soll modulartig erweiterbar sein (Use Case 2), um neben der Zufriedenheitsbefragung auch weitere Befragungen durchführen zu können. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind der BKK Dachverband e.V. und alle Betriebskrankenkassen, die zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung des Vergabeverfahrens Mitglieder des BKK Dachverbandes sind. Der jeweilige Einzelvertrag kommt zwischen der abrufenden Stelle und dem Auftragnehmer zustande, wobei die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung für den jeweiligen Einzelvertrag gelten. Das Recht des Auftraggebers zum Abruf von Leistungen besteht nur so lange, bis ein maximales Volumen von EUR 4.500.000,00 (netto) erreicht ist. Ist dieses maximale Volumen erreicht, verliert dieser Vertrag automatisch seine Wirkung. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Rahmenvereinbarung verweisen.
Interne Kennung: BKK DV Echo
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 10.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. (7) Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. c) Bewerber-/Bietergemeinschaften (1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. (2) Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.2), ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. (4) Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung(1)Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist. - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Kundenbefragungen) bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2023, 2022, 2021). - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 5.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 1.000.000,00 - Cyberversicherung: mind. EUR 1.000.000,00 Sofern ein Bieter noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig er-füllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu er-weitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung) hat der Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einschließlich Angaben zu einem kompetenten Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie einer Erklärung ob die auftragsgegenständlichen Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft er-bracht worden sind. Mindestanforderungen: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergeben-den Leistungen durch Angabe von mindestens drei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Die mindestens drei nachzuweisenden Referenzaufträge müssen mit dem hier zu vergebenden Auftrag in Art und Um-fang vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Merkmale vollständig erfüllt sind: Jede Referenz muss folgende Merkmale vollständig erfüllen: - Erstellung und Durchführung einer Befragung inklusive Datenanalyse und Projektmanagement mit Angabe des Befragungstools und - Bereitstellung der Befragungsergebnisse in einem Ergebnisportal und Erstellung von Ergebnispräsentationen Mindestens eine der insgesamt drei Referenzen muss jeweils eines der folgenden Merkmale vollständig erfüllen (das heißt beide Anforderungen müssen durch eine oder mehrere Referenzen abgedeckt sein): - Zusammenarbeit mit einer gesetzlichen Krankenkasse - Bereitstellung eines Analysedashboards Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden. - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl an Mitarbeitern und Führungskräften hervorgeht, die im Betrieb des Bieters in den letzten drei Jahren (2024, 2023, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist beschäftigt waren. - Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervor-geht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist. Soweit dies beabsichtigt wird, ist der Unterauftragnehmer beziehungsweise sind diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung zu benennen. (2) Zur Abgabe der gemäß Abs. 1 geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen nach Bedarf zu ergänzen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungAusschlussgründe
Beschreibung(1) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist 2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG und § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zu-schlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Die Auftraggeberin bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet die Auftraggeberin die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bieter nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bieter nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der 2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5DHG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5DHG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es wird auf die 2_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEtwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBKK Dachverband e.V.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BKK Dachverband e.V.
Registrierungsnummer: DE309026164
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 27 00 406 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 49 228 9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e1346837-fbc7-405c-82f7-155cca6180d8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 08:28:42 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 699369-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024