Deutschland – Tintenstrahldrucker – Druckerlösung Epson

701016-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Tintenstrahldrucker – Druckerlösung Epson
OJ S 224/2024 18/11/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungIT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDruckerlösung Epson
BeschreibungDie Beschaffung von 1.075 Geräten der Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) der Fa. LaserSoft Imaging.
Kennung des Verfahrens658d5170-bcbe-45bc-8994-da41fb582a36
Interne Kennung121/2024
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232150 Tintenstrahldrucker
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenRechtsbehelfsbelehrung. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b, c) VgV.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Druckerlösung Epson
Beschreibung: Die Beschaffung der Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) der Fa. LaserSoft Imaging.
Interne Kennung: 121/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232150 Tintenstrahldrucker
Menge1 075 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beschaffung der Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) der Fa. LaserSoft Imaging wird wie folgt begründet: Für den Druck von Aufenthaltstiteln (neben eAT), Zusatzblättern, Fiktionsbescheinigungen, Duldungen, Reiseausweisen und sonstigen Bescheinigungen sind nach dem AufenthG i.V.m. § 58 AufenthV bestimmte Vordruckmuster zu verwenden (sensible Dokumente). Aus sicherheitstechnischen Gründen ist für den Druck der o.g. Dokumente der Einsatz von Tintenstrahldruckern festgelegt. Im Gegensatz zum Laserdruckverfahren kann beim Tintenstrahldruckverfahren die Tinte in das Dokument eindringen und dadurch eine höhere Fälschungssicherheit erreicht werden. Die Bundesdruckerei (BDr) testet und zertifiziert entsprechende Geräte. Mit der Zertifizierung durch die BDr ist sichergestellt, dass alle an den Druck von sensiblen Dokumenten gestellten Voraussetzungen durch das entsprechende Gerät eingehalten werden (klare Festlegung bzgl. Verantwortlichkeiten; hinr. Sicherheit für die Behörden). Nutzt man ein handelsübliches nicht zertifiziertes Gerät, hat die jeweilige die Geräte nutzende Behörde (also z.B. das LEA) dafür Sorge zu tragen, dass die an die Tintenstrahldrucker gestellten Anforderungen auch stets eingehalten werden. Sie müsste sich darüber hinaus diese Bestätigung vom Hersteller in turnusmäßigen Abständen erneuern lassen. Vor diesem Hintergrund ist – auch nach Rücksprache mit IT SiB – ein von der Bundesdruckerei zertifiziertes Gerät einzusetzen. Die Reduktion auf von der Bundesdruckerei zertifizierte Geräte ergibt zudem aus einer Ausnahmegenehmigung der IKT-Steuerung vom 22.05.2020, welche die ausschließlich die Anbindung eben dieser Geräte via USB gestattet. Das einzige aktuell in großer Stückzahl verfügbare und für den behördlichen Einsatz mit dem DIGANT-Verfahren zertifizierte Gerät (Epson Work Force Pro WF-C5890DWF) wird von der Firma LaserSoft Imaging als Grundlage für die Scan- und Drucklösung MFP-EP-4000 (SilverFast) verwendet, welche gemäß den Vorgaben der Bundesdruckerei konzipiert wurde und nun für das LEA beschafft werden soll. Aus ergonomischen Gründen, insbesondere zur Reduzierung der Geräte auf den Schreibtischen der einzelnen Mitarbeiter soll ein Multifunktionsgerät (Drucker und Scanner samt Software) eingesetzt werden. Würde man sich lediglich für einen zertifizierten Drucker entscheiden, bedürfte es der zusätzlichen Beschaffung von Scannern, was zudem weder wirtschaftlich noch praktisch umsetzbar ist. Wie bisher auch, soll erneut eine Lösung des „Druckens über Netz“ eingesetzt werden. Der Druck über Netz hat den enormen Vorteil, dass im Bedarfsfall mehrere Mitarbeiter über ein Gerät drucken können (was bei dem Druck über USB leider nicht möglich ist). Für diese Lösung ist zwingend die Entwicklung von Druckertreibern bzw. entsprechender Software erforderlich, die durch den Hersteller LaserSoft Imaging entwickelt wird. Diese Lösung sorgt für eine deutlich höhere Sicherheit in der Aufrechterhaltung des regulären Dienstbetriebes. Wir setzen derzeit die Lösungen MFP-EP-2000 (86 Geräte) und MFP-EP-3000 (686 Geräte) erfolgreich ein. Die im Einsatz befindlichen MFP-EP-2000-Geräte müssen nach nun fünf Jahren zwingend erneuert und sollen durch die Folge-Generation MFP-EP-4000 ersetzt werden. Daraus ergibt sich ein paralleler Betrieb der Geräte MFP-EP-3000 und der zu beschaffenden MFP-EP-4000. Durch die technische Ähnlichkeit ist eine effiziente Anbindung an das Fachverfahren, eine ressourcenschonende Administration und die ergonomische Bedienung aus dem Fachverfahren möglich. Diese Ziele könnten durch die Beschaffung eines Fabrikats eines anderen Herstellers nicht erreicht werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 11-2000001000-30
Abteilung: Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Berliner Str. 112-115  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10731
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930902223645
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BVC Computerhandels GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813006697
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12353
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: UST-ID DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34cd09b9-b1f1-4a0b-9500-7b0c65c8f4bd  - 02
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 701016-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/11/2024