1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung SAP SAC Lizenzen
Beschreibung: Beschaffung der folgenden Lizenzen im Zeitram 2025 - 2027: 20 x SAC Test Tenant 550 x SAC BI User Lizenzen 2 x SAC Developer Prof Lizenzen 100 x x SAC Developer User Lizenzen
Kennung des Verfahrens: a23cbe17-aed6-42c9-99d9-e559a41b0869
Interne Kennung: BEK-2024-0030
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48517000 IT-Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung SAP SAC Lizenzen
Beschreibung: Beschaffung von SAP SAC Lizenzen im Zeitraum 2025 - 2027
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48517000 IT-Softwarepaket
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. . Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Bei der BVG wird die SAP-Software unternehmensstrategisch längerfristig eingesetzt und genutzt: Das SAP Kernsystem (SAP ECC) und das SAP Business Warehouse (SAP BW) bilden in der BVG den digitalen Kern der Abbildung betriebswirtschaftlicher Geschäftsprozesse und werden zudem umfangreich in allen Betriebsbereichen für Instandhaltungsprozesse eingesetzt. Das seitens der SAP strategisch gesetzte Tool zur Visualisierung von Daten aus ECC und BW ist die SAP Analytics Cloud (SAC), welche für die Anbindung zu SAP Systemen - insbesondere SAP S/4HANA und BW/4HANA - optimiert ist. Um einen aus Architektursicht wichtigen Single-Point-of-Truth in Reports für Daten aus SAP-Systemen und aus im BW angebundene Dritt-Systemen zu schaffen, ist die SAC in der BVG derzeit ebenfalls eines der strategisch gesetzten Systeme für Datenvisualisierungen und Reporting. Um die Nutzung dieses Systems in der Zukunft zu geährleisten, ist die Beschaffung von Lizenzen für Mitarbeitende der BVG notwendig. Eine Lizenz wird hierbei sowohl für das Designen als auch für das Konsumieren von Reports benötigt. . Im Zuge der Neuausrichtung der SAP-Landschaft durch das S/4HANA-Projekt kommt der SAC die Schlüsselrolle für das Reporting sowie ggf. die Planung zu. Eine Nicht-Durchführung würde das Reporting von SAP-Daten deutlich ineffektiver, aufwendiger und weniger nutzerfreundlich gestalten bzw. ein Reporting zu gewünschten Qualitätsstandards nicht möglich machen. Damit einhergehend könnten bei Nicht-Durchführung unternehmenswichtige Mehrwerte, wie z.B. Ressourceneinsparungen und Prozessoptimierungen, technisch nicht oder nur sehr aufwendig aus den Daten der SAP-Systeme gewonnen werden. Zudem wurden und werden in der BVG mit der SAC bereits Vorhaben umgesetzt, deren Fortbestand ohne weitere SAC-Nutzungslizenz nicht möglich ist. Hierzu zählen z.B. die Abbildung verkehrsvertragsrelevanter Daten oder das HR-Data Warehouse, welches ebenfalls Nutzungslizenzen erfordert. Avisiert sind weitere Vorhaben, die auf die strategischen Ziele der Fachbereiche einzahlen, u.a. aus dem Controlling, der Buchhaltung oder den Betriebsbereichen. Eine Nicht-Beschaffung der SAC TestTenant Lizenzen würde nicht nur die BW/4HANA-Konvertierung stark erschweren und verzögern, sondern auch das übergeordnete Hana-Projekt in Verzug bringen. Die Nicht-Beschaffung der SAC Developer Lizenzen würde einen optimierten und konsolidierten Planungprozess ebenfalls deutlich erschweren . Eine Beschaffung von Software bzw. Lizenzen eines anderen Herstellers mit entsprechenden Funktionalitäten würde Kompatibilitäts- und Schnittstellenprobleme sowie Verzögerungen in der Nutzung und deutlich höhere Kosten mit sich bringen. Zuvor angestrebte Bündelungseffekte im Rahmen einer effizienten Nutzung von öffentlichen Geldern wären damit konterkariert. Die Nutzung unterschiedlicher Systeme würde das Arbeiten für die Mitarbeiter zusätzlich verkomplizieren - Dies soll in der BVG mit der SAP-Strategie dringend vermieden werden. Alternativ könnte ein Drittanbieter nur im Rahmen einer kompletten Neubeschaffung des Kernsystems berücksichtigt werden. Dies ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt in höchstem Maße unwirtschaftlich: die BVG vollzieht derzeit bereits eine Systemumstellung und wird auf S/4 HANA umstellen. eine neuerliche Umstellung des Gesamtsystems, um die hier zu beschaffenden Softwarefunktionen nutzen zu können, ist unternehmensstrategisch ausgeschlossen. . Die BVG sieht daher den Ausnahmetatbestand nach § 13 (2) SektVO, Punkt 3b, gegeben, die benötigten SAC-Lizenzen in Direktvergabe an die SAP zu beauftragen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 143454214
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6227747474
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 30267bc9-4ff5-4801-b29c-5ae1c6c55ef3 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/11/2024 14:59:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 698235-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 223/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/11/2024