1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über den Betrieb und die Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software
Beschreibung: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht nach Abschluss einer Vertragsübernahmevereinbarung vom 11./14./15.02.2022 ein Ergänzter Softwarewartungsvertrag 2021, ein Ergänzter Software Lizenz- und Nutzungsvertrag 2021 und ein Projektvertrag (nachfolgend „Vertragswerk“) bezüglich des Betriebs und der Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software, jeweils als Software as a Service (nachfolgend „SaaS“ oder „Software“), wobei Betrieb und Funktion der Software insbesondere nach Maßgabe des Vertragsannex „GWA/MDM-Funktionsbeschreibung“ erfolgen. Mit der geplanten Beschaffung soll die Laufzeit des Vertrags unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2039 (zzgl. zwei Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr) verlängert werden.
Kennung des Verfahrens: a604b2a4-361f-4237-b9f2-35487499d0a9
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Berlin und Oldenburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vertrag über den Betrieb und der Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software
Beschreibung: Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (BTC AG) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig. Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der BTC AG (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag über den Betrieb und die Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software, jeweils als Software as a Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.12.2026. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2029 (zzgl. Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr) verlängert werden. Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags. Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an mehrere Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung. Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet. Auch aufgrund der konkret zu erwartenden, deutlich steigenden Anzahl von intelligenten Messsystemen muss die AG insbesondere die IT-Systemlandschaft und Software-Architektur anpassen und weiter entwickeln. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert. Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der GWA/MDM-Software einen komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an den Umsystemen und in der Marktkommunikation über eine Zeitdauer von mindestens 3 Jahren. Die Stromnetz Berlin GmbH hat nicht ausreichend Kapazitäten, um zusätzlich den parallelen Neuaufbau der GWA/MDM-Software sicherzustellen. Folgende Risiken bestehen: - unzureichende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; ggf. Fristverletzungen und Verletzungen der Marktkommunikation - Risiken aufgrund der Datenmigration; Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, Archivierungsfristen und Belegbarkeit von Daten ggü. Prüfern - Unzureichende Erfüllung von Anforderungen der IT-Sicherheit, Anbindung der Rechenzentren, Aufbau von Redundanzen, Sicherstellung der Ausfallsicherheit - Risiken im Zusammenhang mit der Anbindung aller benötigten Umsysteme und deren reibungsloser Funktion (stabiler Betrieb) - Risken im Zusammenhang mit der unzureichenden bzw. nicht rechtzeitigen Schulung von Mitarbeitern Schließlich wäre ein Wechsel auch unwirtschaftlich. Die Kosten für einen Wechsel belaufen sich auf mehrere Millionen Euro (zzgl. Aufwand für die Schulung von Mitarbeitern und Dienstleistern sowie den parallelen Betrieb von alter und neuer Software). Nach den Markterkenntnissen übersteigen überdies die Lizenzkosten möglicher Alternativen die Lizenzkosten der aktuellen GWA/MDM-Software deutlich.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auf einseitiges Verlangen der Auftraggeberin den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Berlin und Oldenburg
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, indem Wirtschaftsteilnehmern die geplante Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig angezeigt wird. Ein rechtswirksamer Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung erfolgen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren ausschließlich auf Antrag ein. Hierbei ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den (Rüge-)Fristen gilt grundsätzlich nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der hiermit veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
TED eSender: Publications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (BTC AG) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig. Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der BTC AG (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag über den Betrieb und die Zurverfügungstellung einer Gateway-Administrations-Software und einer Messdaten-Management-Software, jeweils als Software as a Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.12.2026. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2029 (zzgl. Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr) verlängert werden. Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags. Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an mehrere Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung. Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet. Auch aufgrund der konkret zu erwartenden, deutlich steigenden Anzahl von intelligenten Messsystemen muss die AG insbesondere die IT-Systemlandschaft und Software-Architektur anpassen und weiter entwickeln. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert. Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der GWA/MDM-Software einen komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an den Umsystemen und in der Marktkommunikation über eine Zeitdauer von mindestens 3 Jahren. Die Stromnetz Berlin GmbH hat nicht ausreichend Kapazitäten, um zusätzlich den parallelen Neuaufbau der GWA/MDM-Software sicherzustellen. Folgende Risiken bestehen: - unzureichende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; ggf. Fristverletzungen und Verletzungen der Marktkommunikation - Risiken aufgrund der Datenmigration; Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, Archivierungsfristen und Belegbarkeit von Daten ggü. Prüfern - Unzureichende Erfüllung von Anforderungen der IT-Sicherheit, Anbindung der Rechenzentren, Aufbau von Redundanzen, Sicherstellung der Ausfallsicherheit - Risiken im Zusammenhang mit der Anbindung aller benötigten Umsysteme und deren reibungsloser Funktion (stabiler Betrieb) - Risken im Zusammenhang mit der unzureichenden bzw. nicht rechtzeitigen Schulung von Mitarbeitern Schließlich wäre ein Wechsel auch unwirtschaftlich. Die Kosten für einen Wechsel belaufen sich auf mehrere Millionen Euro (zzgl. Aufwand für die Schulung von Mitarbeitern und Dienstleistern sowie den parallelen Betrieb von alter und neuer Software). Nach den Markterkenntnissen übersteigen überdies die Lizenzkosten möglicher Alternativen die Lizenzkosten der aktuellen GWA/MDM-Software deutlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Stromnetz Berlin GmbH Eichenstraße 5
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Martin Patzwaldt
Telefon: 01602261143
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: BTC AG
Postanschrift: BTC AG Escherweg 5
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 43d5304a-ccaa-427e-93e3-52e0fcbff9ec - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2024 13:22:50 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 693748-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 222/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2024