5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der tatsächlichen Projektlaufzeit. Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 15/08/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Durch den Bieter sind mit dem Angebot 990.000 EUR netto als Mindestumsatz pro Jahr nachzuweisen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Als Mindestbedingung gilt, dass eine durchschnittliche Beschäftigtenanzahl von mindestens acht Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern über die letzten drei Jahre nachzuweisen ist. Durch den Bieter ist mit dem Angebot eine Referenz zu Bodenbelagsarbeiten mit vergleichbarem Aufbau (Trockenestrich aus mineralischen Formplatten mit Fb-Heizung wie in der LV-Position unter 4.1.1.4 beispielhaft beschrieben), einzureichen. Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens drei Monate gültig ist, sowie die Einreichung folgender Erklärungen. - Datenschutzvereinbarung - Angaben zur Firma - Erklärung Bewerber/Bietergemeinschaft - Erklärung Gesamtumsatz - Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Der Auftragnehmer hat im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen, Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens Personenschäden 5.000.000 € Sachschäden 2.500.000 € sonstige Schäden 500.000 € 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind nachfolgende Erklärungen einzureichen: • Gewerbeanmeldung • Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle) • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steu-ersachen • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/12/2024 16:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen erfolgen entsprechend § 16a EU VOB/A Die Vergabestelle behält sich vor im Verfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nach den Regelungen des § 56 VgV nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/12/2024 14:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Auftragsdatenverarbeitung einschließlich Anlagen Angabe zur Firma Besonderen Vertragsbedingungen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingugen VOB"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Beschaffungsdienstleister: STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH - VS
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)