Deutschland – Betankung von Fahrzeugen – Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw

670900-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Betankung von Fahrzeugen – Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw
OJ S 215/2024 05/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDie Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw
BeschreibungGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Auftragsvergabe erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes (auch für den Bund) im Rahmen einer Ausschreibung mit fünf Losen und betrifft die Planung, die Errichtung und den Betrieb einer verbindlichen Anzahl von MCS- und CCS-Ladepunkten auf insgesamt ca. 130 Standorten. Jedem Los werden im Vergabeverfahren Standorte/Rastanlagen mit einer Anzahl an Ladepunkten zugeordnet. Es ist zudem möglich, dass die Anzahl der Ladepunkte auf einzelnen Rastanlagen während der Vertragslaufzeit steigt oder dass zusätzliche Rastanlagen hinzukommen; dies gilt insbesondere, wenn der Bedarf an Ladeinfrastruktur gegenüber der aktuellen Planung weiter steigen sollte und dieser Bedarf nicht durch den eigenwirtschaftlichen Aufbau ohne staatliche Förderung gedeckt wird. Für Ladepunkte zum Zwischenladen sind Nennladeleistungen von jeweils mindestens 400 kW (CCS-Ladepunkt) und 1 MW (MCS-Ladepunkt) vorgesehen. Die Ladeleistung kann durch die gemeinsame Nutzung von Leistungseinheiten mehrerer Ladepunkte sichergestellt werden. Für MCS-Ladepunkte muss in diesem Fall die an einem Ladepunkt vorgehaltene Leistung unter Berücksichtigung mehrerer zeitgleicher Ladevorgänge an denselben Leistungseinheiten zugeordneten Ladepunkten mindestens 800 kW (Mindestladeleistung) betragen; an CCS-Ladepunkten zum Übernachtladen beträgt dieser Wert mindestens 150 kW (Mindestladeleistung). Die Herstellung der dafür erforderlichen Netzanschlüsse beantragt die Autobahn GmbH des Bundes bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber.
Kennung des Verfahrense5ec297b-e07d-4f6e-89a3-5e128c3af83f
Interne Kennung2024-10168
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt.
Postleitzahl.
Land, Gliederung (NUTS)Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEin Bewerber kann sich auf alle Lose bewerben und für alle Lose in das weiter Verhandlungsverfahren aufgenommen werden und ein Angebot abgeben. Jeder ausgewählte Bieter kann den Zuschlag aber grundsätzlich nur auf maximal ein Los erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt. Ist ein Bieter ein abhängiges oder herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 des Aktiengesetzes oder ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wird er im Rahmen der Zuschlagslimitierung mit diesem verbundenen Unternehmen als ein einheitliches Unternehmen betrachtet. Für den Fall, dass in einem Los kein Bieter für einen Zuschlag vorgesehen werden kann, weil alle für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter bereits in einem anderen Los den Zuschlag erhalten haben, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ohne Geltung der Zuschlagslimitierung zu erteilen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
KorruptionAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
BetrugsbekämpfungAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
ZahlungsunfähigkeitAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAngaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von SteuernAngaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 1 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)
Beschreibung: Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für den Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere vier Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: .
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 434227-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. - Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist. - Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Errichtung
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Betrieb
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. ***** Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft. (2) Anhand der zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Formblatt 9 getätigten Angaben erfolgt dann eine Bewertung: Kriterium 1: Erfahrung bei Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten (LP) mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für die Errichtung von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Kriterium 2: Erfahrung bei dem Betrieb von LP mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für den Betrieb von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" nach Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) anzusehen ist. Ebenfalls als Betreiber wird bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts nach der AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline Kriterium 3: Erfahrung beim Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen). Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Kriterium 4: Erfahrung bei Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Für den Zeitraum der Referenzen gilt: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von LP (Kriterium 1) ist unerheblich. (2) Der Betrieb von LP (Kriterium 2) muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. (3) In den Kriterien 3 und 4 muss die Leistung im Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 abgeschlossen worden sein, der Beginn der Leistungserbingung kann vor dem 01.01.2019 liegen. Die Punkte der vier Kriterien werden für jede(n) Teilnahmeantrag ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung ist maßgeblich für die Aufnahme der zwölf am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in das weitere Verfahren Bei gleicher Punktzahl wird die Belegung des zwölften Platzes nach der höchsten Anzahl an LP im Betrieb (Kriterium 2) entschieden. Liegen auch dann mind. zwei Teilnahmeanträge gleichauf, entscheidet das Los. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 2 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)
Beschreibung: Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere vier Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: .
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 434227-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. - Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist. - Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Errichtung
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Betrieb
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. ***** Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft. (2) Anhand der zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Formblatt 9 getätigten Angaben erfolgt dann eine Bewertung: Kriterium 1: Erfahrung bei Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten (LP) mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für die Errichtung von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Kriterium 2: Erfahrung bei dem Betrieb von LP mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für den Betrieb von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" nach Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) anzusehen ist. Ebenfalls als Betreiber wird bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts nach der AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline Kriterium 3: Erfahrung beim Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen). Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Kriterium 4: Erfahrung bei Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Für den Zeitraum der Referenzen gilt: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von LP (Kriterium 1) ist unerheblich. (2) Der Betrieb von LP (Kriterium 2) muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. (3) In den Kriterien 3 und 4 muss die Leistung im Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 abgeschlossen worden sein, der Beginn der Leistungserbingung kann vor dem 01.01.2019 liegen. Die Punkte der vier Kriterien werden für jede(n) Teilnahmeantrag ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung ist maßgeblich für die Aufnahme der zwölf am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in das weitere Verfahren Bei gleicher Punktzahl wird die Belegung des zwölften Platzes nach der höchsten Anzahl an LP im Betrieb (Kriterium 2) entschieden. Liegen auch dann mind. zwei Teilnahmeanträge gleichauf, entscheidet das Los. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 3 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)
Beschreibung: Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere vier Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: .
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 434227-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. - Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist. - Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Errichtung
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Betrieb
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. ***** Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft. (2) Anhand der zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Formblatt 9 getätigten Angaben erfolgt dann eine Bewertung: Kriterium 1: Erfahrung bei Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten (LP) mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für die Errichtung von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Kriterium 2: Erfahrung bei dem Betrieb von LP mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für den Betrieb von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" nach Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) anzusehen ist. Ebenfalls als Betreiber wird bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts nach der AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline Kriterium 3: Erfahrung beim Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen). Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Kriterium 4: Erfahrung bei Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Für den Zeitraum der Referenzen gilt: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von LP (Kriterium 1) ist unerheblich. (2) Der Betrieb von LP (Kriterium 2) muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. (3) In den Kriterien 3 und 4 muss die Leistung im Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 abgeschlossen worden sein, der Beginn der Leistungserbingung kann vor dem 01.01.2019 liegen. Die Punkte der vier Kriterien werden für jede(n) Teilnahmeantrag ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung ist maßgeblich für die Aufnahme der zwölf am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in das weitere Verfahren Bei gleicher Punktzahl wird die Belegung des zwölften Platzes nach der höchsten Anzahl an LP im Betrieb (Kriterium 2) entschieden. Liegen auch dann mind. zwei Teilnahmeanträge gleichauf, entscheidet das Los. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 4 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)
Beschreibung: Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere vier Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: .
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 434227-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. - Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist. - Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Errichtung
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Betrieb
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. ***** Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft. (2) Anhand der zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Formblatt 9 getätigten Angaben erfolgt dann eine Bewertung: Kriterium 1: Erfahrung bei Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten (LP) mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für die Errichtung von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Kriterium 2: Erfahrung bei dem Betrieb von LP mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für den Betrieb von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" nach Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) anzusehen ist. Ebenfalls als Betreiber wird bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts nach der AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline Kriterium 3: Erfahrung beim Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen). Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Kriterium 4: Erfahrung bei Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Für den Zeitraum der Referenzen gilt: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von LP (Kriterium 1) ist unerheblich. (2) Der Betrieb von LP (Kriterium 2) muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. (3) In den Kriterien 3 und 4 muss die Leistung im Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 abgeschlossen worden sein, der Beginn der Leistungserbingung kann vor dem 01.01.2019 liegen. Die Punkte der vier Kriterien werden für jede(n) Teilnahmeantrag ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung ist maßgeblich für die Aufnahme der zwölf am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in das weitere Verfahren Bei gleicher Punktzahl wird die Belegung des zwölften Platzes nach der höchsten Anzahl an LP im Betrieb (Kriterium 2) entschieden. Liegen auch dann mind. zwei Teilnahmeanträge gleichauf, entscheidet das Los. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
Titel: Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen an BAB der BRD (Los 5 Lkw-Schnellladenetz - unbew. Rastanlagen)
Beschreibung: Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt (auch für Bund) auf Basis des SchnellLG Aufträge zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Schnellladenetzes für E-Lkw auf unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem vorläufigen Vertrag festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung sind insbesondere die folgenden Punkte wesentlich: - Jedem der insgesamt fünf Lose werden ca. 25 unbewirtschaftete Rastanlagen mit einer individuellen Anzahl an MCS- und CCS-Ladepunkten zugeordnet. - Jeder ausgewählte Betreiber muss insbesondere die fristgerechte Inbetriebnahme und den nutzerfreundlichen Betrieb der MCS/CCS-Ladeeinrichtungen (mit einer hohen Verfügbarkeit) gewährleisten. - Jeder ausgewählte Betreiber muss den diskriminierungsfreien Zugang zu seinen Ladeeinrichtungen sicherstellen. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden. Zudem soll es jedem Nutzer der Ladeeinrichtungen möglich sein, seinen Stromlieferanten frei zu wählen. - Die Laufzeit des Vertrages liegt bei acht Jahren. Zudem wird eine Verlängerungsoption von vier Jahren vorgesehen. Die so definierte Leistung soll (anteilig) vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung für jedes Lose im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: .
Postleitzahl: .
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3 (DEZZZ)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit96 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 434227-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
Beschreibung- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. - Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. - Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen. - Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB. - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4). - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als sechs Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen. - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen. - Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. - Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. - Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist. - Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung- Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihen-den Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt. - Geforderte Mindeststandards: Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden - dem Bewerber, - einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, - einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer. Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Referenzen können daher für die folgenden Bereiche eingereicht werden: - Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - Betrieb von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung, - Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, - Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 gemachten Eintragungen. Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf den Abschnitt "Zusätzliche Informationen" verwiesen. ***** Geforderte Mindeststandards Mindestanforderungen/Grundeignung: In Formblatt 9 muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden: - die Errichtung von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung), - der Betrieb von mind. 30 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 150 kW pro Ladepunkt (technische Maximalladeleistung). Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den "2-Referenzangaben Errichtung" und zu den "3-Referenzangaben Betrieb" gemachten Eintragungen. ****** Hinsichtlich der hierfür abgefragten Referenzen gilt: - Die Errichtung muss die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte umfassen. - Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" im Sinne von Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) vom 13.09.2023 anzusehen ist. Dabei wird berücksichtigt, wer nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umständen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. Im Rahmen der Referenzen wird ebenfalls als Betreiber bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts im Sinne von Art. 2 Nr. 39 AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten selbst ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline. - Bei dem Zeitraum für die Referenzen ist zu unterscheiden: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von Ladepunkten ist unerheblich. (2) Der Betrieb von Ladepunkten muss hingegen im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. ***** Die weiteren Einzelheiten zu den Mindestanforderungen sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber12
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Errichtung
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Betrieb
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: .
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss56 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. ***** Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig: (1) Form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft. (2) Anhand der zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Formblatt 9 getätigten Angaben erfolgt dann eine Bewertung: Kriterium 1: Erfahrung bei Errichtung von öffentlich-zugänglichen Ladepunkten (LP) mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für die Errichtung von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Kriterium 2: Erfahrung bei dem Betrieb von LP mit hoher Ladeleistung von mind. 150 kW pro LP (technische Maximalladeleistung). Dabei werden für den Betrieb von (1) mind. 1.000 LP vier Punkte, (2) mind. 500 LP drei Punkte, (3) mind. 250 LP zwei Punkte und (4) mind. 31 LP ein Punkt vergeben. Betreiber ist, wer als "Betreiber eines Ladepunkts" nach Art. 2 Nr. 39 der Verordnung (EU) 2023/1804 (AFIR) anzusehen ist. Ebenfalls als Betreiber wird bewertet, wer zwar nicht Betreiber eines Ladepunkts nach der AFIR ist, aber mindestens eine der folgenden zwei Tätigkeiten ausübt: (1) Gewährleistung der technischen Funktionsfähigkeit der jeweiligen Ladeeinrichtung, inkl. Instandhaltung mit Wartung, Inspektion und Instandsetzung, (2) Umsetzung und Nutzung der Backend-Anbindung der Ladeeinrichtung und von Remote Services, inkl. Abwicklung der Ladevorgänge, Monitoring des Zustands der Ladeeinrichtungen sowie Support-Hotline Kriterium 3: Erfahrung beim Bau von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen). Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Kriterium 4: Erfahrung bei Planung von Zubehör, Nebenanlagen oder Nebenbetrieben auf oder an bewirtschafteten oder unbewirtschafteten Rastanlagen sowie sonstigen Verkehrsflächen auf Bundesfernstraßen, einschließlich der Durchführung/Begleitung von Bauantrags-/ Genehmigungsverfahren. Dabei werden für (1) mind. 95 Maßnahmen zwei Punkte, (2) mind. 65 Maßnahmen 1,5 Punkte, (3) mind. 30 Maßnahmen 1 Punkt und (4) mind. 5 Maßnahmen: 0,5 Punkte vergeben. Für den Zeitraum der Referenzen gilt: (1) Der Zeitpunkt der Errichtung von LP (Kriterium 1) ist unerheblich. (2) Der Betrieb von LP (Kriterium 2) muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 für mindestens sechs (6) Monate geführt worden sein. (3) In den Kriterien 3 und 4 muss die Leistung im Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 18.10.2024 abgeschlossen worden sein, der Beginn der Leistungserbingung kann vor dem 01.01.2019 liegen. Die Punkte der vier Kriterien werden für jede(n) Teilnahmeantrag ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung ist maßgeblich für die Aufnahme der zwölf am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften in das weitere Verfahren Bei gleicher Punktzahl wird die Belegung des zwölften Platzes nach der höchsten Anzahl an LP im Betrieb (Kriterium 2) entschieden. Liegen auch dann mind. zwei Teilnahmeanträge gleichauf, entscheidet das Los. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +4930640962570
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungc9beb647-30bf-4ac8-87be-e6fb28a6a10a-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungFormale Änderung Informationsmemorandum
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: ORG-7006
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Abschnittskennung: LOT-0005
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2eabe9fe-1e3a-4516-8450-1d78a9dc9d21 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2024 15:32:43 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 670900-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2024