1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Linksherzkathetermessplatz 1
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung am Standort Berlin-Pankow, für deren kardiologische Abteilung der bestehende Linksherzkathetermessplatz 1 modernisiert werden soll. Bei dem Bestandsgerät handelt es sich um eine Herzkatheter-Anlage des Herstellers Philips aus dem Jahr 2009 (Modell: Allura Xper), welches inzwischen nicht mehr hergestellt und der Service für dieses daher zukünftig eingestellt werden wird. Die bestehende Anlage, die für diagnostische und interventionelle Eingriffe (auch im Rahmen einer 24/7 Notfallversorgung) genutzt wird, soll daher nunmehr durch ein entsprechendes Nachfolgemodell erweitert werden. Dabei sollen Teile der bestehenden Anlage erhalten bleiben und nach der Installation des neuen Gerätes weiter verwendet werden. Die Auftraggeberin will dies erreichen, indem der Linksherzkathetermessplatz 1 durch das Nachfolgemodell "Philips Azurion 7C12" des selben Herstellers modernisiert wird.
Kennung des Verfahrens: a2be8c3a-705f-47f1-8d94-c30e97b75d8c
Interne Kennung: 2024_102374003
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Erweiterung Linksherzkathetermessplatz 1
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung am Standort Berlin-Pankow, für deren kardiologische Abteilung der bestehende Linksherzkathetermessplatz 1 modernisiert werden soll. Bei dem Bestandsgerät handelt es sich um eine Herzkatheter-Anlage des Herstellers Philips aus dem Jahr 2009 (Modell: Allura Xper), welches inzwischen nicht mehr hergestellt und der Service für dieses daher zukünftig eingestellt werden wird. Die bestehende Anlage, die für diagnostische und interventionelle Eingriffe (auch im Rahmen einer 24/7 Notfallversorgung) genutzt wird, soll daher nunmehr durch ein entsprechendes Nachfolgemodell erweitert werden. Dabei sollen Teile der bestehenden Anlage erhalten bleiben und nach der Installation des neuen Gerätes weiter verwendet werden. Die Auftraggeberin will dies erreichen, indem der Linksherzkathetermessplatz 1 durch das Nachfolgemodell "Philips Azurion 7C12" des selben Herstellers modernisiert wird.
Interne Kennung: 2024_102374003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33100000 Medizinische Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die die Zahlung ausführt: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Eine Direktvergabe an Philips ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gerechtfertigt, da das zu beschaffende Gerät "Azurion 7C12" eine Erweiterung der Bestandsanlage des Modells "Allura" aus dem Jahr 2009 darstellt, die bereits durch den Auftragnehmer geliefert worden ist. Es ist für die Auftraggeberin unumgänglich, eine Anlage aus der Nachfolgemodellreihe von Philips zu beschaffen. Die Beschaffung durch ein Konkurrenzunternehmen würde dazu führen, dass eine gänzlich neue Anlage inkl. System implementiert werden müsste. Dies würde jedoch schwerwiegende, unverhältnismäßige Nachteile für die Auftraggeberin mit sich bringen, denn einerseits wäre die Implementierung eines Neusystems aus finanziellen Gesichtspunkten unzumutbar für die Auftraggeberin. Darüber hinaus ist im Jahr 2022 bereits der Linksherzkathetermessplatz 2 mit einer Anlage des Herstellers Philips mit dem Modell "Azurion 7C12" ausgestattet worden. Das Ziel der Auftraggeberin ist es daher, beide Linksherzkathetermessplätze technisch im gleichen Umfang auszustatten, um diese vom Personal anhand eines identischen Bedienkonzeptes -gerade in für Patienten lebensbedrohlichen Situationen- nutzbar zu machen. Da die Patientensicherheit einen besonders hohen Stellenwert für die Auftraggeberin einnimmt, ist eine barrierefreie Bedienung durch das Personal (auch in Bereitschaftsdiensten) unerlässlich. Zudem kann der Schulungs- und Fortbildungsaufwand des Klinikpersonals so deutlich geringer gehalten werden. Weiter übt die Auftraggeberin ihr Leistungsbestimmungsrecht im Rahmen einer sorgfältigen Abwägungsentscheidung dahingehend aus, dass ein Auftragnehmerwechsel sie dazu zwingen würde, die herstellereigene Software von Philips (Xcelera und XIMS), durch die gewonnene Daten verarbeitet und befundet werden, nicht für beide Linksherzkathetermessplätze nutzen zu können, sondern weitere Software beschaffen zu müssen. Darüber hinaus können die vorhandenen Schnittstellen und Lizenzen zwischen dem DEDALUS Orbis und der Philips Befundungssoftware weiterhin genutzt werden, wenn kein Auftragnehmerwechsel erfolgt. Überdies ist es der Auftraggeberin nicht zumutbar, im Falle von Wartungsarbeiten durch zwei unterschiedliche Hersteller Ausfallzeiten für die Geräte, die essenziell für die klinische Notfallversorgung sind, zu riskieren. Weiter würde sich das Schließen nur eines Wartungsvertrages mit Philips in der Gesamtschau finanziell günstiger auswirken, als würden zwei unabhängige Wartungsverträge geschlossen werden müssen. Im Übrigen stünde die Auftraggeberin zuträglicherweise einem einheitlichen Anspruchsgegner im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten gegenüber, was durch einen Auftragnehmerwechsel verhindert würde.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-01
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Registrierungsnummer: DE181121092
Abteilung: Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow, Breite Str. 46/47, 13187 Berlin
Postanschrift: Kurhausstr. 30
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 030 40920
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE812927597
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vertriebsbüro
Telefon: 49 (0)40 - 28 99 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03090138316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ebfbe99e-926b-40d2-bf57-aa40f780537e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 649652-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 209/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/10/2024