Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Microsoft 365 E5-Lizenzen sowie Microsoft-Teams-Lizenzen und optional Microsoft 365 F3-Lizenzen durch die Berliner Stadtwerke GmbH

647368-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Microsoft 365 E5-Lizenzen sowie Microsoft-Teams-Lizenzen und optional Microsoft 365 F3-Lizenzen durch die Berliner Stadtwerke GmbH
OJ S 208/2024 24/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Stadtwerke GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Microsoft 365 E5-Lizenzen sowie Microsoft-Teams-Lizenzen und optional Microsoft 365 F3-Lizenzen durch die Berliner Stadtwerke GmbH
BeschreibungDie Berliner Stadtwerke GmbH (nachfolgend Auftraggeberin) beabsichtigt ein Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Wege der europaweiten Ausschreibung Microsoft 365 E5- und Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie optional Microsoft 365 F3-Lizenzen sowie weitere Service- und Beratungsleistungen auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen für einen Zeitraum von zunächst 36 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeber-Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate) zu beauftragen. Die Lizenzen sollen sowohl von der Auftraggeberin, als auch von Gesellschaften genutzt werden können, an denen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zukünftig eine Beteiligung von mehr als 50 % mittelbar oder unmittelbar hält oder deren wirtschaftliche Führung sie innehat. Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im Folgenden beschriebenen Teilleistungen. Der Anzahl der zu beschaffenden Lizenzen wird - ausgehend von einer Nutzeranzahl von derzeit 170 Personen, der aktuellen Preisliste von Microsoft und einer Laufzeit von 36 Monaten plus einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate - geschätzt. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei der Auftraggeberin ist aktuell von einem Nutzerzuwachs von 20 Nutzern pro Jahr auszugehen, der entsprechend abgeschätzt wird: Microsoft 365 E5-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Microsoft-Teams-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Optional: Microsoft 365 F3-Lizenzen - Jahr 1: 10 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 10 weitere Lizenzen hinzu Es gibt keine Mindestabnahme-Menge. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird bei 300 Microsoft 365 E5-Lizenzen und bei 300 Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie bei 60 Microsoft 365 F3-Lizenzen festgesetzt. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwerts. Dann erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Zu weiteren Details vgl. das Dokument "Leistungsbeschreibung".
Kennung des Verfahrensd3682808-8452-4701-942f-63f8b78de4b8
Interne Kennung3-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4D44H162
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
KorruptionAusschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAusschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat gem. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAusschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
BetrugsbekämpfungAusschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAusschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
ZahlungsunfähigkeitAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAusschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAusschluss möglich, wenn folgende Straftaten vorliegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Beschaffung von Microsoft 365 E5-Lizenzen sowie Microsoft-Teams-Lizenzen und optional Microsoft 365 F3-Lizenzen durch die Berliner Stadtwerke GmbH
Beschreibung: Die Berliner Stadtwerke GmbH (nachfolgend Auftraggeberin) beabsichtigt ein Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Wege der europaweiten Ausschreibung Microsoft 365 E5- und Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie optional Microsoft 365 F3-Lizenzen sowie weitere Service- und Beratungsleistungen auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen für einen Zeitraum von zunächst 36 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeber-Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate) zu beauftragen. Die Lizenzen sollen sowohl von der Auftraggeberin, als auch von Gesellschaften genutzt werden können, an denen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zukünftig eine Beteiligung von mehr als 50 % mittelbar oder unmittelbar hält oder deren wirtschaftliche Führung sie innehat. Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im Folgenden beschriebenen Teilleistungen. Der Anzahl der zu beschaffenden Lizenzen wird - ausgehend von einer Nutzeranzahl von derzeit 170 Personen, der aktuellen Preisliste von Microsoft und einer Laufzeit von 36 Monaten plus einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate - geschätzt. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei der Auftraggeberin ist aktuell von einem Nutzerzuwachs von 20 Nutzern pro Jahr auszugehen, der entsprechend abgeschätzt wird: Microsoft 365 E5-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Microsoft-Teams-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Optional: Microsoft 365 F3-Lizenzen - Jahr 1: 10 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 10 weitere Lizenzen hinzu Es gibt keine Mindestabnahme-Menge. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird bei 300 Microsoft 365 E5-Lizenzen und bei 300 Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie bei 60 Microsoft 365 F3-Lizenzen festgesetzt. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwerts. Dann erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Zu weiteren Details vgl. das Dokument "Leistungsbeschreibung".
Interne Kennung: 3-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftrag kann durch den Auftraggeber einmalig durch eine einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister
BeschreibungAktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren eingereicht werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung, - Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Es wird zu 100 % der angebotene Gesamtpreis gewertet. Es gibt keine weiteren Zuschlagskriterien.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen07/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D44H162/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D44H162
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vgl. § 51 SektVO Abs. 2 Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Abs. 3 Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Abs. 4 Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Eigenerklärung zu Russland-Bezug gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle VereinbarungKeine Angabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Stadtwerke GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
BeschaffungsdienstleisterMorgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke GmbH
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 64128
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: keine Information
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 90138316
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 90138316
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung5085ceb4-b4e1-411a-9251-99a39f55f75e-01
Hauptgrund für die ÄnderungInformationen sind jetzt verfügbar
BeschreibungDas Preisblatt wurde aktualisiert.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDas Preisblatt wurde aktualisiert.
Änderung der Auftragsunterlagen am22/10/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b78ba1c6-3db3-49fc-b88c-d14cdc8c40ae - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/10/2024 15:31:15 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 647368-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 208/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2024