1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 4 - Informationstechnologie- und Urheberrecht
Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen. Die zu vergebende Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2427/Z24 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2427/Z24“ zu erreichen. . Abweichend zu anderslautenden Angaben im Abschnitt 5.1 gilt daher: - Aufteilung des Auftrags in Lose: ja - Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
Kennung des Verfahrens: cef2b76c-0a57-4d00-b21f-6666bfc68ceb
Interne Kennung: 2427/Z24-4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2427/Z24-4 Rahmenvereinbarung Rechtliche Beratung und Vertretung - Los 4 - Informationstechnologie- und Urheberrecht
Beschreibung: Zu sieben Rechtsgebieten, die in Fachlosen aufgegliedert werden, soll durch den Abschluss entsprechender Rahmenvereinbarungen die Grundlage für den Bezug von Rechtsberatungsleistungen geschaffen werden. Diese umfassen die rechtliche Beratung (insbesondere Beratungsleistungen und Gutachtenerstellungen) und die Vertretung ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsstreit im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Verhältnis zu den Auftragnehmern wird das BMDV nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, im Einzelfall auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen zu beziehen. Der Auftraggeber sichert kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Abnahme von Leistungen. Der Umfang der Rahmenvereinbarungen nach den Nummern 1 der Lose 1 bis 7 wird auf insgesamt 1.250.000 EUR netto begrenzt; dabei entfallen auf Los 1: Öffentliches Dienstrecht 140.000 € Los 2: Verfassungs- und Verwaltungsrecht 330.000 € Los 3: Gewerblicher Rechtsschutz 100.000 € Los 4: Informationstechnologie- und Urheberrecht 160.000 € Los 5: Zivilrecht 220.000 € Los 6: Steuerrecht 120.000 € Los 7: Handels- und Gesellschaftsrecht 180.000 € Etwaige Auftragsänderungen gemäß § 132 Absatz 3 in Verbindung mit § 130 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bleiben davon unberührt. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem nachstehend genannten Rechtsgebiet auch Rechtsdienstleistungen nach § 116 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a) und b) GWB (im Weiteren abgekürzt als „Prozessvertretung“ bezeichnet) an die Auftragnehmer vergeben. Ausgenommen ist jeweils die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Eine konkrete Angabe dieses (zusätzlichen) Aufwands für die Prozessvertretung ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit nicht möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leistungen der Prozessvertretung in einem vergleichbaren Umfang wie die vorgenannten Rechtsberatungsleistungen abgerufen werden. Auch für diese Rechtsdienstleistungen sichert der Auftraggeber kein Mindestabrufvolumen zu. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf derartige Mandatierungen.
Interne Kennung: 2427/Z24-4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung zu gleich bleibenden Konditionen zweimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern. ***** Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze bis in doppelter Höhe nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gemäß 11 Abs. (7) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages. ***** Für den Fall einer Kündigung gemäß § 17 Abs. (1) Buchstabe a) behält sich der AG vor, die gemäß diesem Vertrag verbleibenden Leistungen demjenigen Wirtschaftsteilnehmer anzutragen, zu dem die im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person gewechselt ist und diesen ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen, wenn a) der Wirtschaftsteilnehmer ebenfalls alle Eignungskriterien, die für die Auswahl des ursprünglichen AN galten, erfüllt, b) der Wirtschaftsteilnehmer alle Leistungen zu den Preisen des ursprünglichen AN erbringt, c) die im ursprünglichen Angebot benannte hauptverantwortliche Person die ver-bleibenden Leistungen für den Wirtschaftsteilnehmer weiterhin erbringen wird, d) der Wirtschaftsteilnehmer dem AG für die zu ihm gewechselte hauptverantwort-liche Person eine/n geeignete Vertreter/in benennt und e) durch den Ersatz des AN die Regelungen zur Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. (2) und (3) und zur Vergütungsobergrenze gemäß § 11 Abs. (7) unberührt bleiben. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Person im Bereich des Urheber- und Medienrechts
Beschreibung: Mindestanforderungen Benennung der verantwortlichen Person und eines Vertreters. Jede benannte Person muss Fachanwalt für Informationstechnologierecht oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder Rechtsanwalt sein. Für jede benannte Person ist der Nachweis ihrer Erfahrungen und Fachkenntnisse wahlweise aus den folgenden Rechtsgebieten durch die Angabe von geeigneten Referenzen über seit 2020 ausgeführte Aufträge (Referenzprojekte) zu führen: Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB, Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen, Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht, Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht, Urheberrecht nach dem Urheberrechtsgesetz einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen, Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts. Für jede benannte Person sind mindestens fünf verschiedene Referenzprojekte nachzuweisen.Eine Referenz bzw. ein Referenzprojekt gilt als geeignet, wenn sich die erbrachten Leistungen auf den vorgenannten Themenbereich beziehen und Komplexität und Schwierigkeitsgrad der zu vergebenden Leistung entsprechen bzw. ihr nahe kommen oder ähneln.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (inkl. MwSt.)
Beschreibung: Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Abschnitt C des Preisblattes.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 160 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 160 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB
Angebot:
Kennung des Angebots: TEM-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2427/Z25-4
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 14
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 205 135 419
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1154d618-6447-49aa-a191-a02bd0f9ef10 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 640012-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2024