2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breite Str. 30-36
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Schulungen finden beim Auftraggeber unter der angegebenen Anschrift statt.
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 260 588,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2PHWK4 1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis spätestens 08.11.2024 an die Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten (neutralisiert) werden allen Bietenden zur Verfügung gestellt! Die letzte Beantwortung von Bieterfragen erfolgt am 12.11.2004. 2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen. Die Bedingungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. 3. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. 4. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspruch genommenen Kapazitäten vorzulegen. Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten hat das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (Haftungserklärung). 5. Das Angebot und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z.B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern. Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, dort insbesondere die Bewerbungsbedingungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Ein Unternehmen wird vom Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn es den Nachweis über durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen erbringt (gem. 125 GWB). Die Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) eine ausgefüllte Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Formular Wirt 124EU) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u.a. zu Name, Rechtsform und ggf. Registereintragung, zu Firmeninhabern und gesetzlichen Vertretern sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§123 und 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung, zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbs-, Gewerbezentralregister u. ä.). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Unternehmen (auf gesondertes Verlangen) Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handels-/Berufsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft u. ä.). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot eingereicht werden. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis kann auch durch Präqualifizierung erfolgen, siehe hierzu unter 5.1.9 "Eignungskriterien, Kriterium Sonstiges". Der Auftraggeber prüft etwaige Eintragungen im Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) und ggf. Gewerbezentralregister (§ 150a der Gewerbeordnung).
Korruption: wie vor
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: wie vor
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wie vor
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wie vor
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: wie vor
Betrugsbekämpfung: wie vor
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: wie vor
Zahlungsunfähigkeit: wie vor
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wie vor
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wie vor
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: wie vor
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wie vor
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wie vor
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: wie vor
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wie vor
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wie vor
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: wie vor
Entrichtung von Steuern: wie vor
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: wie vor