5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60500000 Raumtransportdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92000000 Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung läuft vom 04.01.2025 bis 03.01.2026. Die Vereinbarung verlängert sich dreimal jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vereinbarungslaufzeit gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 03.01.2029 ohne dass es einer Kündigung seitens der Rahmenvereinbarungspartner bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hinter dem Gießhaus 3
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 04/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 03/01/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Unternehmen haben ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV nachzuweisen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das Formblatt "B202411010_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Mindestanforderungen
Beschreibung: - Angabe von mindestens fünf Referenzprojekten mit einem Auftragswert der Kunsttransportleistung von je mindestens 80.000 € (netto) sowie mit einem Versicherungsvolumen von jeweils mindestens 5.000.000 €. Der Abschluss der Ausführung des Auftrages darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen. - Mindestanforderungen sind weiter, dass zwei von fünf Referenzen auch internationale Transporte betreffen müssen und die Schwerpunkte Großskulpturen, Installationen und Gemälde/ Großformate jeweils mindestens einmal vertreten sein müssen. - eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-5-Abgasnorm entsprechen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige auftragsspezifische Nachweise/Teil 1
Beschreibung: Mit Abgabe des Angebotes ist folgendes nachzuweisen bzw. zu erklären (Anlage Eigenerklärung): - sie/er in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern ihres/ seines Niederlassungsmitgliedstaates verzeichnet ist; soweit sie/ er dazu verpflichtet ist - ihr/ ihm die Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs vorliegt; - sie/ er nach DIN EN ISO 9001: 2015 im Bereich Kunsttransporte oder museale Transporte oder vergleichbar geprüft und zertifiziert ist; - die DIN ISO Normen 14001 (Umweltmanagementsystemnorm) und ISO 50001 (Internationale Energiemanagementnorm) oder vergleichbare Normen Anwendung finden; - sie/ er wirtschaftlich in der Lage ist, weltweite Kunsttransporte für Ausstellungsprojekte mit bis zu ca. 150 Leihgebern/ ca. 400 Kunstobjekten durchzuführen, diese zu koordinieren und hierfür die nötigen Erfahrungen, die firmenbezogenen und technischen Voraussetzungen zu besitzen; - eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro (10.000.000 €) und für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro (1.000.000 €) besteht oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abzuschließen; - das Unternehmen über eine Niederlassung mit Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern, Packerinnen/ Packern, Fuhrpark und einem Kunstlager innerhalb der Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland verfügt oder sich bereit erklärt, diese Niederlassung im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten; - das Unternehmen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter vom Zoll zertifiziert ist; - das Unternehmen als reglementierter Beauftragter an allen seinen Betriebsstandorten in Deutschland mit Flughafenanbindung, insbesondere am Standort Berlin zugelassen ist und über eine Luftfahrtsicherheitskontrollkraft in Berlin verfügt. - für folgende Flughäfen der Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung) und der Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very-Import-Cargo(VIC)-Zentrum des Flughafenlagers besteht: o Flughafen „Willy Brandt“ Berlin-Brandenburg (BER), o Flughafen Frankfurt a.M. (FRA) o Flughafen München (MUC) o Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS) o Flughafen Luxemburg (LUX) - sie/ er über ein gesichertes Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder Berliner Umland mit einer Ausstattung gemäß DIN VDE-Vorschriften 0833 für Einbruch- und Brandmeldeanlagen und VdS Richtlinien verfügt oder sich bereit erklärt, dieses im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten, welches o der Sicherungsklasse SG3 gem. Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entspricht, o mindestens 200 qm groß ist, o über 24-Stunden-Überwachung mit Direktschaltung zu Polizei und Feuerwehr verfügt, o eine geeignete Feuerlöschvorrichtung vorhanden ist; o sauber und klimatisiert (50 +/-5 % Luftfeuchte, 18-24° C) ist, o einen separaten, sauberen, trockenen und geschlossenen Lagerraum für Leerkisten hat; - sie/ er über einen Fuhrpark für Kunsttransporte mit mindestens folgenden Fahrzeugen verfügt und die für den Standort Berlin/ Berliner Umland geforderten Fahrzeuge vorhanden sind oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zu stationieren: o Lkw bis 7,5 t mit folgender Ausstattung, wovon mindestens zwei Fahrzeuge am Standort Berlin/ Berliner Umland ständig vorhanden sind: • Luftfederung, Zurrschienen, Bodenanker, Stangenhaltesystem • zollverschlusstauglicher Kasten- oder Kofferaufbau • geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des Laderaums • sichere Verschließbarkeit und vorzugsweise Alarmanlage für Aufbau und Führerhaus • ABS/ASR, Wegfahrsperre • GPS-Satellitenortung • Ausstattung mit Telefon oder Funk • Dritter Sitz für einen Kurier • mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen • Vorrichtung für sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau • Feuerlöschausrüstung
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstige auftragsspezifische Nachweise/Teil 2
Beschreibung: o drei Pkw und/ oder Kleinbusse/ -transporter (entsprechend der Standards) zur Kleingut- und/ oder Kurierbeförderung am Standort Berlin/ Berliner Umland; - er/ sie über mindestens einen Jumboanhänger (dreiachsig, klimatisiert und luftgefedert) verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann; - er/ sie über mindestens einen Tiefbett-Tandemanhänger verfügt oder einen solchen bei Bedarf unverzüglich beschaffen kann; - mindestens ein/ e Kunstinspektorin/ Kunstinspektor fest angestellt ist, die/ der eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber Kunstpackern und Fahrern und die Koordinierung der Auftragsdurchführung ausgeführt hat und Deutsch in Wort und Schrift beherrscht; - mindestens 10 Kunstpackerinnen/ Kunstpacker fest angestellt sind, die eine Ausbildung als Fachlageristin/ Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben und in den letzten drei Jahren mindestens neun vergleichbare Transportaufgaben (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, vertragen und verladen) im geforderten Umfang ausgeführt haben, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens vier innerhalb von 24 Stunden und weitere zwei Kunstpackerinnen/ Kunstpacker innerhalb von zwei Stunden ab Abforderung gestellt werden können; - mindestens sechs Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer mit Ausbildung als Berufskraftfahrerin/ Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung und mit mindestens 24-monatiger Berufserfahrung im Kunsttransport fest angestellt sind, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens zwei Kraftfahrerinnen/ Kraftfahrer innerhalb von vier Stunden für Fahrten am Standort Berlin/ Berliner Umland gestellt werden können; - Kapazität und Know-how um Schwerlasttransporte abzuwickeln; - im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter für die Zeit der Rahmenvereinbarung als ständige/ r Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner namentlich benannt wird, die/ der Deutsch und Fachenglisch in Wort und Schrift beherrscht; - das Unternehmen über eine eigene Schreinerei verfügt, die auf den Bau von Kunsttransportkisten und Klimakisten spezialisiert ist und bei der Holzbeschaffung einschlägigen Rechtsvorschriften insb. der IPPC-Standard ISPM Nr. 15 eingehalten werden; - folgende Verpackungen eingesetzt werden: o Verwendung konservatorisch unbedenklicher bzw. unbehandelter Materialien, keine lösemittelemittierenden Materialen und kein Schaumgummi innerhalb geschlossener Systeme (Kiste); o hohe Widerstandsfähigkeit der Kisten gegen mechanische Außeneinwirkungen; o Kartonagesystem aus stabilen Materialien: o Holzkisten, einfach, aus mindestens 13 mm starker, unbehandelter Tischplatte, Rahmen aus mindestens 16 mm Tischlerplatte, Sicherung von Boden, Deckel und Seitenteilen aus mind. 20 mm starken Holzleisten, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Holzkisten mit Innenausstattung 20 mm Isolationsschaumstoff, Bilderecken aus Ethafoam und Gummidichtung zwischen Korpus und Deckel, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Klimakisten zur Konservierung des konditionierten Klimas mit einer Halbwertzeit bis zu sechs Stunden, stabverleimte Tischlerplatte, mind. 30 mm starker Massivholzrahmen, aluminiumkaschierte Wärmeisolationsschicht von mind. 30 mm Polyurethan-Hartschaum, Faserdämmplatte, mit geeignetem Isolationsmaterial (z.B. Samt oder Filz) überzogen, Dichtungsprofile zum luft- und wasserdichten Verschließen, feuchtigkeitsundurchlässiger Farbanstrich, Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung; geeignete Tragegriffe; Distanzleisen oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Klimakurierkoffer, abschließ- und tragbar, kurzzeitig spritzwassergeschützt, feuerhemmend, in Klimaausführung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Klimasammelkisten mit Schiebeeinsatz für annähernd gleich große gerahmte Bilder und Grafiken, bestehend aus mind. 16 mm Tischlerplatte mit verschraubtem Deckel oder Deckel mit Scharnieren, innen filzgepolsterte Einschübe auf Ethafoam gepolstert, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; o Spezialkisten mit hochisolierendem Zwei-Schalen-System für mechanischen und Klimaschutz mit Hängeschutz für gewichtsabhängige Dämpfung der Stoß- und Vibrationsbelastung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar. Generell sind wiederverwendbare und recycelbare, umweltfreundliche Materialien zu bevorzugen. Dadurch entstehende Mehrkosten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 80%
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität 20 % (Nachhaltigkeitskriterien)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlichste Angebot wird über den Gesamtpreis zu 80 % und dem Kriterium Qualität zu 20 % ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach der Bestangebots‐Quotienten‐Methode.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/11/2024 13:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/2024 09:55:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Erklärungen und Nachweise (unternehmensbezogene Unterlagen), die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Von der Nachforderung ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
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