Deutschland – Software-Entwicklung – Upgrade Tankdatenverwaltungssystem Lümatic

610487-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Entwicklung – Upgrade Tankdatenverwaltungssystem Lümatic
OJ S 198/2024 10/10/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUpgrade Tankdatenverwaltungssystem Lümatic
BeschreibungDer Busbetrieb der BVG (BO-Bereich) verwendet seit 25 Jahren das Tankdatenverwaltungssystem "Lümatic" der Firma Hermann Lümmen GmbH zur Verwaltung der Betankung der Linienomnibusse. Das System bietet wesentliche Funktionen, wie die automatische Datenerfassung zur Rückerstattung der Mineralölsteuer, Überwachung der Kraftstoff- und AdBlue-Mengen, sowie die Kommunikation mit SAP und Fahrzeugherstellern. Außerdem ermöglicht es eine vertropfungsfreie, personallose Betankung mit 100%iger Füllung des Tanks.
Kennung des Verfahrens27743e00-9733-4c17-935c-b1080986840c
Interne KennungBEK-2024-0025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Upgrade Tankdatenverwaltungssystem Lümatic
Beschreibung: Die Lümatik ist unser zentrales System zur Sicherstellung der täglichen Betankung unserer Omnibusflotte. Seit kurzem umfasst es zudem die Verwaltung von Kühlwasser- und Motorölmengen. Neben der Erfassung der täglichen Tankvorgänge werden auch die Kilometerstände der Busse, die Grundlage für Wartungen sind, dokumentiert. Darüber hinaus liefert die Lümatik die Basis für die monatliche Abrechnung sowie für die quartalsweise Rückerstattung der Ökosteuer. Aufgrund einer notwendigen Serverumstellung wurde ein umfangreiches Software-Update erforderlich. In diesem Zusammenhang wurden alle bisher separat geführten Excel-Anwendungen direkt in die neue Software integriert. Der ursprüngliche Programmieraufwand wurde geschätzt, lag jedoch im Nachhinein deutlich höher. Diese Integration war zwingend notwendig, da die Excel-Dateien mit der neuen Software nicht kompatibel sind und der Einsatz zusätzlicher Excel-Tools im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß ist. Mit den entstandenen Mehrkosten ist die Umstellung der Scripte nun vollständig abgeschlossen. Aufgrund des großen Umfangs des Updates ist derzeit eine Support-Hotline erforderlich. In einem gemeinsamen Termin mit der Firma Lümmen wurde die Laufzeit dieser Hotline auf 24 Monate begrenzt. Das Software-Update umfasst u. a.: Kompatibilität mit Windows Server Versionen 2019 und 2022. Portierung von aktuell verwendeten, BVG-intern entwickelten Skripten in eine PHP-basierte Lösung, die von der Fa. Lümmen betreut wird, da der bisherige interne Support altersbedingt ausscheidet. Implementierung und Anpassung von Schnittstellen (z. B. CSV-Export/Import mit SAP und eine "Live"-XML-Schnittstelle ins Betriebshofmanagementsystem der PSI). Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Anpassung der Skripte und des erweiterten Supports während der Übergangsphase wird ein Nachtrag in Höhe von 177.907,00 Euro erforderlich.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72262000 Software-Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns18/07/2022
Enddatum der Laufzeit28/02/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge715 080,25 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Die Firma Hermann Lümmen GmbH ist der alleinige Rechteinhaber des Quellcodes der Software "Lümatic". Kein anderes Unternehmen hat Zugriff auf den Quellcode oder die Rechte zur Änderung und Weiterentwicklung der Software. Dies wurde von der Fa. Lümmen schriftlich bestätigt (Exklusivitätsschreiben "Software Lümatic"). Darüber hinaus handelt es sich bei Lümatik um ein hochspezialisiertes System, das nahtlos in die bestehenden Abläufe der BVG eingebunden ist. Die Integration der speziellen Funktionen für die Verwaltung der Betankung, der Wartungsvorgänge sowie der Abrechnungssysteme wurde über einen längeren Zeitraum entwickelt und an die individuellen Anforderungen der BVG angepasst. Ein Wechsel zu einer anderen Software wäre technisch nicht möglich, ohne erhebliche betriebliche Störungen zu verursachen. Zudem wäre ein solcher Wechsel wirtschaftlich nicht vertretbar, da die bisherigen Investitionen in das System verloren gingen und hohe Umstellungskosten entstehen würden. Aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Anpassung der Skripte und des erweiterten Supports während der Übergangsphase wird ein Nachtrag in Höhe von 177.907,00 Euro erforderlich. Die Firma Hermann Lümmen GmbH ist der einzige Anbieter, der aufgrund der exklusiven Rechte und des Zugriffs auf den Quellcode in der Lage ist, die erforderlichen Anpassungen am Tankverwaltungssystem "Lümatic" vorzunehmen. Ein Wettbewerb ist ausgeschlossen, da kein anderer Anbieter diese Rechte besitzt. Somit ist die Vergabe der Leistung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Absatz 2 Nummer 3 SektVO gerechtfertigt. Durch die Veröffentlichung der Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung wird Transparenz hergestellt, bevor die Leistungserbringung beginnt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hermann Lümmen GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE-123112383
Stadt: Troisdorf-Spich
Postleitzahl: 53831
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241 26470
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 68ce7712-a699-4b7e-873b-0f4ad62fdb91 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/10/2024 15:11:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 610487-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 198/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/10/2024