5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Erweiterung von Datenerfassungen und Berichten zu Verkehrsmengen, Rückstauerfassung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers (siehe Anlagenverzeichnis zum Vertrag).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach - /Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Verkehrsbereich als Dipl.-Ing. TU / FH bzw. Bachelor / Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder einen vergleichbaren Berufsabschluss aufweisen und sie dürfen sich nur durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen 15.000.000 € für Personenschäden je Schadenfall; 2.000.000 € für Sachschäden je Schadenfall; 200.000 € für sonstige Schäden (z.B. Vermögensschäden) je Schadenfall; bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung zu erbringen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätskonzept - Technische Anforderungen
Beschreibung: 1.1 Allgemeines: Der Bieter hat mit der Angebotslegung die Einhaltung der untenstehenden Anforderungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes ausführlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Dies kann auch unter Heranziehung von Projektreferenzen erfolgen. Die für den Nachweis der Eignung geforderte Einreichung von Referenzen bleibt hiervon unberührt. Die untenstehenden Mindestanforderungen stellen damit die Grundlage für das dem Angebot beizufügende Qualitätskonzept dar. Zu allen unten aufgeführten Anforderungen sind entsprechende Angaben mit jeweiliger Umsetzungsbeschreibung zu machen, dabei ist die jeweilige Nummerierung zwingend zu übernehmen (Ziffern 1.2 – 1.5 mit allen Unterpunkten). Das vom Bieter zu erstellende Qualitätskonzept dient der Sicherstellung der Qualitätssicherung bei der Erbringung der geforderten Leistungen. Das Angebot und das dazugehörige Qualitätskonzept sind bei erfolgter Zuschlagserteilung fester Bestandteil des Rahmenvertrages. Im Falle von Verletzungen dieser verbindlich festgelegten Vertragsbestandteile behält sich der AG eine außerordentliche vorzeitige Kündigung des Rahmenvertrages vor. 1.2. Technische Anforderungen Der Bieter hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 1. ein unauffälliges Erscheinungsbild der Videokameras bzw. KI-Systeme (Gehäusefarbe muss optisch angeglichen sein an die in Berlin eingesetzten Maste (vorzugsweise grau), geringe Größe des Gehäuses bzw. des Gesamtsystems). 2. Befestigungssysteme, welche Maste und Einrichtungen nicht beschädigen. 3. Kennzeichnung der Kameras bzw. KI-Systeme unter Gewährleistung der Lesbarkeit. 4. Eine Beeinträchtigung oder Behinderung von Verkehrsteilnehmern des Verkehrsraumes (Straßen- und Seitenraum) durch die Erfassungsgeräte ist unbedingt auszuschließen. Der Bieter hat folgende Angaben zu machen: 5. Typ und Beschreibung der einzusetzenden Videokameras und KI-Systeme (Auflösung, Bildwiederholungsrate, Aufstellung/Anbringung, Erfassungsbereiche etc.). 6. Eine Aussage, ob sämtliche zur Erfassung erforderlichen Geräte nicht in Greifhöhe bzw. vom Boden aus nur durch Hilfsmittel (Leiter) erreichbar sind. 7. Eine Aussage, ob Luftaufnahmen mittels Drohnen (UAS) durchgeführt werden können. Wenn ja, Typ und Beschreibung der einzusetzenden Drohnen (UAS) (Auflösung, Bild-wiederholungsrate, Aufstellung/Anbringung, Erfassungsbereiche etc.). 8. Die Nachweise über die Einhaltung der aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen. 9. Notwendigkeit der Nutzung von bestehenden Masten und bestehenden Einrichtungen im Straßenraum. Erklärung zu ggf. vorhandenen eigenen Mastsystemen und bestehen-den Erfahrungen inkl. Genehmigungsverfahren. 10. Erläuterungen zu Abmaßen, Vandalismusabsicherung, Beeinträchtigung von Verkehrs-teilnehmern. 11. Eingesetzte Hard- und Software zu den geforderten Leistungen (Rechner- und Daten-banksysteme, Smartphones, Tablets, Betriebssysteme usw.). 12. Typ und Systemanforderungen der zu beschaffenden bzw. eingesetzten GIS-Software. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass die Anforderungen an die maximale Zahl gleichzeitig laufender Erhebungen und die minimalen Zeiten zwischen Anforderung von Zählungen durch den AG und dem Erhebungszeitpunkt erfüllt werden (Mindestanforderung). Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung (LB) formulierten Anforderungen zur Erbringung der Leistungen zwingend einzuhalten sind.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätskonzept - Datenmanagement
Beschreibung: 1.3 Datenmanagement Der Bieter hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 1. Für jede rechnergestützte teilautomatisierte Auswertung sind manuelle Prüfzählungen durch geschultes Zählpersonal durchzuführen und zu protokollieren. Grundsätzlich sind durch den AN zur Qualitätssicherung bei der Auswertung des Videomaterials sowohl bei der videogestützten manuellen Auswertung als auch bei der rechnergestützten teilautomatisierten Auswertung Plausibilitätskontrollen durch eine Fachkraft durchzuführen. 2. Eine Speicherung und Herausgabe aller erfassten Videosequenzen ist mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit vom AN sicherzustellen. 3. Sicherstellung der Weiternutzung sämtlicher Daten durch den AG nach Ablauf des Vertrages. Der Bieter hat folgende Angaben zu machen: 4. Das Qualitätskonzept zum Datenmanagement muss mindestens zu folgenden Aspekten de-taillierte Beschreibungen enthalten: a) Beschreibung, wie die Anforderungen und Auflagen von Datenschutzbestimmungen, ins-besondere zur DS-GVO und zum Datenmanagement erfüllt werden. b) Beschreibung zur Übernahme der vorhandenen Verkehrsdaten. Verfahrensweise und Qua-litätssicherung bei der Übernahme des Datenbestandes des AG in den Datenbestand des AN. Erforderliche Konvertierungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Datenformat der Software „ZAUBER“ sind zu beschreiben. c) Detaillierte Beschreibung, wie die Anforderungen zu den Erhebungsmethoden (Videokameras und KI-Systeme) erfüllt werden, mindestens zu Einsatzbedingungen und Einschränkungen, Prüfgenauigkeiten (Detektionsraten, Einzelfahrzeugdaten), zu erfassende Fahr-zeug- und Verkehrsarten und Erhebungszeiträume. d) Detaillierte Beschreibung, wie die Anforderungen gemäß Ziffer 2.13.2. der Leistungsbeschreibung (LB) zu den Luftaufnahmen mittels Drohne (UAS) erfüllt werden, u.a. Einholung von Genehmigungen, Verkehrssicherung, Schulung, Führerschein, Betriebskategorie, Haftpflichtversicherungsnachweis. e) Detaillierte Beschreibung, wie die Anforderungen zur Methodik zur Auswertung der Er-hebungsdaten (Videomaterial) erfüllt werden, u.a. Verfahrensweise und Qualitätssicherung bei der Auswertung, Übertragung / Weiterverarbeitung in nachgeordneten Rechner- und Datenbanksystemen und Plausibilitätsprüfung vor Abnahme der Daten. Der Bieter hat insbesondere in seinem Qualitätskonzept nachzuweisen, wie die manuellen Prüfzählungen und die Plausibilitätskontrollen erfolgen (Protokollierung/ Dokumentation, Bestimmung ausreichender Stichprobengrößen). Für Inhalt und Darstellung des Prüfergebnisses der manuellen Prüfzählung (Protokoll Qualitätssicherung, Anlage 3.3) sind durch den Bieter Vorschläge zu unterbreiten. f) Detaillierte Beschreibung, wie die Anforderungen an die Verkehrsmengenkarten gemäß Ziffer 2.12. erfüllt werden, mindestens zu folgenden Punkten: o Vorgesehene Datenformate sowie Import- / Exportmöglichkeiten von Daten von / zu anderen frei verfügbaren GIS-Systemen o Auswahl geeigneter Zählungen o Schätzung von Zähllücken o Manueller Netzausgleich o Plausibilisierung der Daten der Dauerzählstellen. g) Beschreibung, wie die Anforderungen zu Berichten gemäß Ziffer 2.11 der LB erfüllt werden. h) Beschreibung, wie die Anforderungen zur dynamischen Zählstellenkarte gemäß Ziffer 2.10.1 der LB erfüllt werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätskonzept - Organisation
Beschreibung: 1.4. Organisation Der Bieter hat im Rahmen des Qualitätskonzeptes Angaben zur Einhaltung der Anforderungen an die Verkehrserhebungen vorzulegen. Dieses muss mindestens folgende Inhalte umfassen: 1. Reaktionsfähigkeit und -dauer des AN bei kurzfristiger Anforderung von Verkehrserhebungen durch den AG. 2. Erläuterungen zur Sicherstellung der durchgängigen Verfügbarkeit des eingesetzten Personals und eingesetzter Geräte während der Erhebungsdauer jeder einzelnen Erhebung. 3. Verfahrensweise bei kurzfristigem Ausfall der Erfassungsgeräte 4. Konzept für Genehmigungsverfahren sowie Sicherstellung aller datenschutzrechtlichen Belange (Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzbeauftragten von Berlin bzw. der DSGVO) 5. Verfahrensweise zur Ermittlung von störenden Einflüssen im Vorfeld und Prüfung möglicher Auswirkungen auf die jeweilige Erhebung (z.B. Informationsbeschaffung von temporären und dauerhaften Baustellen, sonstige angekündigte Einschränkungen etc.) am Zählstandort und im Umfeld gemäß Ziffer 2.8.3. der Leistungsbeschreibung (LB) 6. Eine Aussage, ob die Sonderhebung (Kfz-Pegelzählungen) mit 230 Querschnitten zeitgleich an einem Tag durchgeführt werden kann. Es ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass ein Beginn der Durchführung von Verkehrserhebungen spätestens 8 Wochen (Mindestanforderung) nach Abschluss des Rahmenvertrages sichergestellt ist.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätskonzept - Personal
Beschreibung: 1.5. Personal 1. Der Bieter hat mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, die mit den ausge-schriebenen Leistungen vergleichbar sind in einer gesonderten Referenzliste auszufüllen (Referenzen Bewerber). 2. Da die Qualität der zu erbringenden Leistungen auch von den Erfahrungen des eingesetzten Personals abhängt, sind diese anhand von Referenzen und Qualifikationen nachzuweisen. Zu dem einzusetzenden Personal sind gesonderte Referenzlisten auszufüllen. a) Projektleitung (Referenzen Projektleitung) b) Stellvertretung (Referenzen stellv. Projektleitung) c) Fachkräfte für die Verkehrserhebungen (Referenzen Fachkraft Verkehrserhebungen) d) Fachkräfte für die Erstellung der Berichte (Referenzen Fachkraft Berichte) Der Bieter hat folgende Angaben zu machen: e) zum eingesetzten Zählpersonal bei der manuellen Auswertung des Videomaterials ein-schließlich Angaben zur Einarbeitung / Schulung. Der Bieter hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 3. Die Fachkraft für die Verkehrserhebungen, die für Plausibilitätskontrollen der vollständig ausgewerteten Erhebung eingesetzt wird, muss ein Verkehrsingenieur (oder Personal mit vergleichbarer Qualifikation) sein. 4. Die für die Berichte verantwortliche Fachkraft muss ein Verkehrsingenieur (oder Personal mit vergleichbarer Qualifikation) mit entsprechenden Erfahrungen sein (Nachweis durch Referenzen) in Bezug auf a) die Erstellung von Verkehrsmengenkarten (netzweite Verkehrsstärken) inklusive Hoch-rechnungen auf DTVw, DTV; Netzausgleich, Schätzung von Zähllücken b) Qualitätssicherung, insbesondere Plausibilitätskontrollen von Zählergebnissen c) Plausibilisierung der Daten von Dauerzählstellen d) Darstellung und Verwaltung von Verkehrsdaten mit Hilfe geografischer Informationssysteme e) Verkehrsuntersuchungen und -analysen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Beschreibung: Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, – dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten: A) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), B) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), C) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), D) gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiloG), E) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), – dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, – gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen. Ebenso ist nachzuweisen, dass im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100 % Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: A) Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. B) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.1 2.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen. Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt Wirt 2141. C) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)