Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI

601388-2024 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
OJ S 195/2024 07/10/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGKV-Spitzenverband
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEvaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
BeschreibungDer Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.
Kennung des Verfahrensc6f9c0ec-d0f0-4a55-be72-f3dbcc1b6ea6
Interne KennungSV 24-03
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,10 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI
Beschreibung: Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.
Interne Kennung: SV 24-03
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Evaluationskonzept
Beschreibung: Die Qualität dieses Konzepts wird anhand der folgenden Kriterien geprüft: • methodische Ansätze, qualitative und quantitative Herangehensweise, insbesondere mit Blick auf o detaillierte, aussagekräftige Operationalisierung aller in der Leistungsbeschreibung genannten Fragestellungen o spezifizierte Darstellung der Methodik, die bei der Bearbeitung der einzelnen Fragestellungen eingesetzt werden soll, einschließlich des Stichprobenkonzepts o Vergleich mit vorherigen Evaluationsergebnissen und Möglichkeiten der längsschnittlichen Auswertung (Wiederholungsbefragung) • Realistische und nachvollziehbare Zeit- und Personalplanung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des Personals
Beschreibung: Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualifikation / Hochschulqualifikation (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Public Health, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin) sowie Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten, Organisation und Qualitätssicherung.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleGKV-Spitzenverband
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltGKV-Spitzenverband
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,10 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungIGES Institut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GKV-Spitzenverband
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-80122-96
Postanschrift: Reinhardtstr. 28  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 2062884603
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: VK Bund
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: IGES Institut GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: AG Charlottenburg, HRB 16067 B
Postanschrift: GKV-Spitzenverband GKV-Spitzenverband GKV-Spitzenverband
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: info@iges.com
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
LandDeutschland
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f3567c6-aa08-44dc-a030-1f86da183362 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/10/2024 08:39:50 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 601388-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2024