Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – 2456/DK15 Evaluierung und Erfolgskontrolle des „5G-Innovationswettbewerbs“

599155-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – 2456/DK15 Evaluierung und Erfolgskontrolle des „5G-Innovationswettbewerbs“
OJ S 194/2024 04/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2456/DK15 Evaluierung und Erfolgskontrolle des „5G-Innovationswettbewerbs“
BeschreibungDie Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für den 5G-Innovationswettbewerb auf Basis der nationalen Vorgaben. Der Auftragnehmer (AN) hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu 5G-Förderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, Ende November 2025 einen Abschlussbericht vorzulegen und zu präsentieren. Die Leistung umfasst eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für den 5G-Innovationswettbewerb. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet war, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen. **** Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des 5G-Innovationsprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge in den Evaluierungsprozess miteinzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kennung des Verfahrens67aca1a9-e3ee-4c01-98c1-c237c90b712e
Interne Kennung2456/DK15
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke, 32418000 Funknetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www. evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576. ***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www. gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.*** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: 2456/DK15 Evaluierung und Erfolgskontrolle des „5G-Innovationswettbewerbs“
Beschreibung: Die Leistung umfasst die Erstellung und Durchführung eines Evaluierungsprozesses für den 5G-Innovationswettbewerb auf Basis der nationalen Vorgaben. Der Auftragnehmer (AN) hat in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen die Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu 5G-Förderprojekten vorzubereiten und durchzuführen. Dabei ist das Ziel, Ende November 2025 einen Abschlussbericht vorzulegen und zu präsentieren. Die Leistung umfasst eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme nach VV Nr. 11a zu § 44 BHO und nach den in den VV zu § 7 BHO festgelegten Grundsätzen für den 5G-Innovationswettbewerb. Hierbei soll die Ausgestaltung des Programms analysiert werden. Eine Berücksichtigung des Ausgangszustands und der Abläufe vor Programmstart muss erfolgen. Es soll analysiert werden, ob das Förderprogramm geeignet war, das angestrebte Ziel mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz zu erreichen und im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle, ob das Ziel erreicht wurde. Nachhaltigkeitsaspekte sind zu berücksichtigen. **** Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt eine umfassende und unabhängige Evaluierung des 5G-Innovationsprogramms der Bundesregierung an. Der Auftragnehmer wird daher explizit aufgefordert, eigene Ansätze und Vorschläge in den Evaluierungsprozess miteinzubringen. So können Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evaluierungen und Erfolgskontrollen bzw. auch eigene Ideen für Anpassungen oder Hinweise auf mögliche Fehlerquellen eingebracht werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung: 2456/DK15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32400000 Netzwerke, 32418000 Funknetz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Laufzeitverlängerungen: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Erbringung der voll-ständigen Leistung am 31.12.2025. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 3 Monate zu verlängern. **** Auftragsänderung: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspart-nern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Ver-gütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preis-blatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang Zuwendungsempfängern und/ oder den Projektträgern der **** •Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ **** •Förderrichtlinie „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G Innovationsprogramms“ von 06/20 **** •Begleitforschung „Zukunftsorientiertes Gestalten von 5G-Innovationen“ **** erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Auf Grund der Leistungspflichten kann der Bieter nicht selbst Zuwendungsempfänger oder Projektträger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein, die zu evaluieren sind. **** Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungAbgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft) (Formblatt F1) und Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 in der Fassung 2024/745 (Formblatt F Sanktion VO 833/2014 )

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
BeschreibungAbgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Bereich/ Themenschwerpunkt: Evaluierung von Förderrichtlinien oder -programmen Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2019 -2024).
BeschreibungGefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. **** Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen in - der Evaluierung von Förderrichtlinien oder -programmen belegt. ***** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK-3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: Schwerpunkt / Teilbereich 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ****** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Bereich/ Themenschwerpunkt: Mobilfunk und 5G Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2019 -2024). ***
BeschreibungGefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: **** Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, welches Erfahrungen im Bereich des Mobilfunks 5G - durch wissenschaftliche Studien und/ oder - durch Auswertungen belegt. *** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) ***** Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kriterium
ArtSonstiges
Bezeichnung3.3 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Beschreibungs. Formblatt F-EK3.3/BSB 2 Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer ( Formblatt F EK 3.3), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer im Zusammenhang mit Zuwendungsempfängern und/ oder den Projektträgern der *** • Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ vom 15. Juli 2019 • Förderrichtlinie „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G Innovationsprogramms“ von 06/20 • Begleitforschung „Zukunftsorientiertes Gestalten von 5G-Innovationen“ verbunden ist. *** Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt F EK 3.3), ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelner Gesellschafter erbringt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich der *** • Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ vom 15. Juli 2019 • Förderrichtlinie „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G Innovationsprogramms“ von 06/20 • Begleitforschung „Zukunftsorientiertes Gestalten von 5G-Innovationen“ und den zu vergebenden Leistungen in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens). **** Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang Zuwendungsempfängern und/ oder den Projektträgern der •Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ •Förderrichtlinie „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G Innovationsprogramms“ von 06/20 •Begleitforschung „Zukunftsorientiertes Gestalten von 5G-Innovationen“ erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Auf Grund der Leistungspflichten kann der Bieter nicht selbst Zuwendungsempfänger oder Projektträger für die in der LB bezeichneten Förderprojekte sein, die zu evaluieren sind. **** Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Zielerreichungskontrolle und Wirkungskontrolle
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zur Wirtschaftlichkeitskontrolle
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2.1 Organisation Personaleinsatz
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung: siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen30/10/2024
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=719294
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/11/2024 10:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e15dcd23-1394-4a04-9e4a-edce275c1182 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 599155-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 194/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/10/2024