1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DKRZ HLRE 4_Erweiterung GPU
Beschreibung: Die DKRZ GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung. Im Rahmen eines vorherigen EU-weiten Ausschreibungsverfahrens und des daraus resultierenden Vertrages mit der Bull GmbH wurde das Hochleistungsrechnersystem für Erdsystemforschung 3 durch ein neues, leistungsstärkeres Hochleistungsrechnersystem 4 (hier: HLRE 4) ersetzt. Die zu erbringende Leistung war anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert. Der Vertrag beinhaltete die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtsystems in den Rechenräumen des DKRZ in der Bundesstraße 45a in Hamburg, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Pflicht zum Systemservice und zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Das System wird von dem DKRZ betrieben. Für den Aspekt der Weiterentwicklung wurde eine konkretisierte Erweiterungsoption zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt für den Fall einer zukünftigen, inkrementellen Erweiterung des Systems in Bezug auf die Rechenleistung und die Speicherkapazität anhand eines eingereichten Konzepts durch den Auftragnehmer. Dieses Konzept wurde in die Wertung der Angebote mit einbezogen. Die Rechenleistung (Spitzenleistung) des HLRE 4 soll in diesem Rahmen erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt durch das Hinzufügen von GPU-Knoten. Im HLRE 4 verbaut sind Racks des Typs BullSequana XH-2000 System mit Nvidia A100 GPUs. Zur Erweiterung der Spitzenleistung ist die Anschaffung weiterer kompatibler GPU-Knoten notwendig, um den Nutzern des Supercomputers eine höhere Skalierung der Klimamodelle zu ermöglichen. Hierbei ist zu beachten, dass die Erweiterung nahtlos in die Systemumgebung der bestehenden GPU-Partition integriert werden muss. Dies bedingt die Wahl von Nvidia GPUs sowie die direkte Anbindung an das Infiniband-Netzwerk des HLRE-4.
Kennung des Verfahrens: ae615c20-9244-4948-855c-818e2deb0032
Interne Kennung: ASS-DKRZ-2024-03 HLRE 4_Erweiterung
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30211100 Supercomputer
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 GWB Vertragsvereinbarung (Option)
vgv - §14 Abs. 4 Nr. 5 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: DKRZ HLRE_4 Erweiterung GPU
Beschreibung: Die DKRZ GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung. Im Rahmen eines vorherigen EU-weiten Ausschreibungsverfahrens und des daraus resultierenden Vertrages mit der Bull GmbH wurde das Hochleistungsrechnersystem für Erdsystemforschung 3 durch ein neues, leistungsstärkeres Hochleistungsrechnersystem 4 (hier: HLRE 4) ersetzt. Die zu erbringende Leistung war anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert. Der Vertrag beinhaltete die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtsystems in den Rechenräumen des DKRZ in der Bundesstraße 45a in Hamburg, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Pflicht zum Systemservice und zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Das System wird von dem DKRZ betrieben. Für den Aspekt der Weiterentwicklung wurde eine konkretisierte Erweiterungsoption zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt für den Fall einer zukünftigen, inkrementellen Erweiterung des Systems in Bezug auf die Rechenleistung und die Speicherkapazität anhand eines eingereichten Konzepts durch den Auftragnehmer. Dieses Konzept wurde in die Wertung der Angebote mit einbezogen. Die Rechenleistung (Spitzenleistung) des HLRE 4 soll in diesem Rahmen erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt durch das Hinzufügen von GPU-Knoten. Im HLRE 4 verbaut sind Racks des Typs BullSequana XH-2000 System mit Nvidia A100 GPUs. Zur Erweiterung der Spitzenleistung ist die Anschaffung weiterer kompatibler GPU-Knoten notwendig, um den Nutzern des Supercomputers eine höhere Skalierung der Klimamodelle zu ermöglichen. Hierbei ist zu beachten, dass die Erweiterung nahtlos in die Systemumgebung der bestehenden GPU-Partition integriert werden muss. Dies bedingt die Wahl von Nvidia GPUs sowie die direkte Anbindung an das Infiniband-Netzwerk des HLRE-4.
Interne Kennung: ASS-DKRZ-2024-03 HLRE 4_Erweiterung
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30211100 Supercomputer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bezüglich der besonderen technischen Anforderungen, die das Zuschlagskriterium begründen, wird auf die Begründung zur Verfahrensart verwiesen.
Beschreibung: Die Zuschlagsentscheidung richtet sich maßgeblich nach den genannten technischen Aspekten. Diese sind für die Auftraggeberin unerlässlich.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 260 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Eine Direktvergabe an die Bull GmbH ergibt sich insbesondere aus der Erweiterungsoption des abgeschlossenen Vertrages, die am Maßstab des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB gemessen wird. Im Rahmen des ursprünglichen Vertrages wurde eine zeitlich begrenzte Klausel zur Erweiterung des Systems unter Bezugnahme auf das damals hierzu eingebrachte Konzept des Bieters geschlossen. Da die Klausel hinreichend den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist sie zur Beschaffung der Erweiterungskomponenten als Grundlage heranzuziehen. Der zeitliche Rahmen für die Geltendmachung der Erweiterung von „mindestens drei Betriebsjahren“ ist erfüllt. Bei der Inbetriebnahme ist auf die Abnahme als maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, welche im Jahr 2022 erfolgte. Eine Berechtigung zur Erweiterung des HLRE 4 mittels eines unmittelbaren Nachfolgemodelles wird auch dem Interesse des Auftraggebers an einer Teilhabe am technischen Fortschritt gerecht, welches durch den EuGH anerkannt wurde. Nicht jedes Miteinbeziehen technischer Entwicklungen soll eine Neuvergabe notwendig machen, da schon keine wesentliche Auftragsänderung gegeben ist. Bei dem unmittelbaren Nachfolgemodell ist keine so erhebliche technische Innovation zu verzeichnen, dass eine völlig neue Komponente verbaut werden soll. Die Verbauung der Nachfolgemodelle hält sich im Rahmen der Entwicklungsoption und der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags ändert sich dabei nicht. Hilfsweise ist auf § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a) und b) GWB abzustellen: Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war nicht ersichtlich, wann und in welchem Umfang Erweiterungen notwendig sein werden. Der ursprüngliche Vertrag beinhaltete eine weitergehende Instandhaltungs- und Wartungsverpflichtung für das Gesamtsystems des HLRE-4. Daher ist es erforderlich, dass die ursprüngliche Auftragnehmerin die Erweiterung vornimmt, um dieser Instandhaltungspflicht qualitativ weiter entgegenkommen zu können. In technischer Hinsicht würden durch die Integration neue Umbauten erforderlich werden und die Integration in das bestehende Modell wäre unverhältnismäßig aufwendig und würden der Auftraggeberin Zusatzkosten abverlangen. Insbesondere könnte bei möglichen Defiziten durch die Eingliederung der Erweiterungskomponenten und das damit einhergehende technische Zusammenspiel der Komponenten im Gesamtsystem nicht mehr sicher differenziert werden, welche Probleme von welchen Komponenten ausgehen. Dies würde die Problembehebung langwieriger und komplexer gestalten. Fraglich wäre zudem, wie sich die Wartungs- und Instandhaltungspflichten der ursprünglichen Auftragnehmerin gegenüber neuen Komponenten verhalten würden. Die Verhältnisse wären unklar. Ein Auftragnehmerwechsel würde zudem die Vorteile eines einheitlichen Anspruchsgegners für Gewährleistungsansprüche wesentlich erschweren. Hilfsweise ist auch §14 Abs. 4 Nr. 5 VgV heranzuziehen. Die Voraussetzungen des §14 Abs. 4 Nr. 5 VgV liegen vor. Bei den Komponenten handelt es sich um zusätzliche Lieferleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Wie bereits ausgeführt würde ein Wechsel des Auftragnehmers die Auftraggeberin zwingen, das vereinheitliche System inklusive des weitreichenden Systemservices durch die Auftragnehmerin zu durchbrechen. Der Einbau technisch anderer Komponenten würde zu unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, wie weiter oben beschrieben.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bull GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: DKRZ HLRE_4 Erweiterung GPU
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag-02
Datum des Vertragsabschlusses: 23/09/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Klimarechenzentrum GmbH
Registrierungsnummer: DE 118713406
Postanschrift: Bundesstraße 45a
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verwaltung (z. Hd. Frau Cornelia Schoska)
Telefon: +49 40460094320
Fax: +49 40460094270
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bull GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 8173 DE121965133
Postanschrift: Von-der-Wettern-Str. 27
Stadt: Köln
Postleitzahl: 51149
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49173 5887550
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Registrierungsnummer: t:040428231690
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 42823-1690
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a54b7966-fff2-4d66-86e4-e0d24f05b117 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 594059-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024