1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DataProtector Lizenznachkauf und Softwarewartung/support
Beschreibung: DataProtector kommt bei der BVG als zentrale Softwarelösung für Daten-Sicherungen/Wiederherstellungen zu allen IT Systemen der BVG zum Einsatz. Auf Grund der backupvolumenabhängigen Lizenzierung der Software und dem stetigen Datenwachstum, gibt es einen jährlichen Lizenzzuwachs, welcher durch einen regelmäßigen Nachkauf zu decken ist. Gleichzeitig müssen bestehende und nachgekaufte Lizenzen stets unter Softwarewartung durch den Hersteller gehalten werden. Sodass jederzeit Updates (sicherheitskritische und funktionale), sowie Herstellerunterstützung im Fehlerfall bezogen werden kann. Nur so ist die Einhaltung der, durch IT-Abteilung zugesicherten, SLAs für alle IT Syteme, auch der betriebskritischen wie IVU-Suite, SAP, Mail etc. im Desasterfall sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine initiale Laufzeit von drei (3) Jahren. Die Menge beträgt mind. 40 TB und als Maximum 293 TB über 3 Jahre.
Kennung des Verfahrens: 4fdfb357-9950-456c-bd27-8ac6fc1432c7
Interne Kennung: BEK-2024-0022
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72910000 Computer-Backup-Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72300000 Datendienste, 72910000 Computer-Backup-Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: DataProtector Lizenznachkauf und Softwarewartung/support
Beschreibung: Lizenzen, Wartung & Support
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72910000 Computer-Backup-Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72300000 Datendienste, 72910000 Computer-Backup-Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 29/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen. Im Rahmen dieses Auftrags besteht die Möglichkeit einer Erweiterung des Leistungsumfangs. Diese Erweiterung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die folgenden Bereiche: Lizenzerweiterung, Wartung und Support Verlängerung
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 642 102,99 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Gesetzliche Grundlage: Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn 1. zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und 2. ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und 3. dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde... zu 1: ist zutreffend denn: Bei Data Protector gibt es einen Bestand an Lizenzen sowie mit dem Hersteller Micro Focus (jetzt OpenText) einen bestehenden Wartungsvertrag bis Oktober 2024. Außerdem beabsichtigen wir die vorhandenen Lizenzen weiter zu nutzen (Investitionsschutz). Hinzu kommt, dass die Erhaltung der Stabilität der Backup/Restore Umgebung sowie deren erprobten und gefestigten Betriebsprozesse höchste Priorität hat. Da diese die letzte und betrieblich bewährte Rückfallebene zur Vermeidung von Datenverlusten durch z.B. Hardware-Ausfälle, Anwenderfehler ist. zu 2: ist zutreffend denn: würden die unter "zu 1" beschrieben und dringend benötigten zusätzlichen Lizenzen funktional ausgeschrieben, anstatt diese im vorhandenen Data Protector nach zu lizenzieren, würden (im Falle ein anderer Anbieter erhält den Zuschlag), wenn mehrere SW Lösungen und unterschiedliche Supportpartner und -wege zum Einsatz kommen, erhöht dies die Komplexität der Gesamtlösung und den Betriebsaufwand erheblich (Personalmehrbedarf), erschwert die Fehlersuche/Behebung (z.B. technische Abhängigkeiten). Außerdem bietet die umgesetzte Konzeption mit dem Produkt DataProtector, die für uns höchste umgesetzte Sicherheit vor den, auch bei der BVG immer häufiger auftretenden, Fällen von Ransomware- und Hacker-Angriffen. Bei vorangegangen Angriffen, hat sich diese Lösung bereits mehrfach bewährt. Eine Migration auf ein anderes Produkt stellt aus betrieblicher Sicht ein nicht vertretbares Risiko dar. zu 3: ist zutreffend denn: wenn mehrere SW Lösungen und unterschiedliche Supportpartner und -wege zum Einsatz kommen, erhöht dies die Komplexität der Gesamtlösung und den Betriebsaufwand erheblich (Personalmehrbedarf), erschwert die Fehlersuche/Behebung (z.B. technische Abhängigkeiten). Hinzu kommt, dass etwaige Übergangsrisiken durch Migrationen bei Anbieter/Produktwechsel, Kombination unterschiedlicher SW Lösungen, den damit einhergehenden Verlust von Erfahrung bei der Abwendung kritischer Betriebssituationen, mögliche Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsproblemen, sowie durch umfangreiche Veränderungen von Konzepten und Betriebsprozessen o.ä. zwingend auszuschließen sind. Hieraus erfolgt Absicht einer Vergabe nach § 13 (2) Nr. 5 lit. c SektVO. Auf Grund des vorstehenden Sachverhaltes ist die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU zulässig ist.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Micro Focus Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE309504499
Postanschrift: Herrenbergerstr. 140
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: +49 162 2898093
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 11a54a83-3b5f-4fd4-885b-0c8d0861694f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/09/2024 11:09:13 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 581512-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/09/2024