1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 220-23
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte.
Kennung des Verfahrens: 350c925f-8282-4e0d-9562-6ceea4f9d14c
Vorherige Bekanntmachung: 00465334-2023
Interne Kennung: VOEK 220-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Bieterfragen: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 18.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggeberin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen. -- Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr -- Übermittlung der Angebote: Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bieter die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig. -- Die vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen sind zu verwenden. Der Vordruck "Angebotsschreiben" (Anlage B-01) muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform bzw. elektronisch signiert einzureichen. -- In den Vergabeunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss dies zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. -- Die Bieter haben diejenigen Teile ihres Angebots deutlich zu kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und/oder nach ihrer Auffassung aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen. Auf das den Beteiligten eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 165 Abs. 1 GWB zustehende Akteneinsichtsrecht wird ebenso hingewiesen wie darauf, dass die Vergabekammer von der Zustimmung der Beteiligten zur Akteneinsicht ausgehen kann, wenn eine Kennzeichnung nicht erfolgt ist (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB). -- Diese Vergabeunterlagen sind vom Bieter und dessen Personal vertraulich zu behandeln, dürfen nur zur Erstellung eines einzelnen Angebots verwendet und zudem nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. -- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter sowie ggf. von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Anlage B-03.1 "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen", zu einem etwaigen Bezug des Bewerbers zu Russland, auszufüllen und zusammen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen „Bestandsaufnahme und Beweissicherung“ für den Neubau für Ministerielle Nutzung sowie ein Wohnungsbau mit gewerblicher Nutzung auf dem Postblockareal-Süd, Berlin-Mitte - VOEK 220-23
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben („BImA“) beabsichtigt, auf dem Grundstück Postblock Süd einen Neubau für ministerielle Nutzung zu errichten. Am südlichen Rand des Grundstückes ist, vorbehaltlich der Erteilung des Beschaffungsauftrags, geplant, entsprechend der Ausweisung dieses Bereiches im B-Plan als Mischgebiet, ein Gebäude mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen zu errichten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der hier geplanten Entwicklungen bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216. Das gesamte Grundstück ist 12.379 m² groß und umfasst das Flurstück 85 auf Flur 621. Nach dem gültigen Bebauungsplan I-216 ist bei dieser Grundstücksgröße und einer höchstzulässigen Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,5 in nördlichen Bereich und 4,0 im südlichen Bereich an der Zimmerstraße eine maximale Bebauung mit 53.832 m² Geschossfläche insgesamt für Ministerial- und Wohnbau realisierbar. Der Neubau des Ministeriums soll überwiegend auf der Sondergebietsfläche gemäß B-Plan zwischen Wilhelmstraße, der Bebauung des E-Werks und Charlie Living entstehen, während der Wohnungsbau, ergänzt um gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss, auf dem Mischgebietsteil des Wettbewerbsgebiets an der Zimmerstraße entstehen soll. Ministerialgebäude und Wohngebäude sollen als zwei voneinander unabhängige Gebäude konzipiert werden, die gemeinsam als eine Baumaßnahme realisiert werden, allerdings zeitlich gestaffelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll mit dem Ministerialgebäude begonnen und zunächst die Fläche des Wohngebäudes für die Baustelleneinrichtung genutzt werden. Im nächsten Schritt soll das Wohngebäude errichtet werden, parallel zur Ausbauphase Ministerialgebäude. Die Fertigstellung könnte dann annähernd gleichzeitig sein. Die beiden Gebäude sollen im Betrieb unabhängig voneinander funktionieren. Eine spätere Realteilung der beiden Teilgrundstücke soll möglich sein. Eine vertikale Überlagerung der Nutzungen (zum Beispiel Tiefgarage, Haustechnik etc.) ist daher ausgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Bestandsaufnahme und der Beweissicherung. Art und Umfang der Leistung ergeben sich im Übrigen aus den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: VOEK 220-23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/10/2023
Enddatum der Laufzeit: 01/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektteams
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisationskonzept
Beschreibung: Projektorganisationskonzept
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 40
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstraße 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-31810
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-80032-33
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 86aba2c4-9552-4f1e-8e0f-6c9ebdec0150 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 577409-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 187/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/09/2024