Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Schadstoffgutachten und Sanierungskonzept - BVG Straßenbahnbetriebshof Weissensee

565966-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Schadstoffgutachten und Sanierungskonzept - BVG Straßenbahnbetriebshof Weissensee
OJ S 184/2024 20/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchadstoffgutachten und Sanierungskonzept - BVG Straßenbahnbetriebshof Weissensee
BeschreibungDie BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob Gebäudeschadstoffe in den Gebäuden A und B zu erwarten sind.
Kennung des Verfahrens5719253e-b182-4c89-aa7d-eca084c84b7b
Interne KennungFG2-0637-2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung, 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftBernkasteler Str. 79  
Stadt13088
PostleitzahlBerlin
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Unternehmen müssen mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweise einreichen. Erst eine erfolgreiche Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Wertung des Angebotes. 3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens FG2-0637-2024 zu erfolgen. Die Bieter sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während der Angebotsphase werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.10.2024 an die bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/ BieGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch Datenfeld "Ausschreibungsbedigungen"). 5. Sofern ein Angebot als BieGe abgegeben wird, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Datenblock "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BieGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BieGe gesamthaft ausgewertet. BieGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Angebote müssen fristgerecht über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Schadstoffgutachten und Sanierungskonzept - BVG Straßenbahnbetriebshof Weissensee
Beschreibung: Die BVG plant die Grundinstandsetzung und Kapazitätserweiterung des Betriebshofes Weißensee. In Vorbereitung dieser Maßnahmen soll ermittelt werden, ob Gebäudeschadstoffe in den Gebäuden A und B zu erwarten sind. Die Durchführung von Gebäudeschadstoffuntersuchungen ist notwendig, da in Voruntersuchungen bereits Verdachtsmomente festgestellt wurden, die auf mögliche Schadstoffe im Bestand hinweisen. Im Rahmen des Projektes BFWEI müssen diese Schadstoffe fachgerecht saniert werden. Das Schadstoffgutachten dient als Grundlage für die weitere Planung und zur Ermittlung des erforderlichen Sanierungsaufwands. Dazu ist ein Sanierungskonzept inklusive bepreisten Leistungsverzeichnis im Rahmen dieser Maßnahme zu erstellen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung, 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine Optionen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bernkasteler Str. 79  
Stadt: 13088
Postleitzahl: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns25/11/2024
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: nicht relevant
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungDie nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift. 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Formblatt AN Art 5k EU-Verordnung 576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung: 1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Nachweise/Erklärungen, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind über das Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben mit dem Angebot vorzulegen: 1.) Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen: - Es sind Referenzen für Gebäude mit vergleichbarer Nutzung (z.B. Bürogebäude, Hallen etc.) einzureichen. - Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum 2015 bis 06/2024 durchgeführt und abgeschlossen worden sein. - Das Auftragsvolumen pro Referenzprojekt muss mindestens 10.000,- € netto aufweisen. In Summe müssen mindestens 3 unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. 2.) Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutschDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2024 13:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bieter im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bieter einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Angeboten eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bieters erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. 4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bieter eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bieter bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5. Alle Bieter, die die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben, werden zur Angebotswertung zugelassen. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter/der Bietergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Angebote folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben 2. Eigenerklärung Frauenförderung 3. Eigenerklärung_AN_Art 5k 4. Personal zur Auftragsausführung Schadstoff Sanierungskonzept BFWEI • Nachweis über die Qualifikation gemäß VDI/GVSS 6202 Blatt 1 • Gültige Sachkundenachweise TRGS 519 • Gültige Sachkundenachweise TRGS 524 / DGUV I 101-004 • Angaben zu geeigneten Sachverständigen oder fachlich geeigneten Ingenieurbüros und Laboratorien 5. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmer (falls zutreffend) 6. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft (falls zutreffend) 7. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend) Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i.S.d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +493025628962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fe24c24-59c5-43b1-bb18-0da6597b668d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 15:15:14 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 565966-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/09/2024