1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lizenzierung von Fixed Income Indizes
Beschreibung: Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen? und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen. Aufgrund des zum Jahresende 2024 auslaufenden Vertrages zu den Fixed-Income-Indizes erfolgt eine Neuausschreibung der Leistungen.
Kennung des Verfahrens: 46792696-ea45-4a88-9bfc-acd36632f0c1
Interne Kennung: 03-9-1-206
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurfürstenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 95 169,18 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HVU1
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lizenzierung von Fixed Income Indizes
Beschreibung: Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt die in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Fixed-Income-Indizes bzw. Indexfamilien. Die Indizes werden als interne Benchmark für die Portfolio-/Risikoanalyse verwendet, auch auf historischer und Zeitreihenbasis. Der Lizenzumfang bezieht sich sowohl auf die Indexlevel inkl. aggregierter Kennzahlen als auch die Indexkonstituenten. Die ausschließlich interne Verwendung umfasst Berichte an das Kuratorium, den Anlageausschuss sowie die Rechtsaufsicht des KENFO. Darüber hinaus werden sie als Benchmark für an Asset Manager ausgelagerte Mandate im Fixed Income Bereich verwendet, ggfs. mit einer zusätzlichen Lizenzierung beim jeweils zuständigen Manager. Ergänzend hierzu ist in unregelmäßigen Zeitabständen die Veröffentlichung von Fachbeiträgen in wissenschaftlichen Zeitschriften oder auf KENFO-Kanälen geplant, um diese der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Hierbei sind keine Gewinnerzielungsabsichten, Vertriebszwecke oder dergleichen verbunden, da der KENFO als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes allein seinem gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweck verpflichtet ist und keine Kundenbeziehungen führt, Leistungen gegenüber Privaten erbringt oder anderweitig unternehmerisch tätig ist. Ein Zugriff auf die Daten via Webfront-End, sFTP bzw. REST API oder anderweitig ist zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem (aktuell Aladdin RISK) sowie möglichst ebenfalls in den genutzten Bloomberg-Marktdatenterminals vorzusehen. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ebenfalls ausgewählte Kennzahlen vorgehalten werden sollen. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insb. die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: 03-9-1-206
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66600000 Finanzen und Liquiditätssteuerung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurfürstenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Automatischen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate, sofern der Vertrag nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 2.1.1 Pricing für die Lizenzierung der Mindestanforderungen (Standard Fixed Income Indizes und 5 Custom Fixed Income Indizes) Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 - 3 (35 %) 2.1.2 Obergrenze "Cap" für jährliche Preiserhöhungen im Nachgang an die feste Vertragslaufzeit Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 - 3 (5 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 2.2.1 Passgenauigkeit der angebotenen Leistungen und des Umfangs auf die vom KENFO geforderten Mindestanforderungen (Standard und Custom Fixed Income Indizes) Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 (40 %) 2.2.2 Qualität und Umfang der angebotenen Indexdaten-Daten an sich inklusive der Bewertung der Teststellung Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 (20 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 95 169,18 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Bloomberg
Offizielle Bezeichnung: Bloomberg
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 02.08.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 17/09/2034
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 17/09/2034
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03-9-1-206-1
Titel: Lizenzierung von Fixed Income Indizes
Datum der Auswahl des Gewinners: 03/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer: 993-80186-98
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3040818858-41
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bloomberg
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: GB289462452
Postanschrift: Queen Victoria Street 3
Stadt: London
Postleitzahl: EC4N4TQ
Land, Gliederung (NUTS): Westminster (UKI32)
Land: Vereinigtes Königreich
Telefon: 00442035257393
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Vereinigtes Königreich
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ea789727-3a7d-42f6-9249-8cfdb77da7de - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 08:10:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 563943-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/09/2024