1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lizensierung ESG-Daten
Beschreibung: Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen? und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kapitalanlagen fokussiert sich der KENFO auf seine Kernkompetenzen, um im Rahmen einer effizienten Organisationsstruktur die Kapitalanlagen zu managen. Aufgrund des auslaufenden Vertrages zu den benötigten ESG-Daten erfolgt eine turnusgemäße Neuausschreibung der Leistungen.
Kennung des Verfahrens: da74f46d-6cdd-4543-be1a-bb152b67e413
Interne Kennung: 03-9-1-205
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabestelle schreibt mit Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union den gegenständlichen Auftrag europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aus (§ 17 VgV). Bei der Auftragsvergabe wird nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) verfahren in der im Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens geltenden Fassung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 235 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HVUL
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lizensierung ESG-Daten
Beschreibung: Der KENFO in seiner Eigenschaft als Asset Owner benötigt ESG-Datenpakete. Die als optionale Anforderungen definierten Datenpakete können als Ergänzung zu den mit Mindestanforderung definierten Datenpakete angeboten werden. Es ist dabei vorzusehen, dass die optionalen Datenpakete nicht sofort, sondern als mögliche Option (einzeln buchbar bzw. wieder abwählbar) angeboten werden. Ein Zugriff auf die Daten via Webfront-End, sFTP bzw. REST API oder anderweitig ist zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Datenbereitstellung im vom KENFO genutzten Portfolio- und Risikomanagementsystem vorzusehen. Weiterhin plant der KENFO den Aufbau eines eigenen Datenhaushalts, in dem ausgewählt (abgeleitete) ESG-Kennzahlen historisiert werden sollen. Es ist mit 10 Usern zu planen, welche einen Zugriff auf die ESG-Daten benötigten. Die Details, insb. zu den internen und externen Verwendungsumfängen, sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlage A01) zu entnehmen.
Interne Kennung: 03-9-1-205
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe die Leistungsbeschreibung für die als optionale Anforderungen definierten Datenpakete, die als Ergänzung zu den als Mindestanforderung definierten Datenpakete angeboten werden können: Optionale Anforderungen: Impactmessung, Transition Assessment/Score/Rating und Regulatorische Datenanforderungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die anfängliche Vertragslaufzeit ab 1. Oktober 2024 beträgt mindestens 60 Monate mit der sich anschließenden automatischen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate, sofern der Vertrag nicht durch eine der Vertragsparteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 2.1.1 Pricing für die Lizenzierung der Mindestanforderungen Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 - 3 (35 %) 2.1.2 Obergrenze "Cap" für jährliche Preiserhöhungen im Nachgang an die feste Vertragslaufzeit Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 - 3 (5 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: 2.2.1 Passgenauigkeit der angebotenen Leistungen auf die vom KENFO geforderten Mindestanforderungen (ESG Ratings und Bewertungen, Screeningdaten, Kontroversen, ESG-Research) Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 (10 %) 2.2.2 Qualität und Umfang der ESG-Daten zu den vom KENFO genannten Wertpapieren inklusive der Bewertung der Teststellung Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 (40 %) 2.2.3 Passgenauigkeit des Umfangs des angebotenen Leistungspakets an sich (Mindest- und optionale Anforderungen) Angebotsschreiben (Formblatt 1), Seite 2 (10 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der oben genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 235 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: MSCI ESG Research
Offizielle Bezeichnung: MSCI ESG Research
Angebot:
Kennung des Angebots: TOF_00358292.0
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 235 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 03-9-1-205-1
Titel: Lizensierung ESG-Daten
Datum der Auswahl des Gewinners: 02/09/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 16/09/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Registrierungsnummer: 993-80186-98
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30408188580
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MSCI ESG Research
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: HRB 132366
Postanschrift: An der Welle 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 1338 5926
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c5e8d357-6e6c-428c-bb42-6b28eb2bc1d8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2024 13:48:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 556502-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2024