5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift. 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Sowie Erklärung zur Höhe der der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden). Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Sanktionen 5k EU-Verordnung 576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung) 4. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. "Zusätzliche Informationen" (Kooperationsformen) Ziff. 5.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: II. Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung: 1. Erklärung zu Umsätzen - Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung für EU-Vergaben bzw. Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb) mit dem Angebot vorzulegen: Erklärung zur Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Bekanntmachung: 1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gemäß Formblatt Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Verkehrsanlagenplanung einzureichen. Die Vergabestelle wird unter Verwendung der Bewertungsmatrix_Teilnahmewettbewerb die 2 Referenzen bewerten. Sollte der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreichen, so richtet sich die Wertung nach der Reihenfolge in dem von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellte Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb zu verwenden. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich der einzureichenden Referenzen und an das Unternehmen vorgegeben: - Es sind 2 Referenzen einzureichen, für die mindestens die Entwurfsplanung abgeschlossen ist. - Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz der Verkehrsplanung sind nur Objekte zugelassen, die als Anlage des Schienenverkehrs in die HOAI 2021, Anlage 13 zu § 47 - Leistungsbild für Verkehrsanlagen - eingeordnet sind. - Es müssen je Referenzprojekt von den Lph. 2-5 mindestens 2 Leistungsphasen erbracht und jeweils seit 2014 abgeschlossen worden sein. - Die Entwurfsplanung muss bei beiden Referenzen abgeschlossen sein. - Die Ausführungsplanung muss bei einer der Referenzen abgeschlossen sein - Mindestens eine Referenz muss Gesamtbaukosten (KG 300 + 400) von über 5,0 Mio. EUR aufweisen. Sollten die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bewerbers. 2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Hinweis: Für alle unter dem Punkt "Eignungskriterien" genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden. Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben und Fachkundenachweis Teilnahmewettbewer) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem Datenblock "Eignungskriterien" dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerbs" (Formblatt) ergeben. 4.Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. 5.Alle Bewerber die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: 1.Eigenerklärung zur Eignung 2.Fachkundenachweis Teilnahmewettbewerb 3.Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft 4.Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU 5.Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe 6.Formblatt Frauenförderung 7.Eigenerklärung_AN_Art 5k Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)