1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leasing-iPads für Schulen
Beschreibung: Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung / Bereitstellung von iPads samt Zubehör sowie MDM (Moblie Device Management) geschlossen werden, welche aufgrund eines Leasingvertrags (Operatives Leasing) an die Schulen in Bremen und Bremerhaven zu liefern sind. Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. Die Vertragsdauer verlängert sich bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht zuvor fristgerecht kündigt (Optionen). Bedarfsstellen sind das Land Bremen, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung, sowie das Magistrat Bremerhaven. Die operative Umsetzung der jeweiligen Einzelabrufe erfolgt durch Dataport AöR. Die bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung zu benennende Höchstmenge beträgt 150% des geschätzten Gerätebedarfs (100.000 Stück); vorliegend ist die Höchstmenge also auf 150.000 Geräteeinheiten festgelegt.
Kennung des Verfahrens: bfae1f29-ca1b-44d6-a8aa-bd1f618a2f52
Interne Kennung: DP-2024000096
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237253 Staubschutzhüllen für Computergeräte, 30237270 Koffer und Taschen für tragbare Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen formell und materiell erfüllen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Nach Auswertung der Erstangebote wird auf Grundlage der Erstangebote eine Einschränkung des Bieterfeldes vorgenommen werden. Nähere Einzelheiten sind Teil A - Teilnahmeunterlage zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leasing-iPads für Schulen
Beschreibung: Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung / Bereitstellung von iPads samt Zubehör sowie MDM (Moblie Device Management) geschlossen werden, welche aufgrund eines Leasingvertrags (Operatives Leasing) an die Schulen in Bremen und Bremerhaven zu liefern sind. Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. Die Vertragsdauer verlängert sich bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht zuvor fristgerecht kündigt (Optionen). Bedarfsstellen sind das Land Bremen, vertreten durch die Senatorin für Kinder und Bildung, sowie das Magistrat Bremerhaven. Die operative Umsetzung der jeweiligen Einzelabrufe erfolgt durch Dataport AöR. Die bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung zu benennende Höchstmenge beträgt 150% des geschätzten Gerätebedarfs (100.000 Stück); vorliegend ist die Höchstmenge also auf 150.000 Geräteeinheiten festgelegt.
Interne Kennung: e4cff02a-76ff-404f-9e01-d9190ca04036
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30213200 Tablettcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237253 Staubschutzhüllen für Computergeräte, 30237270 Koffer und Taschen für tragbare Computer
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Lauf-zeit von 24 Monaten. Anschließend verlängert sich die Laufzeit bis zu zwei Mal automatisch um je weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit die Rahmenvereinbarung kündigt (Option). Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von insgesamt 48 Monaten, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ei-nes Bewerbers festgelegt: • Der Bieter muss über den Status „Apple Authorised Education Specialist“ verfügen. (Eine entsprechende Erklärung ist im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung über die eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien, Kriterium 2.2.7 und 2.2.8 abzugeben.)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung durch Bewertung von zwei Konzepten. Leistungspunktwert ergibt sich aus der Bewertung der später mit dem Angebot einzureichenden zwei Konzepte – Durchführungskonzept [70%] und Konzept zur Assetmanagementlösung [30%]
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 (Schwankungsbereich 10%; Entscheidungskriterium: Preis)
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode. In einem ersten Schritt wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Z= L/P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten Formel mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert (ergibt sich aus der Bewertung der mit dem Angebot einzureichenden zwei Konzepte – Durchführungskonzept [70%] und Konzept zur Assetmanagementlösung [30%]) P Preis für die angebotene Leistung = bewertungsrelevanter Gesamtpreis gem. Preisblatt Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste An-gebot bezuschlagt. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist der Preis. Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig den günstigsten bewertungsrelevanten Preis (brutto) ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Preisgleichheit mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Leistung her-angezogen. Sollte auch unter Beachtung des sekundären Entscheidungskriterium zwischen zwei preis-gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Preisgleichheit auch Punktgleichheit bei den Leistungspunkten und damit letztlich bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Hinweis zum Verfahren nach dem Teilnahmewettbewerb: Alle Bewerber, die die Eignungsanforderungen formell und materiell erfüllen, werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Nach Auswertung der Erstangebote wird auf Grundlage der Erstangebote eine Einschränkung des Bieterfeldes für die geplanten Verhandlungen vorgenommen werden. Nähere Einzelheiten sind Teil A - Teilnahmeunterlage zu entnehmen. Die Verhandlungsgespräche werden in Präsenz in Bremen stattfinden, sofern nicht bereits zuvor auf eines der Erstangebote der Zuschlag erteilt wurde.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG) • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten zu senden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Bremen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - IT Infrastruktur
Registrierungsnummer: 1a6f7279-a774-445e-8511-2876d113811c
Postanschrift: Rembertiring 8-12
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen
Registrierungsnummer: 07742589-1fc5-4a6d-a4cf-e47e1e9b9c2f
Abteilung: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Postanschrift: Contrescarpe 72
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Telefon: +49 42136159796
Fax: +49 42149632311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e249b1e7-6700-45a0-9586-38b731ef261e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2024 16:43:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 547541-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2024