5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1-malige Verlängerungsoption um bis zu 14 Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift. 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. 3. Eigenerklärung Sanktionen 5k EU-Verordnung 576/2022 (Formblatt stellt AG zur Verfügung) 4. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. "Zusätzliche Informationen" (Kooperationsformen) Ziff. 5. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) und § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und interna-tionale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Die hier aufgeführten Kriterien finden Sie im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben.pdf" wieder. Die geforderten Angaben sollen in der zuvor genannten Eignerklärung zur Eigung gemacht werden 1. Das arithmetische Mittel der Umsätze der letzten 3 Jahre des Bieters muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen mindestens folgenden Werten entsprechen: 1.5000.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. 2. Die Jahreshöchstdeckungsgrenze je Schadensfall muss mindestens folgenden Werten entsprechen [netto]: - 5.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), - 5.000.000 EUR für Sachschäden, - 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel /Code- Karten und den Aus tausch von Schlössern oder Schließsystemen, - 250.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Die hier aufgeführten Kriterien finden Sie im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben.pdf" wieder. Die geforderten Angaben sollen in der zuvor genannten Eignerklärung zur Eigung gemacht werden. 1. Bitte geben Sie zur Darstellung Ihrer Eignung mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen: o Sicherheitsdienstleistungen in einem ÖPNV oder Fernverkehr Unternehmen Oder/alternativ Objektschutz und/oder Sicherheitsdienstleistungen, die einem der zwei nachstehenden Kriterien entsprechen: o im öffentlichen Bereich (z.B. Einkaufszentren) mit Kundenkontakt, o Schutz vor kritischen Infrastrukturen (Krankenhäuser, Energieversorger etc.) Die Bewachung von Flüchtlingsheimen wird nicht als Referenz anerkannt. Mindestens eine der Referenzen muss ein Leistungs- Vertragszeitraum von mindestens 3 Jahren vorweisen. Mindestens eine der Referenzen muss einen Personaleinsatz von mindestens 20 Sicherheitskräften vorweisen. Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: - Vorhaben-/Referenzbezeichnung - Auftraggeber (Name /Anschrift) /ggf. Ansprechpartner / Tel.-Nr. - Leistung- Vertragsszeitraum (von/bis) der vergleichbaren Leistung - Anzahl an eingesetzten Sicherheitskräften - Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges /Art der erbrachten Leistungen 2.a) Der Bieter muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 70 Mitarbeiter (Sozialversicherungspflichtig, ohne Nachunternehmer) pro Jahr angestellt haben. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. 2.b) Der Bieter muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 60 Mitarbeiter (Sozialversicherungspflichtig, ohne Nachunternehmer) pro Jahr angestellt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert. 3.a) Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.Der BIeter muss eine Zertifizierung nach ISO 9001 ff. und DIN 77200 besitzen (Mindestvoraussetzung). Der Bieter muss eine Gewerbeerlabnis nach §34a GewO besitzen. 3.b) Die zum Einsatz kommenden Sicherheitskräfte müssen mindestens über das Sprachniveau B2 verfügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptbewertung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/09/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen; — Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung;
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)