5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche - alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag: bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,5 Millionen Euro pro Vertragsjahr je Schadensereignis; - alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag/einzelaufttrag: bis zu 125% der nach dem jeweiligen Einzelvertrag/Einzelauftrag tatsächlich gezahlten oder gemäß Kostenanschlag geschätzten Vergütung abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
Beschreibung: Es sind Angaben zu den durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens der letzten drei Jahre vorzunehmen. Mindestanforderungen: In den letzten 3 Jahren müssen durchschnittlich mindestens 45 Mitarbeiter pro Jahr in dem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, ansonsten wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Stichtag ist hierbei jeweils der 1.Januar des Jahres. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Referenzen
Beschreibung: Es sind durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft Referenzen über ausgeführte Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) und im deutschsprachigen Raum erbracht wurden, und nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn es sich um die Entwicklung eines neuen oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Markenkonzeptes oder einer Markenkampagne für ein erklärungsbedürftiges Produkt oder eine Dienstleistung bzw. ein komplexes Thema handelt. Dabei müssen mindestens folgende Inhalte abgedeckt werden: - Leistungen einer klassischen Kreativ-Kampagne, die das Medium TV Spot enthält, - Leistungen für eine PR-Kampagne und - Leistungen für eine Kampagne, bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben. - Mindestens eine der Referenzen muss aus der Versicherungs-/ Finanzdienstleistungsbranche kommen. Mit den Referenzprojekten ist jeweils zwingend nachzuweisen, dass an ihnen mindestens ein Mitglied aus dem Kernteam bestehend aus einem leitenden Berater, einem Teamleiter für Strategie, einem Teamleiter für Kreation und einem leitenden PR-Spezialisten in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet haben, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzen angeführte Fachkompetenz auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemein-schaft vorhanden ist. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die mindestens geforderten Referenzinhalte können sowohl in Gänze im Rahmen einer einzelnen Referenz abgedeckt werden, als auch durch bis zu drei Referenzen. Die Referenzen werden hinsichtlich des strategischen Ansatzes und der kreativen Umsetzung und Ergebnisse bewertet. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. (a) Kategorie 1: Strategieentwicklung und kreative Umsetzung im Rahmen einer integrierten Kampagne (Leistungen einer klassischen Kreativkampagne) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen einer klassischen Kreativ-Kampagne abdeckt und das Medium TV Spot enthält: Die Referenz muss Leistungen aus dem Bereich: - Strategieentwicklung und Konzeptumsetzung zu einer überregionalen Markenkampagne sowie - Entwicklung/Weiterentwicklung einer integrierten Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital). abdecken. Zudem muss es sich bei dem Referenzprojekt um die Entwicklung eines neuen oder die Weiterentwicklung eines bestehenden Markenkonzeptes oder einer Markenkampagne handeln, welche/s mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Art und dem Umfang vergleichbar ist. Es muss eine integrierte Kampagne über mehrere Kanalarten / Mediengattungen (klassisch, digital) darstellen und das Medium TV Spot enthalten. (b) Kategorie 2: Entwicklung von PR-Konzepten (Leistungen für eine PR-Kampagne) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen einer PR-Kampagne abdeckt: Die Referenz muss Leistungen aus dem Bereich - zur Entwicklung und Umsetzung von PR-Konzepten nachweisen. - Es muss sich um eine Entwicklung und Umsetzung eines kreativen und innovativen PR-Konzepts handeln - Das Referenzprojekt muss unterschiedliche PR-Mechaniken die über klassische Pressearbeiten hinausgehen, beinhalten (c) Kategorie 3: Integrierte Zusammenarbeit von Kreativ und PR (Leistungen für eine Kampagne bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben) Mindestanforderungen an die Referenz, die Leistungen für eine Kampagne bei der Kreativ- und PR-Abteilungen zusammengearbeitet haben: Es ist mindestens eine Referenz über ein Projekt für eine integrierte Werbe- und PR-Kampagne, das von der Kreativagentur und einem PR-Partner innerhalb des eigenen Hauses, Netzwerks oder mit einem externen PR-Partnerinnerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet wurde, einzureichen. Bei dem Projekt muss gezeigt werden, wie beide Agenturen bzw. die Abteilungen eines Unternehmens bei gewerkübergreifenden Teams organisatorisch vorgehen (Briefing, Abstimmungen etc.) und welche Tools zur Kommunikation und Abstimmung eingesetzt werden. Zusätzlich muss beschrieben werden, wie die Maßnahmen inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 18
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (3) Qualifikation und Erfahrung der Kernteammitglieder in leitender Funktion
Beschreibung: Es ist ein Kernteam mit vier Spezialisten aus den Bereichen Marketing/ Kommunikation zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf. Eine Än-derung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den Kernteam-Mitgliedern durch den Bewerber/Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt ein Kernteam-Mitglied im laufenden Verfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen. Anderenfalls droht der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren mangels Eignung. Keine der benannten Personen darf eine Position doppelt besetzen. Ebenso darf eine Position jeweils nur durch eine Person besetzt werden. Mindestanforderungen: Jedes der leitenden Kernteammitglieder muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Bereichen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachweisen können. Der Nachweis ist durch Angabe der Berufserfahrung in Jahren in untenstehender Tabelle und per detaillierterem Lebenslauf zu erbringen. Für jedes der leitenden Kernteammitglieder ist mindestens ein Projekt aus dem das Vorhandensein des für die Leistungserbringung notwendigen Fachwissens abgeleitet werden kann nachzuweisen. Dieser Nachweis soll per kurzer Beschreibung des Projektes erfolgen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ebenso führt ein unvollständiges Kernteam zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mangels Eignung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 12
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Aufgabenstellung: Strategische Herleitung und Entwicklung eines Plattform-Gedankens als Themenschwerpunkt
Beschreibung: s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Aufgebanstellung: Strategische Herleitung, Entwicklung und kreative Umsetzung des Themenschwerpunkt "XX"
Beschreibung: s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.3 Darstellung des geplanten Betreuungsmodells
Beschreibung: s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Gewichtung (Punkte, genau): 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.4 Auftreten des Teams im Verhandlungstermin
Beschreibung: s. Bewertungskriterien Angebotsphase (Anlage B6)
Gewichtung (Punkte, genau): 12
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: s. Preisblatt (Anlage B4)
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)