5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Invalidenstraße 43
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 23/09/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung für die Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragungen in einem Berufs oder Handelsregister
Beschreibung: Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) muss für die Erbringung der Bauleistung befähigt sein. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vorzulegen. Zum Nachweis für die Befähigung der Berufsausübung haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister oder Handwerksrolle: Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. - Mitglied Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, auch durch Einholung einer Bescheinigung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) gem. §6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsregister - Handelskammer
Beschreibung: Der Bieter muss bei der Handelskammer in die Handwerksrolle für das zulassungspflichtige Handwerksgewerbe - Stuckateur - eingetragen sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein, die Bauleistung ordnungsgemäß durchzuführen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen folgende Nachweise zu erbringen: - Gesamtjahresumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Einholung von Nachweisen gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A zu überprüfen, insbesondere durch: - Vorlage entsprechender Bankerklärungen, - den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, - testierte Umsatzbetätigung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des/der zuständigen Versicherungsträger(s) mit Angabe der Lohnsummen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, - ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Eignungsnachweise. Die Auftraggeberin behält sich vor: - bei Eintragung in einem ULV den erforderlichen Zugangscode zum Zweck der Sichtung der Referenzen im nicht öffentlichen Bereich nachzufordern, - im ULV oder PQ-Verzeichnis nicht hinterlegte Nachweise gesondert nachzufordern. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter muss technisch und beruflich leistungsfähig sein. : Der Bieter/Bietergemeinschaft (nachfolgend nur Bieter) hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124. H F, liegt den Vergabeunterlagen bei), - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen, deren Angebot in die engere Wahl kommen haben Ihre berufliche Fachqualifikation durch folgende Eignungskriterien und Nachweise darzulegen: - Mindestens drei Unternehmensreferenzen mit den unten genannten Mindestanforderungen. - Auflistung der Mitarbeiteranzahl mit den unten genannten Mindestanforderungen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestanforderungen an die Referenzen
Beschreibung: A. Eignungskriterium „Unternehmensreferenzen“ Nachweis über mindestens drei Unternehmensreferenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind und die unten benannten Teilanforderungen erfüllen. Der Nachweis muss durch Einreichung der zur Verfügung gestellten Datei „Referenzdatenblatt“ und den entsprechenden Referenzbescheinigungen (beide Unterlagen stellen die "Unternehmensreferenzen" dar) erfolgen. Ein Verweis auf eine Eintragung in einem ULV oder PQ-Verzeichnis reicht nicht aus. 1. Mindestanforderungen 1.1 Allgemeine Mindestanforderungen Jede der mindestens drei einzureichenden Unternehmensreferenzen muss folgende Anforderungen erfüllen: a) Der Abschluss der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Ausschreibung zurückliegen (maßgeblich für den Abschluss ist der Abnahmetermin der Bauleistung). 2.2. Mindestanforderungen an die vergleichbare Bauleistung: a) Anforderung Stuckarbeiten Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss: (1) Die Restauerierung und Ergänzung von Stuckelementen umfassen und (2) der Anteil des Auftragsvolumens für Stuckarbeiten muss mindestes 20.000 € (netto) betragen haben. b) Anforderung Putzarbeiten mit Kalkputz Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss: (1) Die Erbringung von Putzarbeiten mit Kalkputz umfassen und (2) der Anteil des Auftragsvolumens für Kalkputz muss mindestes 500.000 € (netto) betragen haben. c) Anforderung Putzarbeiten mit Sanierputz Mindestens eine der einzureichenden Unternehmensreferenzen muss: (1) Die Erbringung von Putzarbeiten mit Sanierputz umfassen und (2) der Anteil des Auftragsvolumens für Sanierputz muss mindestens 25.000 € (netto) betragen haben. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der Korrektheit der Unternehmensreferenzen Referenzbescheinigungen des ehemaligen Auftraggebers bei den bestplatzierten Bietern einzufordern bzw. aufzuklären. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind bei vorgesehenem Einsatz von anderen Unternehmen/Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen die genannten Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterium „Mitarbeiteranzahl“
Beschreibung: Mindestanforderung Mitarbeiteranzahl: Nachweis, dass der Bieter über mindestens 10 beschäftigte Arbeitskräfte (Vollzeitbeschäftigung, technisches Leistungspersonal) im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2023) verfügte. Sofern das Geschäftsjahr 2023 unternehmensintern noch nicht abgeschlossen ist, genügt auch eine Auflistung aus dem Jahr 2022. Dabei ist nur in Vollzeit beschäftigtes, technisches Personal zu berücksichtigen. Der Nachweis muss durch eine vom Bieter anzufertigende Auflistung über die Zahl der im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal erfolgen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis zum Vorliegen der Mitarbeiteranzahl durch Ihre Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtlicher Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und die Ablage der vorgenannten Eignungsnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch die vorab geforderten Einzelnachweise. Dafür ist mit dem Angebotsschreiben V 213.H F der Name des Verzeichnisses sowie die PQ-Nummer anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zum Nachweis der Korrektheit der Auflistung über die Mitarbeiteranzahl eine Bestätigung des Steuerberaters nachzufordern
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Beschreibung: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen. Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge); Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis 100 Prozent
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden alle geforderten Unterlagen nachgefordert mit Ausnahme von: Formblatt V 213HF Angebotsschreiben und Preisangaben (VOB/A § 16a EU Abs. 3)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
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