2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei Auftragserteilung wird vom zukünftigen Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG abgefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Konkurs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Vergleichsverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A.