Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Hosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de

504303-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Hosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de
OJ S 163/2024 22/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelHosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de
BeschreibungDie gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) mit Beratung, Information und der Vermittlung passender Ansprechpartner:innen. Dazu hat die Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene auf Grundlage des § 20b Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die BGF-Koordinierungsstelle als gemeinsames An-gebot der Krankenkassen ins Leben gerufen. Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de wurde im Mai 2017 veröffentlicht. Auf dem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsportal finden interessierte Unternehmen all-gemeine Informationen zu BGF und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können außerdem zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen in Kontakt treten und eine kostenfreie BGF-Erstberatung anfragen. Die BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen stellen die Kontaktaufnahme sicher, führen die BGF-Erstberatung auf Basis des GKV-Leitfaden Prävention und des BGF-Beratungsstandards durch und dokumentieren diese. Das Portal ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten, technisch innovativer und interaktiver zu werden. Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages plant der Auftraggeber das visuelle, inhaltliche, technische sowie funktionale Upgrade des Portals sowie die technische Umsetzung in mehreren Stufen. Der Auftraggeber unterstützt das Hosting, den Betrieb sowie den Support des Portals und die konitinuierliche Weiterentwicklung. Näheres ergibt sich aus der II.3_Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Kennung des Verfahrens05fe93a2-18a5-4c4e-8a9c-319b81675bcd
Interne KennungBGF KS
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs wird auf das I.1.2_Informationsmemorandum und die NUR ZUR INFORMATION_II.2_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs gelten die Vorgaben aus Vertrag und Leistungsbeschreibung.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHQSY (1) Die Zahl der geeigneten Bewerberinnen / Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerberinnen / Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. (2) Die Auftraggeberin wählt die Bewerberinnen / Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus. Kriterium Unterkriterium Gewichtung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz 1 40 % Referenz 2 30 % Referenz 3 30 % (3) Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei werden für den Nachweis folgender Aspekte, die jeweils angegeben Punkte vergeben: (a) Erfahrungen in der Begleitung und Umsetzung von interaktiven Plattformprojekten zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure: 2 Punkte (b) Erfahrungen in der Begleitung von Projekten mit Backend-Funktion, die die Bearbeitung von Dokumenten durch mehrere Nutzer ermöglicht: 2 Punkte (c) Erfahrungen in der Automatisierung von administrativen Prozessen: 2 Punkte (d) Erfahrungen im Bereich KI und maschinelles Lernen: 2 Punkte (e) Erfahrungen in der Begleitung von krankenkassenartenübergreifenden IT Projekten: 1 Punkt (f) Erfahrungen im Bereich des partizipativen Prozesses mit vielen Stakeholdern in einem stark formalisierten Rahmen (gesetzl. Kontext) und der Einbeziehung der späteren Nutzer:Innen bei der Entwicklung der Lösung und Durchführung von Schulungsleistungen: 1 Punkt Die Referenzen werden entsprechend der von der Bewerberin / vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet (Referenz 1 = 40 %, Referenz 2 = 30 %, Referenz 3 = 30 %). Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Werden weniger als drei Referenzen eingereicht oder sind weniger als drei Referenzen wertbar, so werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt. (4) Es werden diejenigen drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Hierzu wird ein Ranking der Bewerberinnen / Bewerber gebildet. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich nach ihre Ermessen vor, weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeBewerberinnen / Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),§ 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
KorruptionAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
BetrugsbekämpfungAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Auf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Entrichtung von SteuernAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAuf §§ 123 f. GWB wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Hosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de
Beschreibung: Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten und technisch innovativer und interaktiver zu werden. Der Auftragnehmer hat folgende Ziele im Rahmen seiner Leistungserbringung umzusetzen: - Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades des Portals bei kleinen Unternehmen, Kooperationspartner:innen und politischen Stakeholdern - Optimierung des Informations- und Beratungsangebotes und des Portals durch eine kundenorientierte und interaktivere Weiterentwicklung, bspw. durch die Verwendung von digitalen Tools und technische Innovationen - Verbesserung der externen und internen Usability unter Berücksichtigung der Norm EN ISO 9241 zur Mensch-Computer-Interaktion, insbesondere Teil 10 "Grundsätze der Dialoggestaltung" und Teil 11 "Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit" - Förderung der kassenartenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung zur Sicherstellung der BGF-Erstberatung und der weitergehenden Unterstützung von an der Umsetzung von BGF-interessierten Betrieben mit Hilfe digitaler Lösungen - Ausbau der Lotsen- und Wegweiserfunktion zwischen den Sozialversicherungsträgern visuell an-sprechend gestalten und textlich mehr an dem Bedarf der Unternehmen ausrichten - Auf- und Ausbau der (digitalen) Gesundheits- und Handlungskompetenz, d.h. die Befähigung der Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") die relevanten Informationen zu finden, zu verstehen und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe anzuwenden - Sicherstellung einer durchgängigen Verfügbarkeit des Portals und eines technisch reibungslosen Betriebes - Vermeidung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorfällen - Schaffung eines weitgehend barrierefreien Zugangs für die Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") des Informations- und Beratungsangebotes - Reduzierung der Bounce Rate/Absprungrate - Berücksichtigung des "Ökologischen Fußabdrucks" bei Programmierungen und dem Hosting. Langfristig muss das Portal die zentrale Informations-, Verbreitungs- und Vernetzungspattform für BGF der gesetzlichen Krankenkassen werden. Beratungssuchende finden zukünftig nicht nur relevante Informationen auf der Seite, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Krankenkassen anbieten, sondern auch Materialien zur Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung muss schneller, einfacher und direkter geschehen. Neben der persönlichen Beratung sollen auch KI-unterstützte Systeme zum Einsatz kommen, um Fragen und Anliegen von Ratsuchenden schnell klären zu können und um die Vermittlung an ggf. andere zuständige Sozialversicherungs-träger zu optimieren. Die Plattform muss den BGF-Fachberater:innen die Möglichkeit geben, sich miteinander zu vernetzen, um eine Beratung oder zumindest eine Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen zu gewährleisten und bei Bedarf des Unternehmens eine weitergehende Unterstützung im BGF-Prozess zu sichern. Automatisierte Prozesse müssen bspw. helfen, administrative Aufwände für die Pflege der Kontaktdaten (BGF-Fachberater:innen, Redakteur:innen, Datenverwalter:innen, ...) zu reduzieren und die Organi-sation von Veranstaltungen sowie das Anmeldemanagement zu vereinfachen.
Interne Kennung: BGF KS
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin kann die in der Tabelle 1, Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung als optional gekennzeichnete Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Der Auftragnehmer ist nach Beauftragung der jeweiligen Leistung zur Ausführung verpflichtet. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin Abrufleistungen beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vorgaben aus Vertrag und Leistungsbeschreibung.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich die Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr anzeigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt folglich 72 Monate.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat die Bewerberin / der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem die Bewerberin / der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist eine Bewerberin / ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben - Alternativer Nachweis: Sofern die Bewerberin / der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28 März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Die Bewerberin / der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023), - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023). Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023) jährlich mindestens 800.000 EUR betragen haben. Der spezifische Umsatz in den Tätigkeitsbereichen des hier zu vergebenen Auftrags muss in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist jährlich 300.000 EUR betragen haben. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00 Sofern eine Bewerberin / ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (2) Zur Nachweisführung ist die 1.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat die Bewerberin / der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren über früher im Wesentlichen ausgeführte Auf-träge mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 200.000 EUR (netto) in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Auftragswert in EUR (netto), - Leistungszeitraum - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, - Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft und - Nennung des zuständigen Ansprechpartner beim Auftraggeber (Referenzgeber) mit Kontaktdaten. Insbesondere ist auf folgende Aspekte einzugehen: - Relaunch, visuell inhaltliche sowie technische Gestaltung und Weiterentwicklung - Moderne, ansprechende und nutzerfreundliche Gestaltung - Vergleichbarkeit mit dem gegenständlichen Auftrag hinsichtlich des aufgezeigten Entwicklungsbedarfs (III. Leistungsbeschreibung, Kap. 3.3.2) und Darstellung der Lösungsansätze - Wurde das Projekt krankenkassenübergreifend durchgeführt? - Barrierefreiheit. - Einbeziehung der späteren Nutzer:Innen bei der Entwicklung der Lösung und Durchführung von Schulungsleistungen. Die Bewerberin / der Bewerber erläutern und visualisieren die Referenzen - beispielsweise in Form von Links oder Screenshots - der Websites / Portale unter Verwendung des vorgegeben Formblatts I.2.6_Erklärung technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es ist darzulegen, welche Leistungen ggf. in Kooperationen mit Nachunternehmen erbracht wurden. Stellen Sie sicher, dass die Referenzgeber damit einverstanden sind, ggf. vom Auftraggeber kontaktiert zu werden. Bewerberin / Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und drei Referenzen nach-zuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die Referenzen in der von der Bewerberin / vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet (siehe hierzu I.2.6_Erklärung technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit). Dabei wird die Bewertung derjenigen Referenz, die die Bewerberin / der Bewerber als "Referenz 1" bezeichnet, mit 40 % gewichtet. Die Bewertung der der Bewerberin / vom Bewerber als "Referenz 2" angegebenen Referenz wird mit 30 % gewichtet. Die Bewertung der von der Bewerberin / vom Bewerber als "Referenz 3" angegebenen Referenz wir mit 30 % gewichtet. Werden weniger als drei Referenzen eingereicht, werden nur diese bewertet, die fehlende Referenz wird mit 0 Punkten bewertet. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Hierfür sind zwei Referenzen vorzuweisen, die alle nachstehenden Leistungsbereiche umfassen. Eine weitere Referenz muss mindestens den Leistungsbereich 1 umfassen. - Leistungsbereich 1: Relaunch-Prozesse komplexer Websites/ Portale (Website mit mehreren Ebenen und mehreren Nutzergruppen sowie Austauschfunktion und der Möglichkeit der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten - vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) - Leistungsbereich 2: Nachweis der Konzeption und Funktionalität von Informations- und Vernetzungsplattformen von mehreren Stakeholdern (vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) - Leistungsbereich 3: Nachweis ko-kreativer/ partizipativer Entwicklungsprozesse im Umfeld der Akteure nach dem Sozialgesetzbuch - Leitungsbereich 4: Nachweis von Projekten mit modernem User Interface Design und ho-her User Experience (vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) Sämtliche wertungsrelevanten Referenzen (Mindestanforderungen und Teilnehmerauswahl ) müssen einen Mindestauftragswert in Höhe von 200.000 EUR (netto) aufweisen. Es muss anhand der Anhand der Angaben und der Visualierung - beispielsweise in Form von Links oder Screenshots - überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale in den Referenzdarstellung erfüllt sind. Die Bewerberinnen / die Bewerber sind daher aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese von der Bewerberin / vom Bewerber als erfüllt angesehen werden. Erklärung, aus der jeweils die durchschnittliche jährliche Zahl - der festangestellten Mitarbeiter, - der Führungskräfte, - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Projektmanagment" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Content-Entwicklung" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Texterin / Texter" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Design" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Grafik" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Software-Entwicklung / Programmierung" - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "KI-Spezialistin / KI-Spezialist" der Bewerberin / des Bewerbers in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2023, 2024 ersichtlich ist. Mindestanforderung: Im Jahr 2024 müssen die nachstehenden Mindestbeschäftigtenzahlen je Tätigkeitsbereich erfüllt sein. - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Projektmanagment" mindestens 1 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Content_Entwicklung" mindestens 1 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Texterin / Texter" mindestens 1 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Design" mindestens 1 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Grafik" mindestens 1 - Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Software-Entwicklung / Programmierung" mindestens 1 - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "KI-Spezialistin / KI-Spezialist" mindestens 1 (2) Zur Abgabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärung ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6 zu verwenden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Unterauftragnehmer
Beschreibung: Unterauftragsvergabe: Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der BewerberInnen / der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: (1) Bewerberinnen / Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),§ 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs.4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschluss-gründe anzufordern.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Fiktiver Wertungspreis (WP)
Beschreibung: Es wird ein fiktiver Wertungspreis (WP) gebildet, der fiktiv die Gesamtkosten für die Auftraggeberin über die Vertragslaufzeit abbildet. Der WP dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren und stimmt ggf. nicht mit den Umsätzen während der Vertragslaufzeit überein. Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen im Umfang der geschätzten Mengen besteht nicht. Der WP ist die Summe aus dem Preis für das Hosting, den Betrieb, den Support sowie der Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de ausweislich der Zeile 58 des Preisblattes.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept/Präsentation
Beschreibung: Die in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden entsprechend der angegebenen Prozentsätze gewichtet: (a) Herangehensweise und Projektmanagement (30 %) (b) Personalstruktur und Qualifikation des Personals (10 %) (c) Nutzungserlebnis, Nutzungsfreundlichkeit (15 %) (d) Innovation (10 %) (e) KundenService und Support (8 %) (f) Barrierefreiheit (5 %) (g) Klimafreundlichkeit (5 %) (h) Kosten- und Zeitplan (beispielhaft) (12 %) (i) Gesamteindruck und Präsentation (5 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen29/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MHQSY/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MHQSY
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerberinnen / Bewerber können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert werden, fehlende unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (siehe § 56 Abs. 2 VgV). Die Unterlagen sind von der Bewerberin / dem Bewerber nach Aufforderung hierzu inner-halb einer von der Auftraggeberin festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerberin / des Bewerbers auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
Registrierungsnummer: 10117
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 27 00 406 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 53113
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung07844240-2132-42ac-8b12-60b1f7842e9f-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungDer Mindestauftragswert für Referenzen wurde von EUR 300.000 (netto) auf 200.000 (netto) gesenkt.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenDer Mindestauftragswert für Referenzen gem. Nr. 5.1.9 der EU-Auftragsbekanntmachung (Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) wurde von EUR 300.000 (netto) auf 200.000 (netto) gesenkt.
Änderung der Auftragsunterlagen am20/08/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c5a0302-4fa7-4e23-a903-81883588c5fd - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/08/2024 15:36:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 504303-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 163/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/08/2024