5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09310000 Elektrizität, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag kann mit einem ersten Verlängerungszeitraum von 24 Monate und mit einem zweiten Verlängerungszeitraum von 12 Monate verlängert werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes(BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.
Beschreibung: (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" im Kapitel 5.2 zu entnehmen.
Beschreibung: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als sechs Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsfall • Personenschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsfall • Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro je Versicherungsfall Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen darüber hinaus je Schadensart und Versicherungsjahr mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2 Mio. Euro je Versicherungsjahr • Personenschäden 2 Mio. Euro je Versicherungsjahr • Vermögensschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsjahr (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 sowie – wenn bereits vorliegend – 2023 die Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 und – sofern der Jahresabschluss bereits vorliegt - 2023 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss in den drei Geschäftsjahren jeweils mindestens 4,5 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 vorliegt, muss der Gesamtumsatz des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls mindestens 4,5 Mio. Euro betragen. Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (vgl. Mindestanforderungen an Referenzen) muss in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 jeweils mindestens 1,0 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 vorliegt, muss der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls mindestens 1,0 Mio. Euro betragen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.
Beschreibung: (a) Unternehmensreferenzen Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich, der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt: (i) Leistungsgegenstand Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)). (ii) Referenzzeitraum Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden. (iii) Mindest- und Höchstanzahl von Referenzen Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen vorzulegen. Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen. (iv) Vergleichbarkeit der Referenz Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Der Tätigkeitsbereich umfasst alle im Einsatz befindlichen IT-Systeme, in denen Prozesse des GWA-Betriebes, des Messstellenbetreibers oder des Verteilnetzbetreibers bedient werden. Die Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ durch Ankreuzen bestätigt werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest: - Wenigstens ein Referenzauftrag umfasst mindestens 100.000 Marktlokationen in der Rolle MSB. - Wenigstens ein Referenzauftrag umfasst mindestens 100.000 Messlokationen in der Rolle MSB. - In wenigstens einem Referenzauftrag müssen mindestens 1.000 iMSys angebunden worden sein. - In wenigstens einem Referenzauftrag müssen mindestens 10.000 kME angebunden worden sein. - Jede Referenzleistung ist aktiv in der Nutzung (Stichtag ist Tag der Auftragsbekanntmachung). - Jede Referenzleistung ist mindestens 12 Monaten in Betrieb (Stichtag ist Tag der Auftragsbekanntmachung). (v) Ergänzende Angaben Der Bewerber ist berechtigt, ergänzende Angaben zur Referenz in einer Anlage zum jeweiligen Formblatt 7.1 zu tätigen, wenn ein oder mehrere geforderte Angaben nicht oder nicht vollständig getätigt werden können und dies zum Verständnis der Referenz aus Sicht des Bewerbers erforderlich ist. Die ergänzenden Angaben dürfen pro Referenz fünf (5) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. (vi) Nachweis Zum Nachweis hat der Bewerber für jede Referenz das Formblatt 7.1 auszufüllen. Das Formblatt ist mehrfach zu verwenden. Mit der Angabe der Referenz bestätigt der Bewerber, dass er vom Referenzauftraggeber das Einverständnis eingeholt hat, den Auftrag als Referenz in diesem Vergabeverfahren mit den vom Auftraggeber geforderten Informationen angeben zu dürfen. Mit der Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten des Referenzauftraggebers bestätigt der Bewerber, dass sich der Ansprechpartner des Referenzauftraggebers einverstanden erklärt hat, vom Auftraggeber mittels der angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktiert werden zu dürfen. Können die Kontaktdaten nicht/nicht vollständig angegeben werden (z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen) hat der Bewerber auf anderem Weg sicherzustellen, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Referenzauftraggeber einschließlich einer entsprechenden Überprüfung ohne Beisein/Anwesenheit des Bewerbers/Bieters möglich ist. Alle Angaben des Bewerbers müssen überprüfbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor. (b) Referenzen in der Strombranche Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass jede der eingereichten Referenzen in der Strombranche erbracht wurde. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.1 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. (c) Angaben zu Mitarbeitenden je Rolle Entwickler/Programmierer Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass das Unternehmen mindestens 30 Mitarbeitende mit der fachlichen Qualifikation Entwickler/Programmierer, welche in der Strombranche tätig sind, einsetzen kann. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. (d) Angaben zu Mitarbeitenden je Rolle Projektmanager/Projektleiter Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass das Unternehmen mindestens fünf Mitarbeitende mit der fachlichen Qualifikation Projektmanager/Projektleiter, welche in der Strombranche tätig sind, einsetzen kann. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. (e) Angaben zu Mitarbeitenden je Rolle IT-Support Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass das Unternehmen mindestens zehn Mitarbeitende mit der fachlichen Qualifikation IT-Support, welche in der Strombranche tätig sind, einsetzen kann. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungsrelevanter Gesamtpreis gemäß Anlage 5 - Preisblatt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Leistungsbewertung gemäß Anlage 3 - Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Bankbürgschaft (Vorauszahlung) Zur Absicherung der vereinbarten Vorauszahlungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Rechnungslegung eine kostenlose und selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes. Die Bürgschaft sichert auch die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Bürgschaft hat die jeweils geltende gesetzliche USt. mit abzudecken. Die Bürgschaft oder Garantie dient auch zur Absicherung des vertraglichen Freistellungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Ansprüche, die Dritte gegen den Auftraggeber auf Grundlage von § 13 des Mindestlohngesetzes oder § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz geltend machen. Die Bürgschaft oder Garantie ist zu senden an: Stromnetz Berlin GmbH Treasury Eichenstraße 3a 12435 Berlin. Der Auftraggeber ist berechtigt die Bürgschaft abzulehnen, wenn der Bürge nicht mit mindestens "BBB" mit stabilem Ausblick der Ratingagentur "Standard & Poor's" oder "Baa2" mit stabilem Ausblick von "Moody's" geratet ist. Im Falle von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating. Die Bürgschaft ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung und die Einrede der Aufrechnung abzugeben. Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit umfasst nicht den Einwand der Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung. Der Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht, soweit die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Bürgschaft/Garantie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein. Der Text einer den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Bürgschaft ist diesem Vertrag als Anlage 15 beigefügt. Die Bürgschaft/Garantie wird zurückgegeben, wenn der Wert der Zahlung durch entsprechende Leistungen, die in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind oder auf Verlangen des Auftraggebers sicherungsübereignet wurden, abgesichert ist. Bürgschaft (Vertragserfüllung) Zur Absicherung der Vertragserfüllung einschließlich etwaiger Vorauszahlungen stellt der Auftragnehmer spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine für den AG kostenlose und selbstschuldnerische Bürgschaft oder Garantie eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes. Die Bürgschaft umfasst die Ansprüche auf Leistung, auf fristgerechte abnahmefähige Herstellung des Werkes, einschließlich Erfüllung der vertraglichen Nebenpflichten, Vertragsstrafen, also auch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Verzugs oder Beseitigung bestehender Mängel vor Abnahme, sowie die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen bis zur Übergabe der Bürgschaft/Garantie zur Sicherung von Mängelansprüchen. Die mit der Bürgschaft/Garantie für Ansprüche aus der Mängelhaftung nach der Abnahme gesicherten Ansprüche, insbesondere die Ansprüche des Auftraggebers für solche Mängel, deren Beseitigung sich der Auftraggeber bei der Abnahme vorbehalten hat und die nach der Abnahme von dem Auftragnehmer vorzunehmen ist, werden von der Vertragserfüllungsbürgschaft nicht erfasst. Die Bürgschaft oder Garantie dient auch zur Absicherung des vertraglichen Freistellungsanspruchs des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Ansprüche, die Dritte gegen den Auftraggeber auf Grundlage des Mindestlohngesetzes oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend machen. Die Bürgschaft oder Garantie ist zu senden an: Stromnetz Berlin GmbH Treasury Eichenstraße 3a 12435 Berlin. Der Auftraggeber ist berechtigt Bürgschaften/Garantien abzulehnen, wenn der Bürge nicht mit mindestens "BBB" mit stabilem Ausblick der Ratingagentur "Standard & Poor's" oder "Baa2" mit stabilem Ausblick von "Moody's" geratet ist. Im Falle von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating. Die Bürgschaft/Garantie umfasst auch Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Bürgschaft ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung und die Einrede der Aufrechnung abzugeben. Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit umfasst nicht den Einwand der Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung. Der Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht, soweit die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Bürgschaft/Garantie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein. Der Text einer den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Bürgschaft/Garantie ist diesem Vertrag als Anlage 16 beigefügt und jedenfalls seinem Inhalt nach anzuwenden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin. (5) Die Bürgschaft/Garantie erlischt mit Rückgabe der Bürgschafts-/Garantieurkunde. Sofern sowohl eine Vertragserfüllungsbürgschaft-/Garantie als auch eine Gewährleistungsbürgschaft/Garantie vereinbart wurden, muss die Vertragserfüllungsbürgschaft-/Garantie unmittelbar nach der Abnahme zurückgegeben werden.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Keine
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)