Deutschland – CT-Scanner – Volumen-CT

494271-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – CT-Scanner – Volumen-CT
OJ S 160/2024 19/08/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungCaritas Gesundheit Berlin gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVolumen-CT
BeschreibungUnter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH („nachfolgend: Auftraggeberin“) steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung, für die ein Volumen-CT Gerät erworben werden soll, das einerseits aufgrund der personellen Engpässe der Auftraggeberin mit wenig Schulungsaufwand für das Personal von den konkreten Nutzern verwendet werden kann, andererseits bestimmte technische Anforderungen erfüllt. Dies sind im Einzelnen: • Volumen-CT mit 16 cm Abdeckung • Kippbare Gantry bei einem Volumen-CT im Spiral- und Volumenmodus • 140 kVA Anschlussleistung zum Betrieb • Silberfilter bei 16 cm Volumen-CT • Seitliche Tischverschiebung
Kennung des Verfahrensc6948d06-88d9-4643-a628-ab1048411e91
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33115000 Ausrüstung für Tomografie
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDas Gerät wird für die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow beschafft.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Volumen-CT
Beschreibung: Lieferung und Inbetriebnahme eines Volumen-CTs für die Radiologie der Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow.
Interne Kennung: 2024_08_16_Canon_CT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33115100 CT-Scanner
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33115000 Ausrüstung für Tomografie
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetCaritas Gesundheit Berlin gGmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Eine Vergabe des Auftrags an die Canon Medical Systems zur Beschaffung eines CT-Gerätes für die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung ist gem. §14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gerechtfertigt, da das Gerät bestimmte technische Eigenschaften aufweisen muss, um die hohen Anforderungen der Auftraggeberin zu erfüllen. In der Radiologie der Caritas-Klinik Maria Heimsuchung in Berlin-Pankow werden umfangreiche Diagnostiken unter Verwendung von Röntgenstrahlen (Röntgen und Computertomografie) sowie von Magnetfeldern (MRT – Magnetresonanztomografie/ Kernspintomografie) durchgeführt. Die Abteilung mit allen Geräten steht dabei allen Patientinnen und Patienten des Krankenhauses inklusive der Rettungsstelle rund um die Uhr zur Verfügung. Sie ist daher ein zentraler Bestandteil der gesamten Klinik. Zur bestmöglichen Versorgung ist eine moderne, technische Ausrüstung unerlässlich. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass für die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung das CT Gerät „Aquilion ONE Insight“ (Modell 2024) der Firma Canon erworben wird, da nur dieses über bestimmte technische Eigenschaften verfügt. Die Auftraggeberin hat ihr Leistungsbestimmungsrecht im Rahmen einer sorgfältigen Abwägungsentscheidung dahingehend ausgeübt, dass nur dieses Produkt Beschaffungsgegenstand sein kann. Im Wesentlichen haben zwei Leitplanken im Rahmen einer umfassenden Abwägungsentscheidung die Entscheidung zugunsten des Produktes des vorgesehenen Zuschlagsbieters geprägt: Einerseits sind die Mitarbeitenden und konkreten Nutzer des Gerätes mit Produkten des Zuschlagsbieters umfänglich geschult und vertraut und können dieses mit nur sehr wenigen Schulungsmaßnahmen nach kürzester Zeit bedienen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit den bestehenden Personalengpässen für die Auftraggeberin besonders wichtig. Andererseits verfügt das vorgesehene Produkt des beabsichtigten Zuschlagbieters über folgende Eigenschaften, die in dieser kumulativen Ausprägung am Markt derzeitig so nicht verfügbar sind, für den Auftraggeber jedoch außerordentlich wichtig und notwendig sind. Dies sind im Einzelnen: • Das vorgesehene Produkt ist ein hochauflösender Flächendetektor, der KI-gestützte Super-Resolution-Technologie mit Arbeitsabläufen verbindet, um sowohl Routine- als auch fortgeschrittene Bildgebungsanforderungen zu erfüllen. • umfassendes Workflow-Konzept, das mit sehr wenigen Arbeitsschritten bedient werden kann • Volumen-CT mit 16 cm Abdeckung • Kippbare Gantry bei einem Volumen-CT im Spiral- und Volumenmodus • 140 kVA Anschlussleistung zum Betrieb • Silberfilter bei 16 cm Volumen-CT • Seitliche Tischverschiebung Bei der Abwägungsentscheidung wurde auch berücksichtigt, dass es andere großartige Geräte am Markt gibt, die auch über hervorragende Produkteigenschaften verfügen. Für das Entscheidungsteam sind jedoch die oben aufgezeigten Produkteigenschaften mit Blick auf die gewünschte Untersuchungsmethodik von zentraler Bedeutung.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Registrierungsnummer: DE181121092
Abteilung: Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow, Breite Str. 46/47, 13187 Berlin
Postanschrift: Kurhausstr. 30  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 030 40920
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Canon Medical Systems GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 120 685 487
Postanschrift: Postfach 10 14 61  
Stadt: Neuss
Postleitzahl: 41414
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Kreis Neuss (DEA1D)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 2131 180 90
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE296830277
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 03090138316
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c9f26158-79db-41ee-bed4-34e68c524840  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 494271-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024