1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Wohnimmobilien Gesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanerleistungen der energetischen Sanierung Falkenhagener Feld (Baufeld 1) sowie Masterplan gesamtes Quartier
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalplanerleistungen der energetischen Sanierung Falkenhagener Feld (Baufeld 1) sowie Masterplan gesamtes Quar-tier. Das Quartier Falkenhagener Feld liegt am westlichen Rand Berlins im Bezirk Spandau. Die City-West ist in etwa 30 bzw. 35 Minuten, die City-Ost in etwa 50 bzw. 55 Minuten erreichbar. Andere wichtige Knotenpunkte der Stadt sind gut per MIV und ÖPNV (Bus) zu erreichen und schließt sich westlich an die Spandauer Altstadt an, den Kern des Ortsteils Spandau. Leistungssoll ist außerdem die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Quartier. Zu Einzelheiten vgl. Anlage 14. Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen (insbesondere der Projektbe-schreibung und deren Anlagen) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: f25f5fc3-3368-4320-9d7f-a7d6f04af0d7
Interne Kennung: 262-24-VV-PE
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13589
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vorschriften insb. des MiLoG, des AEntG, des AufenthG sowie des BerlAVG sind zwingend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. • er/sie über folgende technische Ausstattung verfügt: o CAD-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl mit aktueller CAD-Software zum Austausch von Dateien im Format *.dwg o EDV-gestützte Erstellung und Verfolgung von Terminplänen in MS-Project oder einem anderen geeigneten Programm o EDV-gestützte Kostenverfolgung datenbankbasiert o Verfügbarkeit eines internetbasierten Datenraums mit Rechtemanagement zum Zugriff und Austausch von Plandaten und Dokumenten für das Projekt • er/sie folgende personelle Besetzung sicherstellen kann: o Verfügbarkeit über die gesamte Projektdauer eines vorgesehenen Projektleiters mit ausreichender Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung o Verfügbarkeit über die gesamte Projektdauer eines vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit ausreichender Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss o Verfügbarkeit des Projektleiters innerhalb eines Arbeitstages vor Ort o Mitarbeiter, der gem. § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist, o Mitarbeiter (einschl. Nachunternehmer), der als Berater für energetische Gebäudeplanung zertifiziert ist Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabeverfahren zur Beschaffung von Generalplanerleistungen der energetischen Sanierung Falkenhagener Feld (Baufeld 1) sowie Masterplan gesamtes Quartier
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalplanerleistungen der energetischen Sanierung Falkenhagener Feld (Baufeld 1) sowie Masterplan gesamtes Quar-tier. Das Quartier Falkenhagener Feld liegt am westlichen Rand Berlins im Bezirk Spandau. Die City-West ist in etwa 30 bzw. 35 Minuten, die City-Ost in etwa 50 bzw. 55 Minuten erreichbar. Andere wichtige Knotenpunkte der Stadt sind gut per MIV und ÖPNV (Bus) zu erreichen und schließt sich westlich an die Spandauer Altstadt an, den Kern des Ortsteils Spandau. Leistungssoll ist außerdem die Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Quartier. Zu Einzelheiten vgl. Anlage 14. Einzelheiten sind dem Vertrag und seinen Anlagen (insbesondere der Projektbe-schreibung und deren Anlagen) zu entnehmen.
Interne Kennung: 262-24-VV-PE
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen, die nicht nach Anlage 13 zum Vertrag oder Anlage 14 zum Vertrag geschuldet und pauschal zu vergüten sind, gleichwohl aber für den Erfolg des Projekts der berlinovo förderlich sind, nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch die berlinovo zu bereits vereinbarten Stunden-/Tagessätzen bzw. auf einer auf den Sätzen basierenden Pauschale zu beauftragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13589
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen, die nicht nach Anlage 13 zum Vertrag oder Anlage 14 zum Vertrag geschuldet und pauschal zu vergüten sind, gleichwohl aber für den Erfolg des Projekts der berlinovo förderlich sind, nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch die berlinovo zu bereits vereinbarten Stunden-/Tagessätzen bzw. auf einer auf den Sätzen basierenden Pauschale zu beauftragen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i.H.v. jeweils 5.000.000 €, jeweils 3-fach (für Umweltrisiken 1-fach) maximiert. 5. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten. 6. Die berlinovo wird den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen die Besichtigung ausgewählter Objekte im Quartier ermöglichen, vgl. Ziffer 3 Formblatt „Angebot“.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Allgemeine Erklärungen
Beschreibung: Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. • er/sie über folgende technische Ausstattung verfügt: o CAD-Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl mit aktueller CAD-Software zum Austausch von Dateien im Format *.dwg o EDV-gestützte Erstellung und Verfolgung von Terminplänen in MS-Project oder einem anderen geeigneten Programm o EDV-gestützte Kostenverfolgung datenbankbasiert o Verfügbarkeit eines internetbasierten Datenraums mit Rechtemanagement zum Zugriff und Austausch von Plandaten und Dokumenten für das Projekt • er/sie folgende personelle Besetzung sicherstellen kann: o Verfügbarkeit über die gesamte Projektdauer eines vorgesehenen Projektleiters mit ausreichender Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss und ausreichend einschlägiger Berufserfahrung o Verfügbarkeit über die gesamte Projektdauer eines vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters mit ausreichender Qualifikation als Dipl.-Ing. oder vergleichbarem Abschluss o Verfügbarkeit des Projektleiters innerhalb eines Arbeitstages vor Ort o Mitarbeiter, der gem. § 66 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist, o Mitarbeiter (einschl. Nachunternehmer), der als Berater für energetische Gebäudeplanung zertifiziert ist Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bewerbererklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen sowie zur technischen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Berlinovo prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 (Ziffer 4.2.1), Umsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 (Ziffer 4.2.2), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren 2019 bis 2023 (Ziffer 4.2.3). Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag - Referenzen) erzielen. Nur die 3 bis max. 6 geeigneten Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden für die Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen. Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag - Umsatz Erklärung des Bieters zu seinen Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung), die er innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 erwirtschaftet hat. Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag - Mitarbeiter Erklärung des Bieter Bieter zur Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1 der Bekanntmachung, aufgeschlüsselt nach Gesamt, Architekten, Planer mit relevantem Hochschulabschluss), die er innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2021 bis 2023 eingesetzt hat. Mindestvoraussetzung: 10 MA (Gesamt - Vollzeitäquivalente) durchschnittlich über die letzten drei Geschäftsjahre Ziffer 4.2.3 - Referenzen Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt: • Leistungen der Wohngebäudeplanung (Sanierung im Bestand) für mind. 90 WE • mind. die Leistungen der Gebäudeplanung und der techn. Ausrüstung (Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Starkstromanlagen) für die Leistungsphasen 2 bis 4 (HOAI) als Generalplaner erbracht • Gesamtbauvolumen (mind. 20 Mio. €), • Referenzobjekt mind. 15 Jahren nach seiner Errichtung erstmalig von Bewerber zu sanieren (kein Neubau) • Sanierung im bewohnten/ genutzten Zustand • Honorarvolumen (mind. 2,5 Mio. € für vergleichbare Leistungen gemäß Ziffer 5.1) der Bekanntmachung), • Abschluss der Leistung nicht vor 2015 • Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG • Bezeichnung und Anschrift Objekt Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Unzulässig ist ferner die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungsphasen bzw. Leistungen für unterschiedliche Baufelder). Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden. Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenz Projekt erreicht werden: • Anzahl sanierte Wohneinheiten (4 Punkte) o Mind. 100 WE (1 Punkte) o Mind. 200 WE (2 Punkte) o Mind. 300 WE (4 Punkte) • Leistung für Öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB, 100 GWB erbracht (2 Punkte) • Planung in BIM (1 Punkte) • Umgang mit Fördermitteln (2 Punkte) • Schadstoffsanierungen (Bsp. Asbest) (2 Punkte) • Heizungssanierung (Modernisierung oder Austausch) (2 Punkte) • Sonstige energetische Optimierungen (Bsp. Solarthermie bzw. PV-Anlagen, Wärmepumpe, Abwasserwärmerückgewinnung, Smart Home Technologien (2 Punkte) • Masterplan für das Referenzobjekt (5 Punkte)* *Unter einem wertungsfähigen Masterplan (Sanierung und Neubau von Wohngebäuden) versteht die berlinovo: • Projektgröße von mind. 50.000 qm (zusammenhängendes Planungsgebiet) • mindestens folgende Inhalte: o Sanierungs- und Neuplanungskonzept Wohnungsbauten (LPH 1 bis 2 gem. HOAI) mit den Themen energetische Sanierung (Bsp. Fenster-, Fassaden-, Dachsanierung, Kellerabdichtung und -dämmung etc.) Neubau (idealerweise Nachverdichtung) Nachhaltigkeit Wirtschaftlichkeit • Mobilitätskonzept (Fußgänger, Fahrrad, PKW) • Gestaltungsrichtlinie für das gesamte Referenzobjekt… • Smart City Design (Bsp. Digitalisierung verschiedener Dienstleistungsangebote, Vernetzung) Masterpläne, die den Mindestvoraussetzungen nicht entsprechen, sind nicht wertungsfähig. Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet. Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 0 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Insb. die Vorschriften des MiLoG, des AEntG, des AufenthG sowie des BerlAVG sind zwingend einzuhalten.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, • in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 99634 B
Postanschrift: Hallesches Ufer 74 – 76
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Telefon: +4930254410
Fax: +4930254415050
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Berlinovo Wohnimmobilien Gesellschaft mbH
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 254410
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: Terminänderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd4874e8-9135-4121-bd87-d5753c47bfd3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/08/2024 12:38:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 494887-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024