Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“

495178-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
OJ S 160/2024 19/08/2024
Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelProjektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
BeschreibungDie Einschaltung von Projektträgern bei der Administration von Fördermaßnahmen des BMWK soll die Wirksamkeit der Förderung verbessern, eine einheitliche und rationelle Abwicklung von Förderprogrammen und Vorhaben (Projekten) sichern und zur Entlastung des BMWK beitragen. Projektträger müssen auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein, über die notwendige personelle und sachliche Kapazität verfügen; dazu gehören auch ein administrativ erfahrener, funktionsgerecht organisierter und mit den einschlägigen, für die öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen vertrauter Mitarbeiterstab sowie ein geordnetes Finanz- und Rechnungswesen sowie von den betreuten Zuwendungsempfängern weisungsunabhängig sein. Sie müssen sich als Projektträger wettbewerbsneutral verhalten und Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Projektträgeraufgaben zugehenden Informationen wahren. Projektträger übernehmen für das BMWK die Vorbereitung und Abwicklung der Förderung von Vorhaben (Projekten) und Förderprogrammen in wissenschaftlich-technischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Sie haben insbesondere die Aufgabe, nach allgemeinen Förderrichtlinien und besonderen Weisungen: * das BMWK bei der Förderprogrammplanung zu unterstützen, Förderanträge entgegenzunehmen und hierzu Antragsteller zu beraten sowie eigenverantwortliche Förderentscheidungen zu treffen (Beleihung ist beabsichtigt). Die eigenverantwortliche Förderentscheidung umfasst sämtliche Modalitäten der Förderung gemäß Vorgaben der Förderrichtlinie und der Verwaltungspraxis. * die Förderentscheidungen mitzuteilen; * die Abwicklung der Vorhaben im Zusammenwirken mit den Zuwendungsempfängern zu planen und zu koordinieren; * die verfügbaren Bundesmittel zu verwalten; * die Vorhaben fachlich und finanziell zu überwachen und das BMWK über den Ablauf, über auftretende Schwierigkeiten sowie über die Arbeitsergebnisse bewertend zu unterrichten; * die Verwendungsnachweise der Zuwendungsempfänger fachlich und verwaltungsmäßig zu prüfen (Erfolgskontrolle auf Projektebene) und hierüber dem BMWK zu berichten; * das BMWK bei der Durchführung der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle auf Förderprogrammebene nach VV Nr. 2.2 zu § 7 BHO zu unterstützen; * an der Auswertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse und deren Umsetzung in geeigneter Weise mitzuwirken.
Kennung des Verfahrens226c202c-af09-4fd9-894d-7e5b19b0964d
Interne Kennung17104/005-24#004
VerfahrensartOffenes Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensDie Vergabe erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 und § 65 VgV vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10115
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenSitz des BMWK in Berlin sowie Geschäftssitz des Auftragnehmers
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.29 400 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“. In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §15 i. V. m. § 65 Abs. 1 VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann1
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können1
2.1.6.
Ausschlussgründe
Korruption§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Betrugsbekämpfung§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Entrichtung von Steuern§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
Zahlungsunfähigkeit§§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck)
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Projektträgerschaft zur Administration der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und für die Administration der „Transformationspläne“ der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“
Beschreibung: Der Förderwettbewerb und die Transformationspläne (Modul 5) sind Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens und durch EU-Vorgaben verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Entsprechend sollen die THG-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 verringert werden. Bis zum Jahr 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Zudem soll der Endenergieverbrauch gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bis zum Jahr 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 reduziert werden. Mit der Förderrichtlinie "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb" sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Vorhaben angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und 5 Terawattstunden Endenergieverbrauch erzielt werden. Damit leistet die Förderrichtlinie sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs und der Umsetzung des Artikels 8 der Energieeffizienzrichtlinie. Gefördert wird bei der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteur-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von investiven Vorhaben zur THG-Vermeidung in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderung ist sehr gut angenommen worden und in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen; mit einem weiteren Aufwuchs ist in den kommenden Jahren zu rechnen. Darüber hinaus besteht mit der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ eine weitere Förderrichtlinie des EEW-Förderprogramms ohne wettbewerbliches Verfahren und mit festen Förderquoten. Diese Förderrichtlinie ist modular aufgebaut und deckt über die verschiedenen Module verschiedene Fördergegenstände zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ab. Transformationspläne beinhalten eine Analyse des IST-Zustandes in Unternehmen bezogen auf die Treibhausgasemissionen, eine Zielsetzung zur Reduktion der Treibhausgase eines Unternehmens sowie einen Maßnahmenplan, um das Ziel zu erreichen. Transformationspläne leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Planung und Vorbereitung der Vermeidung von Treibhausgasen in Unternehmen. Die derzeit gültigen Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurden zuletzt zum 15. Februar 2024 novelliert und sind derzeit bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung beider Förderrichtlinien über den 31. Dezember 2028 hinaus ist möglich.
Interne Kennung: 17104/005-24#004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr bis 31.12.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: BMWK Berlin und Geschäftssitz des Auftragnehmers
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.29 400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro. Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mindestjahresumsatz
Beschreibung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 10 Mio. Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausreichendes Personal
Beschreibung: Mindestens 30 festangestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrung und Fachkunde (Referenzen)
Beschreibung: Mindestanforderung: Erfahrung und Fachkunde durch eine Tätigkeit mit folgenden Schwerpunkten: * Der Bieter hat Erfahrungen in der mehrjährigen Betreuung von Förderprogrammen mit fachlich-technischen Prüfprozess und Bewilligung von Zuwendungsbescheiden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (Bundeshaushaltsgesetz; Bundeshaushaltsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz; ANBest-P). Die geforderte Vergleichbarkeit (s. unten) ist insbesondere bei Erfahrung auf EU-, Bundes- oder Landesebene gegeben. * Der Bieter hat Erfahrungen im fachlich/technischen Bereich bezogen auf Energie- und Ressourceneffizienz sowie auf die Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung und -nutzung jeweils im Bereich Industrie und Gewerbe. * Der Bieter hat Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling von Projekten der Projektförderung. Der Bieter verfügt über die dazu notwendigen juristischen Kenntnisse insbesondere im Bereich des Verwaltungs-, Zuwendungs- und Haushaltsrechts. Die geforderte Vergleichbarkeit (s. unten) ist insbesondere bei Erfahrung „mit Beleihung“ gegeben. Die geforderte Vergleichbarkeit ist insbesondere bei Tätigkeiten von drei Jahren oder länger gegeben. Beleg: Referenzen über jeweils mindestens 2 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 1 Mio. Euro (netto). Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.07.2021 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.07.2021 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese über den 01.07.2021 hinaus andauerten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Qualitätsmanagement
Beschreibung: Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Informationssicherheitsmanagement
Beschreibung: Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt. Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle; im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Beschreibung: Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen – auch zukünftig - nicht nachteilig beeinflussen wird bzw. durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden können. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Beschreibung: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Voraussetzung für eine Beleihung nach § 44 BH
Beschreibung: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rech-nungslegung für die Mittel und Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Zuwendungsrechts. Beleg: Formfreie Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 4 BHO.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personal
Beschreibung: Es sind Profile des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals einzureichen, in denen die jeweils vorgesehenen Aufgaben bei der Auftragsausführung, die für die Auftragsausführung relevante Qualifikation und die für die Auftragsausführung relevante berufliche Erfahrung dargestellt werden. Weiteres siehe Ziff. 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das vorgesehene Konzept für die Personalorganisation ist zu erläutern. Weiteres siehe Ziff. 4.1.2 der Verfahrensbeschreibung

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Es ist detailliert die geplante Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags auszuführen und wie diese eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet. Es sind hierzu zu erläutern die übergreifenden konzeptionellen Erwägungen bezüglich des Auftrags insgesamt sowie unter Berücksichtigung der Gliederung der Leistungsbeschreibung die jeweilige Herangehensweise an die einzelnen Leistungsbestandteile. Weiteres siehe Ziff. 4.1.3 der Verfahrensbeschreibung.

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Es ist das vorgegebene Preisblatt zu Verwenden. Weiteres siehe Ziffer 4.2 der Verfahrensbeschreibung
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die Zuschlagskriterien vergebenen Punkte mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und addiert. Anschließend wird mit der Gesamtleistungspunktzahl und dem Nettogesamtpreis die Gesamtpunktzahl anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt (vgl. Bewertungsmatrix) 𝑍=𝑊𝐿×𝐿+𝑊𝑃×𝑃𝑚𝑖𝑛𝑃×𝐿𝑚𝑎𝑥 x 100 Z = Gesamtpunktzahl L = Gesamtleistungspunktzahl Lmax = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 600 P = Nettogesamtpreis in EUR Pmin = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote WL = Gewichtungsfaktor Leistungsterm; hier 70 % (0,70) WP = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30 % (0,30) "x 100" = Skalierungsfaktor
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=706559
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/09/2024 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Lediglich Eignungsnachweise - nach Information innerhalb von 2 Arbeitstagen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformGesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Organisation, die Angebote bearbeitetBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Registrierungsnummer: BMWK-Z-FV-Vergabestelle
Abteilung: Referat Z-FV Vergabestelle
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Z-FV Vergabestelle
Telefon: +49 228 99615 2323
Internetadresse: https://bmwk.de
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 53113 VK Bund Bonn
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nachprüfstelle
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ca28ba4-8d58-4d10-b09e-54e9dbb83ef9 - 04
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 495178-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 160/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2024