2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79342000 Marketing
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79341100 Werbeberatung, 79413000 Marketing-Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 268 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 268 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der vdek führt dieses Beschaffungsvorhaben namens und im Auftrag folgender öffentlicher Auftraggeber durch: 1) Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin 2) Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg 3) Barmer, Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin 4) DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27 - 31, 20097 Hamburg 5) Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover 6) hkk, Martinistraße 26, 28195 Bremen 7) HEK - Hanseatische Krankenkasse, Wandsbeker Zollstraße 86 - 90, 22041 Hamburg Die Vergabe wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden diejenigen Bewerber, die alle Eignungsanforderungen erfüllen, zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Auf Grundlage dieser Angebote erfolgt eine schriftliche Bewertung (unter Anwendung der Zuschlagskriterien Preis und Ziffer 1 bis 3 der Bewertungsmatrix zum Zuschlagskriterium Qualität). Der Auftraggeber lädt die Bieter anschließend auf Grundlage der Angebote zu Präsentationsterminen ein, im Rahmen derer die Bieter jeweils auch einen Kreativ-Pitch (zur Präsentation der Kommunikationskonzepte) präsentieren und auftragsbezogene Fragen beantworten müssen. Diese werden voraussichtlich in Berlin beim vdek oder bei DRV Bund stattfinden. Die Angaben der Bieter im Rahmen der Präsentationstermine werden entsprechend den angegebenen Wertungskriterien bewertet. Grundsätzlich werden alle Bieter zu den Präsentationsterminen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Bieter zu den Präsentationsterminen einzuladen, die auf Grundlage der schriftlichen Bewertung der Angebote unter Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien (Preis und Ziffer 1 bis 3 der Bewertungsmatrix zum Zuschlagskriterium Qualität) eine realistische Chance auf den Zuschlag haben. Dies sind solche Bieter, die bei unterstellter voller Punktzahl dieses Bieters und unterstellter schlechtmöglicher Bewertung der anderen Bieter in den den Präsentationstermin betreffenden Zuschlagskriterien (Ziffer 4 der Bewertungsmatrix zum Zuschlagskriterium Qualität) für den Zuschlag in Betracht kommen. Die fristgemäß eingereichten Angebote dienen unter Berücksichtigung der Präsentationstermine entweder bereits der Zuschlagserteilung auf die Erstangebote oder (falls nicht) als Grundlage der weiteren Verhandlungen mit den Bietern: • Die Bieter erhalten Gelegenheit, im Rahmen ihrer Angebote jeweils ihren Verhandlungsbedarf in vertraglicher, technischer und kaufmännischer Hinsicht geltend zu machen. Dieser Verhandlungsbedarf wird neben der Bieterpräsentation und den auftragsbezogenen Fragen Gegenstand der Präsentationstermine sein. • Sollte kein Verhandlungsbedarf bestehen bzw. sollten tatsächlich keine Verhandlungen über die Angebote erfolgen, behält sich der Auftraggeber den Zuschlag auf die eingereichten Angebote vor. • Sollte über die Angebotsinhalte verhandelt werden, fordert der Auftraggeber die Bieter auf der Grundlage einheitlicher Unterlagen zur Abgabe finaler Angebote auf. Im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote bestimmt der Auftraggeber, welche Angebotsteile die Bieter für ihre finalen Angebote überarbeiten dürfen. • Der Auftraggeber behält sich vor, sollten im Rahmen der Präsentationstermine Verhandlungen stattgefunden haben, die Vergabeunterlagen zu überarbeiten und insbesondere die Bewertungsmatrix sowie die Vergütungssystematik zu detaillieren und die Bieter auf Grundlage überarbeiteter Vergabeunterlagen erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, die (Mindest-)Anforderungen an die Angebote im Laufe des Verfahrens unter Beachtung aller vergaberechtlichen Vorgaben zu ändern, näher zu präzisieren, zu konkretisieren, zu ergänzen und/oder in einzelnen Punkten aufzuheben. • Näheres hierzu wird sich aus den entsprechenden Einladungsschreiben zu den Präsentationsterminen ergeben. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass die Auftraggeber erwarten, dass zu diesem Präsentationstermin (auch) die benannten verantwortlichen Ansprechpartner erscheinen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Konkurs: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, - dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.